NDA: Wie formuliert man wirksame Non-Disclosure Agreements?

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Ein wirksames NDA definiert präzise, welche Informationen vertraulich sind, wofür sie verwendet werden dürfen und wer Zugang hat. Es ersetzt keine Datenschutzvereinbarung und muss gesetzliche Offenlegungspflichten berücksichtigen. Die Dauer der Geheimhaltung sollte am konkreten Schutzinteresse orientiert sein.

Die wichtigsten Punkte:

  • Vertrauliche Informationen konkret kategorisieren statt pauschal zu definieren.
  • Den Verwendungszweck strikt begrenzen, um zweckwidrige Nutzung zu verhindern.
  • Typische Ausnahmen wie öffentliche Kenntnis oder unabhängige Entwicklung regeln.
  • Konventionalstrafen verhältnismässig festlegen, um Rechtsdurchsetzung zu erleichtern.
20.10.2026 Von: David Schneeberger
NDA

Wie formuliert man ein wirksames NDA für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen?

Geschäftsgeheimnisse wechseln schnell die Seite. Ein potenzieller Geschäftspartner erhält Kalkulationen, ein IT-Dienstleister bekommt Einblick in Systeme oder ein Käufer prüft im Rahmen einer Due Diligence interne Unterlagen. Ein Non-Disclosure Agreement, kurz NDA, soll verhindern, dass solche Informationen ausserhalb des vorgesehenen Zwecks verwendet oder weitergegeben werden. Entscheidend ist dabei nicht die Länge der Vereinbarung. Ein NDA schützt nur, wenn klar ist, was geheim bleiben soll, wer die Informationen verwenden darf und welche Folgen eine Verletzung hat.

Was ein NDA überhaupt schützt

Ein NDA begründet eine vertragliche Geheimhaltungspflicht. Die Parteien können damit festlegen, welche Informationen vertraulich zu behandeln sind und zu welchem Zweck sie verwendet werden dürfen.

Der erste Stolperstein liegt bereits bei der Definition der vertraulichen Informationen. Eine Klausel wie «Sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen sind vertraulich» wirkt umfassend, schafft aber Abgrenzungsprobleme.

In der Rechtsprechung wird zwischen einem formellen und einem materiellen Geheimnisbegriff unterschieden. Beim formellen Geheimnisbegriff kommt es darauf an, ob eine Information als geheim bezeichnet wurde. Beim materiellen Geheimnisbegriff ist entscheidend, ob die Information tatsächlich nicht offenkundig oder allgemein zugänglich ist und ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse sowie ein Geheimhaltungswille bestehen.

Praxis-Tipp: Schutzbereich konkret definieren

Beschreiben Sie Kategorien vertraulicher Informationen, beispielsweise Geschäftspläne, Preise, Kalkulationen, Kundendaten, technische Unterlagen, Quellcode oder Produktentwicklungen. Regeln Sie zugleich, ob nur ausdrücklich als vertraulich bezeichnete Informationen geschützt sind oder auch solche, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.

Den Verwendungszweck begrenzen

Geheimhaltung allein genügt nicht. Ein gutes NDA regelt auch, wofür die empfangende Partei die Informationen verwenden darf.

Erhält ein Unternehmen beispielsweise technische Unterlagen, um eine mögliche Zusammenarbeit zu prüfen, sollte es diese Informationen nicht für die Entwicklung eines eigenen Konkurrenzprodukts verwenden dürfen. Eine Zweckbindung verhindert damit nicht nur die Weitergabe an Dritte, sondern auch die zweckwidrige Nutzung durch den Empfänger selbst.

Die Vereinbarung sollte deshalb den zulässigen Verwendungszweck so konkret wie möglich beschreiben.

Ausnahmen gehören ins NDA

Nicht jede Information kann dauerhaft vertraulich bleiben. Typische Ausnahmen betreffen Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, dem Empfänger nachweislich schon vorher bekannt waren, unabhängig entwickelt wurden oder rechtmässig von einem Dritten stammen.

Auch gesetzliche und behördliche Offenlegungspflichten müssen berücksichtigt werden. Muss eine Partei Informationen aufgrund eines Gesetzes, einer gerichtlichen Anordnung oder gegenüber einer Aufsichtsbehörde offenlegen, darf das NDA diese Offenlegung nicht verhindern.

Sinnvoll ist eine zusätzliche Informationspflicht: Soweit rechtlich zulässig, informiert die betroffene Partei die andere Seite vor einer erzwungenen Offenlegung.

Wer darf die Informationen erhalten?

In Unternehmen müssen vertrauliche Informationen häufig intern weitergegeben werden. Das NDA sollte deshalb bestimmen, welche Mitarbeitenden, Konzerngesellschaften oder externen Berater Zugriff erhalten dürfen.

Bewährt hat sich das Need-to-know-Prinzip: Informationen dürfen nur Personen zugänglich gemacht werden, die sie für den vereinbarten Zweck benötigen. Gleichzeitig sollte die empfangende Partei sicherstellen müssen, dass diese Personen ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

Achtung: NDA und Datenschutz sind nicht dasselbe

Enthalten die übermittelten Informationen Personendaten, genügt ein NDA allein nicht. Dann müssen zusätzlich die Anforderungen des Datenschutzrechts geprüft werden. Insbesondere bei externen Dienstleistern kann eine Auftragsbearbeitung vorliegen, die gesondert geregelt werden muss.

Wie lange soll die Geheimhaltung dauern?

Eine pauschale Geheimhaltung «für immer» ist nicht für jede Information sinnvoll. Die Dauer sollte sich am Schutzinteresse orientieren.

Bei Projektinformationen kann eine Frist von einigen Jahren genügen. Bei technischen Geschäftsgeheimnissen kann das Schutzinteresse dagegen bestehen, solange die Information tatsächlich geheim ist.

Die Parteien können deshalb unterschiedliche Schutzfristen vorsehen oder die Geheimhaltung an die tatsächliche Geheimniseigenschaft einer Information knüpfen.

Checkliste

  • Definieren Sie den materiellen Geheimnisbegriff und listen Sie konkrete Informationskategorien auf.
  • Regeln Sie klar, ob nur ausdrücklich gekennzeichnete Informationen geschützt sind.
  • Beschreiben Sie den zulässigen Verwendungszweck so spezifisch wie möglich.
  • Legen Sie fest, welche Mitarbeitenden oder Berater Zugriff erhalten (Need-to-know-Prinzip).
  • Nehmen Sie gesetzlich erzwungene Offenlegungen als Ausnahme in den Vertrag auf.
  • Vorsehen Sie eine Informationspflicht bei behördlichen Anfragen.
  • Prüfen Sie, ob Personendaten enthalten sind und ergänzen Sie ggf. eine DPA.
  • Setzen Sie unterschiedliche Schutzfristen je nach Art der Information an.
  • Vereinbaren Sie eine verhältnismässige Konventionalstrafe für Verletzungen.
  • Klären Sie, ob die Zahlung der Strafe von weiteren Pflichten befreit.

Was passiert bei einer Verletzung?

Das praktische Problem einer NDA-Verletzung liegt häufig beim Schaden. Die geschädigte Partei muss darlegen, welcher Schaden durch die Offenlegung entstanden ist. Das kann bei vertraulichem Know-how schwierig sein.

Deshalb enthalten NDAs häufig eine Konventionalstrafe. Die Parteien vereinbaren beispielsweise einen bestimmten Betrag für jede Verletzung der Geheimhaltungspflicht. Eine solche Klausel erhöht den Druck zur Vertragstreue und erleichtert die Rechtsdurchsetzung.

Die Höhe sollte jedoch verhältnismässig bleiben. Nach Art. 163 Abs. 3 OR muss das Gericht übermässig hohe Konventionalstrafen herabsetzen. Zudem sollte geregelt werden, ob die Zahlung der Konventionalstrafe von der weiteren Einhaltung der Geheimhaltungspflicht entbindet und ob ein darüber hinausgehender Schaden geltend gemacht werden kann.

Beispiel: Gespräche über eine Kooperation

Ein Technologieunternehmen prüft eine Zusammenarbeit mit einem Vertriebspartner. Es stellt diesem technische Spezifikationen, Preisberechnungen und eine Liste potenzieller Kunden zur Verfügung.

Das NDA definiert diese Kategorien als vertraulich und erlaubt ihre Verwendung ausschliesslich zur Prüfung der Kooperation. Zugriff erhalten nur die mit der Prüfung befassten Mitarbeitenden und Berater. Öffentlich bekannte oder bereits zuvor dokumentiert bekannte Informationen sind ausgenommen. Bei einer Verletzung ist eine angemessene Konventionalstrafe vorgesehen.

Scheitern die Verhandlungen, darf der Vertriebspartner die erhaltenen Informationen weder für eigene Angebote noch für die Ansprache der offengelegten Kunden verwenden.

Fazit

Ein wirksames NDA lebt nicht von möglichst strengen Formulierungen. Entscheidend sind klare Grenzen. Was ist vertraulich? Wofür dürfen die Informationen verwendet werden? Wer darf sie erhalten? Welche Ausnahmen gelten? Wie lange besteht der Schutz und was passiert bei einer Verletzung?

Je präziser diese Fragen beantwortet werden, desto wertvoller ist das NDA im Streitfall. Eine pauschale Verpflichtung, «alles geheim zu halten», sieht streng aus, ist aber oft weniger wirksam als eine sorgfältig definierte Vereinbarung.

Rechtsgrundlagen: insbesondere Art. 1 ff. und Art. 160 ff. OR; je nach Sachverhalt ergänzend gesetzliche Geheimnisschutzbestimmungen, Datenschutzrecht und UWG. Vgl. insbesondere BGer 4A_26/2024 vom 11. Juni 2024. 

FAQ: NDA

Reicht ein NDA aus, wenn Personendaten ausgetauscht werden?

Nein, ein NDA schützt nicht vor datenschutzrechtlichen Verstössen. Bei Personendaten müssen zusätzlich die Vorgaben des Datenschutzrechts beachtet und gegebenenfalls eine Auftragsbearbeitungsvereinbarung abgeschlossen werden.

Wie lange sollte die Geheimhaltungspflicht dauern?

Die Dauer sollte sich am Schutzinteresse orientieren. Bei Projektinformationen genügen oft einige Jahre, während technische Geschäftsgeheimnisse geschützt bleiben sollten, solange sie tatsächlich geheim sind.

Was ist der Unterschied zwischen formellem und materiellem Geheimnisbegriff?

Der formelle Begriff richtet sich nach der ausdrücklichen Kennzeichnung als vertraulich. Der materielle Begriff prüft, ob die Information tatsächlich nicht offenkundig ist und ein berechtigtes Interesse an ihrer Geheimhaltung besteht.

Darf ich Informationen offenlegen, wenn mich das Gericht dazu auffordert?

Ja, gesetzliche und behördliche Offenlegungspflichten gehen dem NDA vor. Das NDA darf solche Offenlegungen nicht verhindern, sollte aber eine vorherige Information der anderen Partei vorsehen, soweit rechtlich zulässig.

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