Wohnungsabnahme
Die Durchführung und Weitervermietung
Der Mieter muss die Mietsache spätestens am letzten Tag der Mietdauer während der gewöhnlichen Geschäftszeit (Art. 79 OR) zurückgeben. Wenn das Ende der Mietdauer auf einen arbeitsfreien Tag (Sonntag oder Feiertag)… zum Beitrag