Escrow: Unterschiedliche Ausgestaltung von Verträgen
Inhalt
- Welche Vertragsmodelle gibt es beim Software-Escrow und wann lohnt sich welche Variante?
- Was ist der Unterschied zwischen Objectcode und Sourcecode?
- Welche Interessen der Parteien sprechen für und gegen eine Übergabe und Rechtseinräumung am Sourcecode an den Lizenznehmer?
- Drei Arten von Escrow Verträgen und die jeweiligen Vertragsparteien
- Mögliche Gründe des Entwicklers, wieso er sich für einen Software-Escrow-Vertrag zwischen ihm und einem Agenten (Zweiparteienverhältnis) entscheiden soll
- FAQ: Escrow
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Software-Escrow dient als Sicherheitsmechanismus, bei dem der Quellcode einer Anwendung bei einem neutralen Agenten hinterlegt wird. Tritt ein definierter Notfall ein – etwa der Konkurs des Entwicklers –, erhält der Lizenznehmer Zugang zum Code, um die Software weiter betreiben oder anpassen zu können. Dies schützt den Anwender vor Abhängigkeiten und den Entwickler vor dem Verlust seines geistigen Eigentums.
Die wichtigsten Punkte:
- Der Sourcecode ist für Anpassungen und die Wiederherstellung der Software unabdingbar, während der Objectcode für Menschen unverständlich ist.
- Drei Hauptmodelle existieren: Zweiparteienvertrag, Sammelvertrag und Dreiparteienvertrag.
- Ein Zweiparteienvertrag eignet sich besonders für Standardsoftware und entlastet den Entwickler von individuellen Verhandlungen.
- Der Dreiparteienvertrag bietet die höchste Flexibilität für individuelle Bedürfnisse aller Beteiligten.

Passende Arbeitshilfen
Welche Vertragsmodelle gibt es beim Software-Escrow und wann lohnt sich welche Variante?
Was ist der Unterschied zwischen Objectcode und Sourcecode?
Für Anpassungen, Korrekturen und Weiterentwicklungen des Programms ist der Zugriff auf den Sourcecode notwendig. Er wird auch zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Software sowie zur Sicherstellung der Interoperabilität mit anderen Computerprogrammen benötigt. Computerprogramme werden dem Nutzer oft nur in Form des für Menschen unverständlichen Object- bzw. Binärcodes übergeben. Der Objectcode ermöglicht keine Anpassungen und Weiterentwicklungen.
Welche Interessen der Parteien sprechen für und gegen eine Übergabe und Rechtseinräumung am Sourcecode an den Lizenznehmer?
Software-Anwender haben ein Interesse am Code und an dessen Rechte, um die Abhängigkeit zum Entwickler nicht zu einem Risiko werden zu lassen. Ein Konkurs des Entwicklers würde den Anwender zu einem zeit- und kostenintensiven Software-Wechsel zwingen. Der Software-Entwickler hingegen hat ein grosses Interesse an der Geheimhaltung des Sourcecodes. Eine unbefugte Nachahmung und Verbreitung des aufwändig entwickelten Codes käme einer wirtschaftlichen Katastrophe gleich.
Drei Arten von Escrow Verträgen und die jeweiligen Vertragsparteien
Es gibt unterschiedliche Ausgestaltungen von Escrow (Treuhand)-Verträgen. Dabei handelt es sich jeweils um eine Art Treuhandvertrag.
In einem Zweiparteienverhältnis vereinbaren der Lizenzgeber und der Escrow-Agent die Hinterlegung des Sourcecodes. Der Vertrag sieht vor, dass alle Erwerber der Software bei Eintreten besonderer Ereignisse einen Herausgabeanspruch haben. Der einzelne Lizenznehmer wird direkt berechtigt. Dieser Zweiparteienvertrag stellt einen echten Vertrag zugunsten Dritter gemäss Art. 112 Abs. 2 OR dar. Er kommt v.a. beim Erwerb von Standardsoftware in Frage.
Eine weitere Ausgestaltung des Software-Escrow-Vertrags ist der Escrow-Sammelvertrag mit dem Lizenznehmer. Die Besonderheit liegt darin, dass die primär beteiligten Parteien der Lizenznehmer und der Escrow-Agent sind. Die unterschiedlichen Lizenzgeber, die ihre Software an diesen Lizenznehmer lizenzieren, treten dem Escrow-Vertrag jeweils bei. Der Vertragseintritt erfolgt durch Unterzeichnung einer Vertragseintrittserklärung.
In einem Dreiparteienverhältnis schliessen die drei involvierten Parteien (Lizenzgeber, Lizenznehmer und Escrow-Agent) gemeinsam einen Escrow-Vertrag ab. Sie definieren die Herausgabegründe, Überprüfung des Codes, die Formalitäten und allenfalls (vom Grundvertrag abweichende) Verwendungsbefugnisse des Kunden bei Herausgabe. Dieser Escrow eignet sich am besten, um auf die individuellen Bedürfnisse der Parteien einzugehen.
Checkliste
- Handelt es sich um Standardsoftware oder eine individuelle Kundenlösung?
- Sind die Herausgabegründe (z. B. Konkurs, Nichtzahlung) klar definiert?
- Wer trägt die Kosten für die Hinterlegung und die Verwaltung?
- Ist eine Prüfung des hinterlegten Codes auf Vollständigkeit und Funktion vorgesehen?
- Welche Rechte erhält der Lizenznehmer nach der Herausgabe des Codes?
- Sind Geheimhaltungsvereinbarungen für den Entwickler ausreichend geschützt?
- Wird ein neutraler, zertifizierter Escrow-Agent gewählt?
- Passt das gewählte Modell (2-, 3- oder Sammelvertrag) zur Geschäftsstrategie?
- Sind die Formalitäten für den Vertragseintritt bei Sammelverträgen geklärt?
Mögliche Gründe des Entwicklers, wieso er sich für einen Software-Escrow-Vertrag zwischen ihm und einem Agenten (Zweiparteienverhältnis) entscheiden soll
Für den einzelnen Softwareanbieter hat dieses Modell interessante Vorteile: Einerseits kann er die Hinterlegung des Sourcecodes marketingmässig und als Pluspunkt in der Offerte verwerten, andererseits entfallen Kosten, weil die Hinterlegung nur einmal erfolgt und die Vertragsredaktion und -diskussion mit den Anwendern entfällt. Voraussetzung ist natürlich, dass es sich um eine Standardsoftware handelt.
FAQ: Escrow
Warum ist der Sourcecode für den Anwender wichtiger als der Objectcode?
Der Sourcecode ist die für Menschen lesbare Programmiersprache, die notwendig ist, um Anpassungen vorzunehmen, Fehler zu korrigieren oder die Software an neue Systeme anzupassen. Der Objectcode ist nur für die Ausführung durch den Computer gedacht und erlaubt keine Weiterentwicklung.
Wann ist ein Zweiparteienvertrag die beste Wahl?
Ein Zweiparteienvertrag zwischen Lizenzgeber und Escrow-Agent ist ideal für Standardsoftware. Der Entwickler kann die Hinterlegung als Marketingvorteil nutzen und spart Kosten, da keine individuellen Verhandlungen mit jedem einzelnen Lizenznehmer nötig sind.
Was unterscheidet den Dreiparteienvertrag von anderen Modellen?
Beim Dreiparteienvertrag sind Lizenzgeber, Lizenznehmer und Escrow-Agent gemeinsam im Vertrag vertreten. Dies ermöglicht die individuelle Definition von Herausgabegründen, Prüfverfahren und Nutzungsbefugnissen, was besonders bei komplexen oder massgeschneiderten Projekten vorteilhaft ist.
Welches Risiko besteht ohne Escrow für den Software-Anwender?
Ohne Escrow ist der Anwender bei einem Konkurs des Entwicklers oder bei der Einstellung der Unterstützung gezwungen, aufwendig und kostspielig auf eine andere Software zu wechseln, da er keinen Zugriff auf den Quellcode zur Weiterentwicklung hat.