Die Erfolgsrechnung: Grundlagen, Gliederung und Typen

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Grundlagen der Erfolgsrechnung
Die Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) ist das zweite Element der Jahresrechnung. Sie weist die Ursachen für den Erfolg der Abrechnungsperiode aus und dient damit als Basis zur Erfolgsanalyse.
Die Erfolgsrechnung stellt die Ertragslage des Unternehmens während des Geschäftsjahres dar. Sie kann als Produktionserfolgsrechnung oder als Absatzerfolgsrechnung dargestellt werden (Art. 959b Abs. 1 OR).
Die Erfolgsrechnung lässt sich auch als Unterkonto des Eigenkapitals interpretieren. Die Erfolgsrechnung erklärt den Teil der Veränderung des Eigenkapitals innerhalb einer Abrechnungsperiode, der nicht auf Transaktionen oder Transfers zwischen der Unternehmung und ihren Eigentümern (Aktionäre und Partizipanten in ihrer Funktion als Eigner) zurückzuführen ist.
Nicht in die Erfolgsrechnung fliessen daher ein:
• Kapitalerhöhungen
• Kapitalrückzahlungen
• Dividenden
• Sacheinlagen etc.
Gliederung der Erfolgsrechnung
Die Mindestgliederung der Erfolgsrechnung ergibt sich aus Art. 959b Abs. 2 OR.
Rechtliche Grundlagen
Die Erfolgsrechnung ist als Produktionserfolgsrechnung (Gesamtkostenverfahren) mindestens wie folgt zu gliedern:
- Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen
- Bestandsänderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie an nicht fakturierten Dienstleistungen
- Materialaufwand
- Personalaufwand
- Übriger betrieblicher Aufwand
- Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Positionen des Anlagevermögens
- Finanzaufwand und Finanzertrag
- Betriebsfremder Aufwand und betriebsfremder Ertrag
- Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand und Ertrag
- Direkte Steuern
- Jahresgewinn oder Jahresverlust
Die Erfolgsrechnung ist als Absatzerfolgsrechnung (Umsatzkostenverfahren) mindestens wie folgt zu gliedern:
- Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen
- Anschaffungs- oder Herstellungskosten der verkauften Produkte und Leistungen
- Verwaltungsaufwand und Vertriebsaufwand
- Finanzaufwand und Finanzertrag
- Betriebsfremder Aufwand und betriebsfremder Ertrag
- Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand und Ertrag
- Direkte Steuern
- Jahresgewinn oder Jahresverlust
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Bei ausserordentlichen Aufwänden und Erträgen handelt es sich um einmalige und nicht wiederkehrende geschäftliche Transaktionen (wie z.B. Forderungsverzichte, Sanierungsbeiträge). Bei periodenfremden Aufwendungen und Erträgen handelt es sich um solche, die einer oder mehreren Vorperioden zuzuordnen sind bzw. in einer solchen wirtschaftlich verursacht wurden (wie z.B. Steuernachzahlung aufgrund einer Steuerprüfung für zurückliegende Geschäftsjahre).
Typen der Erfolgsrechnung
Im finanziellen Rechnungswesen werden zwei Typen der Erfolgsrechnung verwendet: die Erfolgsrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren (Absatzaufwand-Erfolgsrechnung) und nach dem Gesamtkostenverfahren (Produktionsaufwand-Erfolgsrechnung). Die verschiedenen Typen der Erfolgsrechnung sind nach Massgabe der Vorschriften des Obligationenrechts zu gestalten.
Gesamtkostenverfahren (Produktionsaufwand-Erfolgsrechnung)
Beim Gesamtkostenverfahren werden den Erträgen aus dem Umsatzprozess, den aktivierten Eigenleistungen sowie der Bestandesveränderung an Halb- und Fertigfabrikaten die gesamten Aufwendungen einer Periode gegenübergestellt.
Diese werden gemäss Art. 959b Abs. 2 OR in Material- und Warenaufwand, Personal-, Abschreibungs- sowie Finanzaufwand untergliedert.
Die Bewertung der aktivierten Eigenleistungen sowie der Bestandesveränderung der Halb- und Fertigfabrikate erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten. Bei einem Dienstleistungsbetrieb handelt es sich analog um Aufträge in Arbeit, die zum Periodenende abzugrenzen sind. Aufgrund der unterschiedlichen Bewertung sind diese Positionen gesondert von den Erlösen aus Lieferungen und Leistungen auszuweisen.
Umsatzkostenverfahren (Absatzaufwand-Erfolgsrechnung)
Beim Umsatzkostenverfahren werden den betrieblichen Erträgen eines Geschäftsjahres die Anschaffungs- oder Herstellkosten der verkauften Produkte und Dienstleistungen gegenübergestellt.
Die nachfolgende Abbildung zeigt den Aufbau der Erfolgsrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren. Aufwendungen für das Material, das Personal sowie Abschreibungen sind in den Anschaffungs- und Herstellkosten der verkauften Produkte und Leistungen enthalten.
Art. 959b Abs. 3 OR sieht die gesonderte Offenlegung des Material-, Waren- und Personalaufwandes sowie der Abschreibungen und des Finanzaufwands einer Periode vor.
Bei einer Erfolgsrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren ist die Position «Anschaffungs- und Herstellkosten der verkauften Produkte und Dienstleistungen» entsprechend im Anhang in diese Positionen zu untergliedern.