Steuervorauszahlung: So sparen Sie Hunderte von Schweizer Franken

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Eine Steuervorauszahlung ist oft die finanziell sinnvollste Option, da der Vergütungszins der Steuerverwaltung steuerfrei ist und somit einen höheren effektiven Ertrag als verzinsliche Bankanlagen bietet. Für liquide Unternehmen lohnt sich die Vorauszahlung, wenn der Aktivzins höher ist als das Kontokorrentzinsniveau, während bei natürlichen Personen die steuerfreie Gutschrift den Ausschlag gibt. Wichtig ist jedoch, dass die Einzahlungen für Bund und Kanton separat überwacht werden, da eine Ungleichgewichtung zu hohen Verzugszinsen führen kann.

Die wichtigsten Punkte:

  • Der Vergütungszins der Steuerverwaltung ist für Privatpersonen steuerfrei und oft attraktiver als Bankzinsen.
  • Liquide Unternehmen sollten Vorauszahlen, wenn der Aktivzins den Passivzins übersteigt.
  • Bei zu niedriger Vorauszahlung fallen hohe Verzugszinsen an, die nur teilweise steuerlich abzugsfähig sind.
  • Quellenbesteuerte müssen ihre Situation genau planen, um Nachzahlungen mit hohen Zinsen zu vermeiden.
  • Regelmässige Kontoauszüge für Bund und Kanton sind unerlässlich, um Über- oder Unterzahlungen zu korrigieren.
23.01.2026 Von: Bernhard Madörin
Steuervorauszahlung

Wie kann ich durch eine Steuervorauszahlung in der Schweiz bares Geld sparen?

Eine Steuervorauszahlung ist sinnvoll, denn Sie können dadurch viele Franken sparen. Aber Vorsicht: Eine falsche Steuervorauszahlung kann auch schaden! Lesen Sie hier, wie Sie richtig vorgehen und welche Besonderheiten bei quellenbesteuerten Personen zu beachten sind.

Steuervorauszahlung für juristische Personen

Für Sie als Unternehmer mit einer Aktiengesellschaft oder GmbH ist die Frage am einfachsten zu beantworten. Die Steuern sind Geschäftsaufwand, erhöht um Zinsaufwand bei Zahlung nach Fälligkeit der Steuer oder vermindert um Zinsertrag bei Vorauszahlung. Somit spielt allein die Differenz des Zinsniveaus eine Rolle für mehr oder weniger Aufwand. Ist die Gesellschaft liquid, bietet die Vorauszahlung einen attraktiveren Zinssatz als das Aktivkontokorrent. Bei Fremdverzinsung mit heutigen Zinssätzen wird der Passivzins der Steuerverwaltung attraktiver sein als ein Kontokorrent- oder Darlehenszins. Somit ist die Liquidität der Gesellschaft der massgebliche Faktor für die kostenoptimale Tilgung der Steuern. 

Fazit: Sind Sie liquid, zahlen Sie die Steuern voraus. Dann erhalten Sie einen kleinen Zins. Haben Sie Ihr Geld stark investiert, benützen Sie die späte Steuerzahlung als Kreditinstrument. 

Steuervorauszahlung für natürliche Personen

Für Sie als Steuerpflichtiger bestehen andere Voraussetzungen. Die Steuern werden steuerlich nicht als Unkosten behandelt, die Zinsgutschrift der Steuerverwaltung ist steuerfrei, der Bankzins aber nicht. Die Verzugszinsen auf Steuern sind Gewinnungsko­sten. Diese Parameter beeinflussen in vielfältiger Weise die kostenmässige Tilgung der Steuern.  

Wenn alle Zinssätze gleich sind, Bankzins, Schuldzins und Vergütungszins der Steuerverwaltung, ist die Vorauszahlung die interessanteste Variante. Der Vergütungszins ist steuerfrei für Sie, und das schlägt am meisten ins Gewicht. Die erhöhte Progression hat auf die Besteuerung des Gutschriftenzinses keinen Einfluss. Je höher die Progression, desto interessanter ist eine Vorauszahlung. Die Zahlung bei Fälligkeit oder die spätere Zahlung ist gleichwertig; beide sind aber uninteressanter als die Vorauszah­lung. Der durch die spätere Zahlung erwirtschaftete Zinsertrag ist steuerbar und wird kompensiert durch den abzugsfähigen Schuldzins. Steuerwirksamer Bankzins und Verzugszins halten sich die Waage.

Wenn die Verzugszinsen höher sind als die Aktivverzinsung, verschlechtert sich auch das Ergebnis durch die spätere Zahlung. Die Schuldzinsen können zwar vom steuerrelevanten Einkommen abgezogen werden. Die höheren Geldaufwendungen fallen aber nur im Rahmen der prozentualen Steuerbelastung effektiv als geldmässiger Abzug ins Gewicht und somit nur zu einem geringen Teil. Die zunehmende Progression im höheren Einkommensbereich wirkt sich für den Steuerzahler ausgabenmindernd aus, weil prozentual mehr Schuldzinsen abgezogen werden können.  

Umgekehrt ist eine spätere Zahlung günstiger, wenn die Bankzinsen höher sind als die Verzinsung der Steuerverwaltung. Der höhere Bankzins bringt mehr Geld und reduziert sich um die Steuerbelastung. Die zunehmende Progression wirkt sich negativ aus, weil die Zinsen höher versteuert werden müssen. Dieses Szenario trifft kaum zu. Eine höhere Verzinsung der Steuerverwaltung spricht für eine Vorauszahlung.  

Tipp: Steuervorauszahlungen schonen das Portemonnaie und sind für Sie die beste Variante.  

Checkliste

  • Prüfen Sie Ihre Liquidität als Unternehmer, ob eine Vorauszahlung den Kontokorrentzins übersteigt.
  • Vergleichen Sie den aktuellen Vergütungszins der Steuerverwaltung mit Ihrem Bankzins.
  • Berechnen Sie den Effekt der Progression auf die Verzinsung Ihrer Bankguthaben.
  • Ermitteln Sie, ob Sie bei Bund und Kanton unterschiedlich stark eingezahlt haben.
  • Fordern Sie zweimal bis dreimal jährlich detaillierte Kontoauszüge für das laufende und vergangene Jahr an.
  • Lassen Sie als Quellensteuerpflichtiger eine individuelle Steuerberechnung durchführen.
  • Vermeiden Sie Nachzahlungen, indem Sie bei Ehepaaren mit zwei Einkommen die Progression beachten.
  • Nutzen Sie die steuerfreie Gutschrift der Steuerverwaltung aktiv als Anlageinstrument.
  • Korrigieren Sie Überzahlungen beim Bund oder Kanton zeitnah, um Zinsverluste zu minimieren.

Die Krux für Bund und Kanton

Aufgrund der aktuellen Zinssituation ist eine Vorauszahlung sehr sinnvoll. Aber aufgepasst! Vorauszahlungen können und sollten geleistet werden für Bund und Kanton. Die Steuerverwaltung führt nicht von sich aus einen Abgleich durch. Falls Sie zu viel beim Bund und zu wenig beim Kanton, oder umgekehrt –, eingezahlt haben, so führt dies dazu, dass in einem Fall erhebliche Zinskosten anfallen und im anderen Fall wegen Überzahlung keine Verzinsung erfolgt. Der Kanton profitiert, sei es als kantonale Verwaltung oder als kantonale Verwaltung für die direkte Bundessteuer. Sie sind der Verlierer, also aufgepasst.  

Tipp: Verlangen Sie zwei- bis dreimal pro Jahr einen Kontoauszug im Detail für das laufende und vergangene Jahr (Bund und Kanton), um die Vorauszahlungen zinsoptimal zu gestalten und nicht unnötig Geld zu verlieren.  

Die Krux bei Quellenbesteuerten

Besonderes Augenmerk gilt bei Quellenbesteuerten. Auch hier ist eine Planung für Vorauszahlungen nötig. Die Quellensteuer führt zum Ergebnis, dass die abgezogenen Quellensteuern die geschuldete Steuer abdecken, was der Idealfall ist. Ist der Betrag höher, erfolgt eine Rückvergütung mit dem gesetzlichen Zins. Ist er zu niedrig, erfolgt eine Nachbelastung mit dem gesetzlichen, höheren, Verzugszins. Aufgrund der individuellen Situation der Familie, besonders bei Ehepaaren mit Einkommen bei Mann und Frau, kann es zu substantiellen Nachbelastungen führen und der Verzugszins kann bis mehrere tausend Franken gehen. Hier empfiehlt sich eine Steuerberechnung, um diesen Zinsnachteil zu vermeiden.

FAQ: Steuervorauszahlung

Lohnt sich eine Steuervorauszahlung für Privatpersonen?

Ja, insbesondere wenn der Vergütungszins der Steuerverwaltung höher ist als der Bankzins. Da die Gutschrift steuerfrei ist, übertrifft der effektive Ertrag oft verzinsliche Bankanlagen, besonders bei hoher Progression.

Was passiert, wenn ich beim Bund zu viel und beim Kanton zu wenig zahle?

Sie verlieren Geld. Beim Bund erhalten Sie keine Verzinsung für den Überschuss, während Sie beim Kanton hohe Verzugszinsen auf die Unterzahlung zahlen müssen. Eine separate Überwachung beider Ebenen ist zwingend.

Sind Verzugszinsen auf Steuern steuerlich absetzbar?

Ja, Verzugszinsen gelten als Gewinnungskosten und sind vom steuerrelevanten Einkommen abziehbar. Allerdings wirkt sich die Progression so aus, dass der effektive finanzielle Abzug nur einen Teil der Zinskosten deckt.

Wie gehen Quellensteuerpflichtige am besten vor?

Quellensteuerpflichtige sollten eine individuelle Steuerberechnung durchführen lassen, um zu vermeiden, dass die abgezogene Quellensteuer zu niedrig angesetzt ist. Dies verhindert teure Nachbelastungen mit Verzugszinsen, besonders bei Familien mit zwei Einkommen.

Wie oft sollte ich meine Steuervorauszahlungen überprüfen?

Es wird empfohlen, zweimal bis dreimal pro Jahr einen detaillierten Kontoauszug für das laufende und vergangene Jahr bei der Steuerverwaltung anzufordern, um Ungleichgewichte zwischen Bund und Kanton frühzeitig zu erkennen.

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