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Geschäftsführerthemen: Hier lohnt es sich am Ball zu bleiben

Als Geschäftsführer einer KMU-Unternehmung muss man am Ball bleiben, nur so kann man erfolgreich sein und es auch bleiben. Alleine das Niveau der Produkte oder Dienstleistungen zu halten bzw. zu steigern, absorbiert Kräfte. Im finanziellen Umfeld des Unternehmens am Ball zu bleiben, ist eine Herausforderung.

30.11.2022 Von: Bernhard Madörin
Geschäftsführerthemen

Unternehmensführung

Um als Unternehmer Verantwortung für eine nachhaltige Zukunft zu übernehmen, muss ein innovatives und kreatives Klima durch ein positives Mitarbeiterumfeld geschaffen werden. Dazu gehört, mit Vision und Integritätein Vorbild zu sein. Um mit Mitarbeitern erfolgreich zu sein, braucht es gegenseitiges Geben und Nehmen. Zum Erfolgsfaktor einer ganzheitlichen Unternehmensführung gehört auch die Vorgabe einer klaren und nachvollziehbaren Strategie. Nur wenn alle am gleichen Strick und in die gleiche Richtung ziehen, kann es vorwärts gehen. Im Verwaltungsrat ist personell ein Weg zwischen familiärer Nähe und Professionalität zu suchen. Und schlussendlich ist auch an eine rechtzeitige Unternehmensnachfolge zu suchen. Und schlussendlich ist auch an eine rechtzeitige Unternehmensnachfolge zu denken.

Unternehmensgewinn

Unternehmerisches Ziel muss es sein, den Gewinn nachhaltig zu steigern, um einerseits Reserven für schwierige Zeiten aufzubauen und um andererseits das Unternehmen schlank zu halten. Nur ein Bewusstsein für einen schonungsvollen Umgang mit den finanziellen Ressourcen führt zu Effizienz und Gewinn. Damit können Gemeinkosten gesenkt werden. Kostenbewusstsein fördert neben der schlanken Unternehmenskultur auch die Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens. Damit lässt sich der Vertriebserfolg, bzw. Umsatz, steigern. Resultate sind ein gesundes Unternehmen und Arbeitsplatzsicherheit für die Mitarbeitenden.

Unternehmerische Prozesse optimieren

Das schwächste Glied im Unternehmen ist der Knackpunkt. Die Unternehmensabläufe zu erkennen, zu analysieren und Schwachstellen zu beheben, muss als permanenter Prozess Eingang in den Betriebsalltag finden, um die Produktivität zu halten. Mit kundenorientierter Mitarbeiterführung erhöht man die Wettbewerbsfähigkeit. Eine offene und vertrauensvolle innerbetriebliche Kommunikation deckt rasch Defizite auf und strategische Kooperationen können den Unternehmensprozess verbessern

Unternehmerische Umfeld kennen

Neben den betrieblichen Faktoren spielt das regulatorische Umfeld zunehmend eine Rolle. Laufend müssen neue Gesetze und neue Bestimmungen im Unternehmen verarbeitet werden. Auch in den nächsten Jahren kommt einiges auf uns zu:

  • Im Obligationenrecht werden die Verjährungsfristen vereinheitlicht und neu definiert. Im Aktienrecht wird die Abzockerinitiative umgesetzt.
  • Die Eckwerte für die Revision und die Konsolidierungspflicht werden angepasst.
  • Die Rechnungslegung wird neu definiert.
  • Die Kennzeichnung von Waren mit dem Schweizerkreuz wird neu reglementiert.
  • Diverse Steuerabkommen (unter anderem mit Deutschland, den Niederlanden und Grossbritannien) verändern unsere grenzüberschreitenden Beziehungen.
  • Änderungen in nationalen Steuergesetzen fordern die Berater.
  • Neue Inhalte der Stiftungsaufsicht
  • C02-Gesetz
  • Übernahme der Anerkennung der EU-Berufsqualifikation etc.

Die wichtigsten Gesetze in der Schweiz muss man kennen:

Das Zivilgesetzbuch (ZGB) regelt die privaten Beziehungen. Es regelt alles fest, was mit Familie, Heirat und Scheidung, Eltern und Kindern, Besitz und Erbschaft zu tun hat. Das Obligationenrecht (OR) regelt das wirtschaftliche Leben. Es bestimmt alles, was mit Unternehmen und Verträgen zusammenhängt. Die wichtigsten Verträge sind Miet-, Kauf- und Arbeitsverträge. Das Strafgesetzbuch (StGB) bestimmt die verschiedenen Arten von Verstössen - Übertretungen, Vergehen und Verbrechen - und die Art, wie sie bestraft werden. Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) ordnet alles, was sich auf öffentlichen Strassen und Plätzen abspielt. Es betrifft nicht nur Motorfahrzeuge, sondern auch Fahrräder, Fussgängerinnen und sogar Reiter.

Zahlreiche Neuerungen 2020, hier eine Auswahl:

Der AHV-Beitragssatz steigt um 0,3 Prozentpunkte. Alte Banknoten können unbegrenzt lange eingetauscht werden und nicht nur während 20 Jahren wie bisher. Die neue Regelung gilt für Banknoten ab der sechsten Serie, die 1976 ausgegeben wurde. Hausbesitzer können ab 2020 von neuen Abzügen bei der direkten Bundessteuer profitieren. Auslagen für energiesparende Investitionen und Rückbaukosten können auf drei aufeinanderfolgende Steuerperioden verteilt werden. Es handelt sich um eine Massnahme zur Umsetzung der Energiestrategie. Der Anlegerschutz wird verbessert. Mit dem Finanzdienstleistungsgesetz wird geregelt, wie Kundinnen und Kunden über Finanzinstrumente informiert werden müssen. Mit dem Finanzinstitutsgesetz werden neu auch die unabhängigen Vermögensverwalter einer Aufsicht unterstellt. Heiratswillige Brautleute stossen auf weniger bürokratische Hürden. Die Wartefrist von zehn Tagen zwischen Ehevorbereitung und Trauung wird gestrichen. Damit kann direkt nach dem positiven Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens eine Trauung durchgeführt werden. An den Voraussetzungen für die Eheschliessung ändert sich nicht.

Die kantonalen Steuerprivilegien für Holdings und andere Statusgesellschaften werden abgeschafft. Die Schweiz reagiert damit auf internationalen Druck. Gleichzeitig werden international akzeptierte Vergünstigungen eingeführt, darunter die Patentbox und der erhöhte Forschungsabzug.

Zahlreiche Neuerungen 2021, hier eine Auswahl:

Im Aktienrecht wurden Neuerungen beschlossen. Kleinere Anpassungen erfolgten bei der AHV und beim BVG. Die Verkehrsregeln haben teilweise geändert. Die Quellensteuern wurden neu geordnet. Der Vaterschaftsurlaub wurde eingeführt. Die Drohnengesetzgebung wurde revidiert. Das Datenschutzgesetz wurde angepasst. Die Anzahl Gesetzesseiten ist seit 1995 von knapp 43’000 Seiten auf 69’000 Seiten gestiegen.

Zahlreiche Neuerungen 2022, hier eine Auswah

AHV-Nummer: Behörden in der Schweiz dürfen die AHV-Nummer neu systematisch verwenden, um Personen zu identifizieren.

Armee: Für Angehörige der Armee steht neu eine unabhängige Vertrauensstelle zur Verfügung. Betreibungen: Die Betreibungsämter können neu eine Gebühr von acht Franken in Rechnung stellen, wenn der Schuldner aufgefordert wird, eine Betreibungsurkunde persönlich auf dem Amt entgegenzunehmen. Hingegen ist die Protokollierung eines Rückzugs einer Betreibung durch das zuständige Betreibungsamt künftig kostenlos.

Bundesangestellte: Den Angestellten des Bundes werden neu vier statt zwei Wochen Vaterschaftsurlaub gewährt.

Gebühren: Vom neuen Jahr an muss der Preisüberwacher vor dem Erlass oder Ändern von Gebühren angehört werden.

Geschlecht: Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihren Vornamen und das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht vom neuen Jahr an rasch und unbürokratisch ändern.

Häusliche Gewalt: Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking sollen mit einer neuen Bestimmung über die elektronische Überwachung von zivilrechtlichen Rayon- und Kontaktverboten besser geschützt werden.

Invalidenversicherung: Neues bringt 2022 für Rentnerinnen und Rentner der Invalidenversicherung (IV). Bei einem Invaliditätsgrad zwischen 40 und 69 Prozent gibt es neu ein stufenloses Rentensystem - Erwerbsarbeit soll sich für die Betroffenen immer lohnen. Wie heute wird eine Vollrente ab 70 Prozent Invalidität zugesprochen.

Klima: Autoimporteure müssen neu auch für die klimaschädlichsten Fahrzeuge Bussen bezahlen, wenn sie die co2-Zielwerte verfehlen.

Personenfreizügigkeit: Kroatinnen und Kroaten können ab nächstem Jahr voll von der Personenfreizügigkeit in der Schweiz profitieren.

Steuern: Erbinnen und Erben können die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen ab sofort in ihrem Wohnkanton zurückfordern.

Als Geschäftsführer/-in muss man stets am Ball bleiben. Doch neben all den Herausforderungen darf man eines nicht vergessen: eine ausgewogene Lebensführung. Manchmal ist weniger mehr. Und es gibt auch ein Leben vor dem Tode.

Texte teilweise aus: "Der KMU-Verwaltungsrat", 3. Auflage von Dr. iur. Bernhard Madörin, Stämpfli Verlag AG, Bern

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