Nettolohnausgleich: Berechnungsbeispiel einer Lohnabrechnung mit Nettolohnausgleich
Inhalt
- Wie funktioniert der Nettolohnausgleich bei Lohnabrechnungen in der Schweiz und welche Berechnungsmethoden gibt es?
- Nettolohnausgleich
- Die Frage
- Warum ein Nettolohnausgleich?
- Einfacher Nettolohnausgleich
- Lohnabrechnung mit Nettolohnausgleich vor den Sozialversicherungsabzügen “Bruttolohnkappung”
- FAQ: Nettolohnausgleich
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Der Nettolohnausgleich sorgt dafür, dass Mitarbeitende bei Arbeitsunfähigkeit und Bezug von Leistungen Dritter (z. B. Krankentaggelder) nicht mehr Netto erhalten als in einem normalen Monat. Da diese Leistungen oft sozialversicherungsfrei sind, würden die Abzüge sinken und der ausbezahlte Lohn steigen. Der Arbeitgeber gleicht diesen Unterschied durch eine spezielle Lohnart aus, um den ursprünglichen Nettolohn beizubehalten.
Die wichtigsten Punkte:
- Verhindert einen höheren Nettolohn durch sozialversicherungsfreie Taggelder.
- Erfordert eine explizite Regelung im Arbeitsvertrag oder Firmenreglement.
- Es existieren zwei Varianten: Einfacher Ausgleich am Schluss oder Bruttolohnkappung vor den Abzügen.
- Die Bruttolohnkappung wird rechtlich und technisch bevorzugt.

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Wie funktioniert der Nettolohnausgleich bei Lohnabrechnungen in der Schweiz und welche Berechnungsmethoden gibt es?
Nettolohnausgleich
Bei einer Arbeitsunfähigkeit können Krankentaggelder, Unfalltaggelder, EO-Taggelder und weitere Leistungen Dritter ganz oder teilweise an die Stelle der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers treten. Diese sind nicht oder nur teilweise sozial versicherungspflichtig. Damit verringern sich die Abzüge in der Lohnabrechnung, und der Nettolohn fällt höher aus, als wenn keine Leistungen Dritter erbracht worden wären. Dies lässt sich durch einen sogenannten Nettolohnausgleich korrigieren. Es wird dann nur der Nettolohn ausgerichtet, wie er auch in einem Monat ohne Leistungen Dritter bezahlt wird.
Krankentaggeldversicherungen werden in der Regel mit einer Wartefrist von beispielsweise 30 Tagen abgeschlossen, und eine Taggeldleistung von 80% wird während zwei Jahren vereinbart. Oft erbringen die Unternehmen dann 100% Lohnfortzahlung während der Wartefrist. Anschliessend wird die Lohnfortzahlung durch die Krankentaggeldversicherungsleistungen abgelöst. Da die Taggelder der Versicherung immer erst mit Verzögerung eintreffen, leisten die Unternehmen oft weiterhin eine Lohnfortzahlung von 80% und dürfen dann die Taggelder in diesem Ausmass beanspruchen. Bei einer solchen Lösung erhält der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin bei einer Arbeitsunfähigkeit weniger als den bisherigen Lohn.
Anders bei einer Lohnfortzahlung von 100%. Sehr oft erbringen Unternehmen weiterhin 100% Lohnfortzahlung, während schon Unfalltaggelder oder EO-Taggelder fliessen, manchmal auch bei Krankentaggeldern. Der ausbezahlte Lohn ist in diesen Fällen höher als der bisherige Nettolohn. Der Nettolohn wird dann so korrigiert, dass netto keine höhere Entschädigung bei einer Arbeitsunfähigkeit resultiert.
Die Frage
Der Nettolohnausgleich wird aus rechtlicher Sicht kontrovers beurteilt. Sofern in den arbeitsvertraglichen Bestimmungen wie einem Gesamtarbeitsvertrag, dem Einzelarbeitsvertrag oder dem Reglement der Firma nichts Gegenteiliges geregelt ist, steht einem Nettolohnausgleich zumindest von dieser Seite nichts entgegen. Geeigneter ist es allerdings, die Frage explizit in den Arbeitsverträgen oder einem integrierten Reglement zu regeln.
Warum ein Nettolohnausgleich?
Mit dem Nettolohnausgleich wird erreicht, dass der Nettolohn genau gleich hoch ausfällt wie in Monaten ohne Verrechnung von Taggeldern. Dies geschieht mit einer Lohnart “Nettolohnausgleich”.
Erlaubt oder nicht?
Der Nettolohnausgleich wird kontrovers beurteilt. Sofern in den arbeitsvertraglichen Bestimmungen wie einem Gesamtarbeitsvertrag, dem Einzelarbeitsvertrag oder dem Reglement der Firma nichts Gegenteiliges geregelt ist, steht einem Nettolohnausgleich zumindest rechtlich nichts entgegen.
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Einfacher Nettolohnausgleich
Für den Nettolohnausgleich bestehen zwei Varianten. Die einfache Variante vergleicht am Schluss der Lohnabrechnung den Nettolohn mit und ohne eingebuchte Taggelder und korrigiert mit einer Lohnart “Nettolohnausgleich” das Schlussergebnis, also den Nettolohn oder den ausbezahlten Lohn.
Eine Lohnabrechnung sieht in diesem Fall mit einem einfachen Nettolohnausgleich so aus.
Die Lohnart “Nettolohnausgleich” kann bei den Abzügen, vor dem Nettolohn oder nach dem Nettolohn vor dem ausbezahlten Lohn eingeführt werden. Es wird jedoch empfohlen, der Ausgleich vor der Lohnart “Bruttolohn” zu führen, denn sie wird in diesem Fall nicht bei der Lohnbasis für die Lohnabzüge berücksichtigt. Diese Form des Ausgleichs (sogenannte Bruttolohnkappung) wird nicht nur befürwortet, sondern soll zukünftig unbedingt angestrebt werden.
Checkliste
- Rechtliche Grundlage prüfen: Ist der Nettolohnausgleich im Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag geregelt?
- Fehlende Regelungen ergänzen, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
- Entscheiden, welche Variante angewendet wird (einfacher Ausgleich oder Bruttolohnkappung).
- Technische Machbarkeit im aktuellen Lohnabrechnungsprogramm prüfen.
- Bei Wahl der Bruttolohnkappung sicherstellen, dass das Programm Iterationen unterstützt.
- Lohnart «Nettolohnausgleich» korrekt in der Lohnsoftware konfigurieren.
- Bei der Bruttolohnkappung sicherstellen, dass die Lohnart vor den Sozialversicherungsabzügen liegt.
- Mitarbeitende über die neue Berechnungsmethode informieren.
- Bei der ersten Abrechnung mit Taggeldern das Ergebnis manuell verifizieren.
- Dokumentation der Berechnung für spätere Revisionen oder Behördenanfragen bereithalten.
Diese Variante kann in jedem Lohnabrechnungsprogramm eingesetzt werden. Sie hat jedoch den Nachteil, dass bei den Höchstlöhnen Schwierigkeiten entstehen können und teilweise Verbuchungsprobleme auftauchen.
Lohnabrechnung mit Nettolohnausgleich vor den Sozialversicherungsabzügen “Bruttolohnkappung”
Die vollständige Variante korrigiert nicht am Schluss, sondern vor der Berechnung der Sozialversicherungsabzüge. Sie ist somit in die Lohnart “Korrektur Leistungen Dritter” eingerechnet oder steht neben dieser. Sie wird bei den Basislöhnen der Sozialversicherungen berücksichtigt.
Eine solche Lohnabrechnung mit einer "Bruttolohnkappung" sieht so aus.
Dies erfordert technisch eine sogenannte Iteration. Das Lohnprogramm “probiert” in einer Schlaufe, bis der neu berechnete Nettolohn dem Nettolohn ohne Taggeld-Korrektur entspricht. Die Variante hat den Vorteil, dass die Sozialversicherungsbasen korrekt sind und keine Probleme bei weiteren Abrechnungen auftauchen sollten. Es sind jedoch nicht alle Lohnprogramme in der Lage, einen solchen Nettolohnausgleich vorzunehmen.
Diese Variante ist zu bevorzugen, sofern das Lohnprogramm die Berechnung unterstützt.
FAQ: Nettolohnausgleich
Ist der Nettolohnausgleich in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, der Nettolohnausgleich ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Er wird rechtlich kontrovers beurteilt, ist jedoch zulässig, sofern nichts Gegenteiliges im Arbeitsvertrag oder Reglement steht. Eine explizite vertragliche Regelung wird dringend empfohlen.
Warum wird die «Bruttolohnkappung» bevorzugt?
Die Bruttolohnkappung korrigiert den Lohn vor der Berechnung der Sozialversicherungsabzüge. Dies führt zu korrekten Sozialversicherungsbasen und vermeidet Probleme bei weiteren Abrechnungen oder Höchstlöhnen, die beim einfachen Ausgleich am Ende der Abrechnung auftreten können.
Welche Leistungen Dritter können den Nettolohn beeinflussen?
Zu den Leistungen gehören Krankentaggelder, Unfalltaggelder, EO-Taggelder sowie weitere Leistungen Dritter, die ganz oder teilweise an die Stelle der Lohnfortzahlung treten und oft nicht oder nur teilweise sozialversicherungspflichtig sind.
Kann jeder Arbeitgeber den Nettolohnausgleich anwenden?
Theoretisch ja, jedoch hängt die praktische Umsetzung von der technischen Fähigkeit des verwendeten Lohnabrechnungsprogramms ab. Nicht alle Programme unterstützen die notwendige Iteration für die korrekte Berechnung der Bruttolohnkappung.