Weka Plus

Langdauernde Arbeitsunfähigkeit: So gehen Sie dabei vor

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Bei langdauernder Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall obliegt dem Arbeitgeber primär die Pflicht zur Lohnfortzahlung gemäss OR oder internen Vereinbarungen. Sobald eine Unfallversicherung (UVG) oder eine private Krankentaggeldversicherung leistungspflichtig wird, übernimmt diese die Taggelder nach Ablauf der Wartefrist. Wichtig ist die frühzeitige Koordination zwischen Betrieb, betroffener Person und Versicherungen, um Lohnlücken zu vermeiden und den Personaleinsatz stabil zu halten.

Die wichtigsten Punkte:

  • Die Höhe der Lohnfortzahlung (80 % oder 100 %) hängt von der Betriebspraxis oder der Berner, Zürcher oder Basler Skala ab.
  • Bei Krankheit übernimmt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung während der Wartefrist der Krankentaggeldversicherung.
  • Bei Unfall zahlt die UVG ab dem 3. Tag 80 % des versicherten Lohns; der Arbeitgeber ergänzt auf 80 % des tatsächlichen Lohns.
  • Ohne Krankentaggeldversicherung drohen nach Ablauf der OR-Pflicht Lohnlücken und Sozialhilfebezug für die Mitarbeiter.
  • Bei unklarer Prognose kann ein vertrauensärztliches Zeugnis zur Klärung der Arbeitsfähigkeit beigezogen werden.
12.01.2026 Von: Ralph Büchel, Thomas Wachter
Langdauernde Arbeitsunfähigkeit

Wie regeln Arbeitgeber die Lohnfortzahlung bei langdauernder Arbeitsunfähigkeit und welche Rolle spielen Versicherungen?

«Bis auf weiteres» zu 100 % krankgeschrieben – ein solches oder ähnliche Szenarien können Arbeitnehmende und Arbeitgebende vor Herausforderungen stellen. Dieser Artikel zum Thema langdauernde Arbeitsunfähigkeit geht der Frage nach, was im Hinblick auf die Lohnfortzahlung zu tun ist, wenn ein Arbeitnehmender durch eine schwere Krankheit oder einen folgeschweren Unfall lang dauernd ausfällt.

Lohnfortzahlung

Was ist zu tun, wenn ein Arbeitnehmender durch eine schwere Krankheit oder einen folgeschweren Unfall lang dauernd ausfällt?

Zunächst leisten Sie als Arbeitgeber Lohnfortzahlung. Sofern eine Versicherung wie die Unfallversicherung (UVG) oder die Krankentaggeldversicherung voraussichtlich leistungspflichtig wird, so nehmen Sie frühzeitig die Anmeldung vor.

Die Lohnfortzahlung ist je nach Betrieb anders geregelt. Dazu bestehen unter anderem die folgenden Varianten:

  • Während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit oder maximal auf ein Jahr begrenzt leistet
    der Arbeitgeber 100% Lohnfortzahlung.
  • Während der Arbeitsunfähigkeit leistet der Arbeitgeber 80% Lohnfortzahlung.
  • Während der Wartefrist wird 100% Lohnfortzahlung bezahlt. Anschliessend besteht nur noch Anrecht auf die Leistungen der Versicherung.
  • Während der Wartezeit wird 80% Lohnfortzahlung bezahlt. Anschliessend besteht nur noch Anrecht auf die Leistungen der Versicherung.
  • Während der Zeit nach OR (Berner, Basler oder Zürcher Skala) leistet der Arbeitgeber 100% Lohnfortzahlung, dann besteht nur noch Anspruch auf die Krankentaggelder.

Krankheit

Wird die Lohnfortzahlung durch den Betrieb selbst geleistet, so ist diese während der «beschränkten Zeit» nach Art. 324a OR zu erbringen, also nach der Dauer, welche in der Berner, Zürcher- oder Basler-Skala geregelt ist. In Fällen, in welchen keine Krankentaggeldversicherung besteht, wird anschliessend oft eine Lücke entstehen. Entweder der Arbeitgeber springt hier freiwillig in die Lücke ein und leistet über die gesetzliche Verpflichtung hinaus Lohnfortzahlung oder aber die betroffene Person steht ohne Lohnersatz da. Oft bedeutet dies, dass sie sich um Sozialhilfe bemühen muss. Dies ist mitunter auch ein Grund, weshalb viele Firmen eine Krankentaggeldversicherung abschliessen.

Praxishinweis: Mitarbeiterin Claudia Baumann leidet infolge eines Schlaganfalls an Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen und ist möglicherweise dauernd arbeitsunfähig. Ihr Betrieb hat keine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen und leistet Lohnfortzahlung nach OR. Da die Mitarbeiterin im 3. Dienstjahr ist, dauert diese 9 Wochen. Anschliessend erhält sie keine Lohnfortzahlung mehr. Weil die IV erst nach einem Jahr eine Rente spricht, erhält sie zwischenzeitlich weder Lohnfortzahlung noch Lohnersatz.

Jetzt Member werden und weiterlesen:

  • Unlimitierter Zugriff auf alle 1300 Arbeitshilfen
  • Alle kostenpflichtigen Beiträge auf weka.ch frei
  • Zugriff auf alle Videos
  • Täglich aktualisiert
  • Wöchentlich neue Inhalte und Arbeitshilfen
  • Exklusive Spezialangebote
  • News- & Update-Services
  • Seminargutscheine
und viele weitere Vorteile! ab CHF 24.80 pro Monat Jetzt abonnieren Sind Sie schon Member? Hier anmelden
Member werden Newsletter