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Arztzeugnis bei Krankheit: Eine Voraussetzung für die Lohnfortzahlung

Das Obligationenrecht (OR Art. 324a) regelt die Grundsätze der Lohnfortzahlung. Diese kommen bei Krankheit zur Anwendung, während bei Unfall für Dienstleistende und bei Mutterschaft andere Bestimmungen gelten. Arbeitnehmende sind verpflichtet, Arbeitsunfähigkeiten umgehend dem Arbeitgeber zu melden. Ein Arztzeugnis bei Krankheit ist meist ab dem 3. Tag beizubringen. In diesem Beitrag erfahren Sie, auf welche Stolpersteine Sie achten sollten.

15.06.2021 Von: Thomas Wachter
Arztzeugnis bei Krankheit

Arztzeugnis bei Krankheit

Auskunftsrecht zur Arbeitsunfähigkeit

Oftmals werden Arztzeugnisse unklar in Bezug auf die Arbeitsunfähigkeit formuliert. Beispielsweise wird die Dauer nicht klar geregelt oder aber eine teilweise Arbeitsunfähigkeit wird nicht klar umschrieben (Tätigkeiten). In solchen Fällen kann beim Arzt nachgefragt werden, wie das Arztzeugnis bei Krankheit zu verstehen ist oder bis wann die Arbeitsunfähigkeit dauert. Das Arztgeheimnis bezieht sich nicht auf Ihre berechtigten Anliegen, präzise Auskünfte zur Arbeitsunfähigkeit zu erhalten.

Praxis-Tipp
Regeln Sie in Ihrem Betrieb die Frage, ab wann ein Arztzeugnis beizubringen ist.
In der Regel wird ein Arztzeugnis «spätestens ab dem dritten Arbeitstag» verlangt. Sie sind jedoch berechtigt, auch bei kürzeren Arbeitsunfähigkeiten ein Arztzeugnis zu verlangen.

Fragen und Antworten aus der Praxis rund um Arztzeugnis bei Krankheit

Ein Mitarbeiter ist dauernd krank, jedoch immer nur ein oder zwei Tage. Kann der Arbeitgeber Arztzeugnisse verlangen?
Antwort: Dem Arbeitnehmenden kommt eine Beweispflicht im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeiten zu. Der Arbeitgeber hat das Recht, ab dem ersten Arbeitstag ein Arztzeugnis zu verlangen, auch wenn das Anstellungsreglement etwas anderes vorschreibt.

Eine Mitarbeiterin war einige Tage krank, jedoch nicht beim Arzt. Nun kann sie folglich kein Arztzeugnis mitbringen. Muss sie nun noch zum Arzt?
Antwort: Es handelt sich um die Verletzung einer Ordnungsvorschrift, wie die Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit zu belegen haben. Die Lohnfortzahlung ist dennoch gegeben, wenn die Mitarbeiterin anderweitig glaubhaft machen kann, dass sie tatsächlich krank war.

Im Arbeitsvertrag ist vorgesehen, dass ab dem dritten Krankheitstag ein Arztzeugnis beizubringen ist. Kann die Lohnfortzahlung eingestellt werden, wenn dieses nicht rechtzeitig eintrifft?
Antwort: Nein, die Lohnfortzahlungspflicht ist nicht an das Beibringen eines Arztzeugnisses gekoppelt. Es handelt sich jedoch um eine betriebliche Ordnungsvorschrift. Das Vorgehen führt deshalb über eine Abmahnung und Nachforderung des Zeugnisses. Lediglich die Weigerung kann zur Einstellung der Lohnfortzahlung führen.
 

Eine Mitarbeiterin bringt ein Arztzeugnis bei, welchem der Arbeitgeber misstraut. Was ist zu tun?
Antwort: Manchmal werden Arztzeugnisse, welche lediglich nachträglich auf Patientenschilderungen beruhend ausgestellt wurden, verwendet. Ein solches Arztzeugnis kann kaum als Beleg für eine Arbeitsverhinderung gelten. Allfällig empfehlen wir, ein vertrauensärztliches Gutachten einzufordern.

Prüfung Arztzeugnis bei Krankheit durch den Vertrauensarzt

Ein Vertrauensarzt ist ein vom Betrieb frei bestimmbarer Arzt. Die Untersuchung beim Vertrauensarzt erfolgt auf Kosten des Arbeitgebers. Es ist rechtlich umstritten, wieweit eine Firma das Recht hat, eine Untersuchung bei ihrem Vertrauensarzt zu verlangen. Teilweise wird vertreten, dieses Recht folgere aus der Treuepflicht. Andererseits wird geltend gemacht, dass ein solches Recht nur aus dem Arbeitsvertrag oder einem im Arbeitsvertrag als verbindlich vereinbarten Reglement abgeleitet werden kann.

Praxis-Tipp
Es empfiehlt sich im Anstellungsreglement eine Bestimmung aufzunehmen, dass die Firma das Recht hat, eine vertrauensärztliche Untersuchung zu verlangen.

Weigern sich Mitarbeitende – entgegen einer solchen Vorschrift und nach entsprechender Abmahnung – den Vertrauensarzt aufzusuchen, führt dies zu einer Aufhebung der Lohnfortzahlungspflicht. Ein Arztzeugnis kann auch durch das Verhalten des Arbeitnehmenden widerlegt werden. Allerdings genügt es nicht, wenn eine Mitarbeiterin nach ein paar Tagen Bettlägerigkeit beim Spazieren beobachtet wird oder wenn ein psychisch angeschlagener Mitarbeiter im Restaurant angetroffen wird.

Weitere Praxis-Beispiele

Ein Mitarbeiter ist mit einem Arztzeugnis wegen eines Rückenleidens krankgeschrieben. Nun bringen Sie in Erfahrung, dass er während dieser Zeit sein Haus umgebaut hat.
Antwort: Im vorliegenden Fall ist das Arztzeugnis durch das Verhalten des Mitarbeiters sicherlich ausreichend widerlegt. Die Firma stellt die Lohnfortzahlung ein und verlangt die geleistete Lohnfortzahlung zurück. Es ist zudem auch eine fristlose Entlassung möglich.

Ein Mitarbeiter, welcher krankgeschrieben ist, will verreisen. Darf die Firma die Lohnfortzahlung einstellen?
Antwort:Wenn der Mitarbeiter seit längerem krank ist und der Arzt ausdrücklich sein Einverständnis gibt, kann trotz des Ferienaufenthaltes die Lohnfortzahlung nicht eingestellt werden. Insbesondere ist es denkbar, dass ein solcher Ortswechsel die Erholung fördert. Allfällig empfehlen wir die Abklärung der Frage durch den Vertrauensarzt.

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