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Lohnfortzahlung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit: Richtig berechnen

Die Lohnfortzahlung sorgt in der Praxis immer wieder für Unsicherheiten. Insbesondere bei einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit ist häufig nicht klar, wie diese genau anzurechnen ist. Folgendes Berechnungsbeispiel zeigt, wie richtig gerechnet wird, wenn keine Versicherungsleistungen in Form eines Taggeldes kommen und der Arbeitgeber die ganze Lohnfortzahlung übernehmen muss.

07.01.2022 Von: Ralph Büchel, Thomas Wachter
Lohnfortzahlung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit

Berechnungsbeispiel bei teilweise Arbeitsunfähigkeit

Gemäss Obligationenrecht hat der Arbeitgeber den Lohn für eine beschränkte Zeit (nicht während einer beschränkten Zeit) zu entrichten. Daraus wird gemäss heute vorherrschender Interpretation abgeleitet, dass das Geldminimum gilt. Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit ist also der Lohnfortzahlungsanspruch auf einen längeren Zeitraum umzurechnen.

Lohnfortzahlung nach Skala Arbeitsunfähigkeit aufgerechnete Lohnfortzahlung
15 Wochen 50 % 30 Wochen
12 Wochen 60 % 20 Wochen
3 Wochen 80 % 3,75 Wochen

Berechnungsbeispiel für 50% Arbeitsunfähigkeit mit 15 resp. 30 Wochen Lohnfortzahlung (erste Zeile):

 

Beginn Arbeitsunfähigkeit 15.4.20XX
Grad Arbeitsunfähigkeit 50%
Lohn CHF 6000.–
Lohnfortzahlung nach Skala 15 Wochen
Lohnfortzahlung bei 50% 30 Wochen
Ende Lohnfortzahlung

10.11.20XX

Monate Lohn Lohnfortzahlung Total
April CHF 4 400.- CHF 1 600.- CHF 6 000.-
Mai CHF 3 000.- CHF 3 000.- CHF 6 000.-
Juni CHF 3 000.- CHF 3 000.- CHF 6 000.-
Juli CHF 3 000.- CHF 3 000.- CHF 6 000.-
August CHF 3 000.- CHF 3 000.- CHF 6 000.-
September CHF 3 000.- CHF 3 000.- CHF 6 000.-
Oktober CHF 3 000.- CHF 3 000.- CHF 6 000.-
November CHF 3 000.- CHF 1 000.- CHF 4 000.-
Dezember CHF 3 000.-   CHF 3 000.-
Total Lohnfortzahlung CHF 20 600.--      

Dabei kann auch direkt mit dem Geldminimum gerechnet werden. Wie Ihnen das gelingt, zeigt Ihnen der Beitrag «Teilweise Arbeitsunfähigkeit: Lohnabrechnung bei Arbeitsverhinderung» auf.

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