Das Zeitmanagement wird den Arbeitnehmern überlassen, die Zeiterfassung und die Kontrolle der Arbeitszeiten fallen weg. Die Zielerreichung steht im Vordergrund und wird in Zielvereinbarungen festgehalten. Auf ein Arbeitszeitkonto wird verzichtet, Arbeitsstunden werden keine angespart. Wann und mit welchem zeitlichen Aufwand die Arbeit erledigt wird, liegt in der Verantwortung der Mitarbeitenden.
Lediglich für das Top Management gilt das Arbeitsgesetz nicht, also für die höheren leitenden Angestellten im Sinne des Gesetzes und der Rechtsprechung. Als solche gelten aber nur die obersten Geschäftsleitungsmitglieder, welche für den Betrieb Entscheide treffen können, die den Geschäftsgang nachhaltig und massgeblich beeinflussen, typischerweise also CEO, CFO, etc.
Für die übrigen Mitarbeiter hält die Umsetzung der Vertrauensarbeitszeit der heutigen Arbeitsgesetzgebung nicht stand. Die Bestimmungen zur Höchstarbeitszeit müssen eingehalten werden und es besteht die Pflicht zur Arbeitszeitkontrolle.
Vereinfachte Arbeitszeiterfassung bei der Vertrauensarbeitszeit
Das zuständige Bundesamt SECO hat nun eine provisorische Lösung getroffen. Neu kann für das Führungs- und Fachkader eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung geregelt werden. Dies ist dann möglich, wenn dem Mitarbeitenden ein grosser Ermessungsspielraum in der Bewältigung der Aufgaben zukommt und er über eine weitgehend freie Arbeitszeiteinteilung verfügt. Anwendbar ist die Regelung für Führungskräfte mit unterstellten Mitarbeitenden, vollamtliche Projektleiterinnen und -leiter sowie Fachkader mit Ergebnisverantwortung.
Die vereinfachte Arbeitszeiterfassung muss wie folgt individuell vereinbart werden:
- Es braucht eine schriftliche Vereinbarung, die vom Mitarbeitenden unterzeichnet ist.
- In dieser Vereinbarung muss erwähnt sein, wie die gesetzlichen Ruhezeiten und Pausen einzuhalten sind.
- In der Vereinbarung muss auch festgehalten sein, dass Nacht- und Sonntagsarbeit verboten sind, es sei denn es liegt eine Bewilligung vor oder der Betrieb ist gemäss ArGV 2 bewilligungsbefreit.
- Es müssen Endjahresgespräche durchgeführt und dokumentiert werden, in welchen das Thema der zeitlichen Arbeitsbelastung besprochen wird.
Vereinfachte Arbeitszeiterfassung bedeutet, dass nur noch die Anzahl geleistete Arbeitsstunden pro Tag dokumentiert werden muss. Es gibt keine Vorschrift, in welcher Form diese Aufzeichnung gemacht werden muss. Die Arbeitszeiterfassung kann zum Beispiel mit einer Excel-Tabelle erfolgen. Die Angaben müssen der Realität entsprechen und täglich aufgezeichnet werden. Anhand dieser Angaben können die Arbeitsinspektorate überprüfen, ob die täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeiten sowie die Anzahl Arbeitstage in Folge eingehalten wurden und somit beurteilen, ob die wichtigsten Eckpunkte für den Schutz der Gesundheit beachtet wurden.