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Überstundenregelung: Tipps und Formulierungsvorschläge

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Überstunden sind Arbeitszeiten, die über die vertraglich vereinbarte Normalarbeitszeit hinausgehen, aber innerhalb der gesetzlichen Höchstarbeitszeit liegen. Gemäss Art. 321c OR sind Mitarbeitende zur Leistung verpflichtet, wenn ihnen dies zumutbar ist. Der Arbeitgeber kann diese entweder durch Freizeit gleichen oder einen Lohnzuschlag von 25 % entrichten, wobei schriftliche Abweichungen möglich sind.

Die wichtigsten Punkte:

  • Überstunden müssen vom Arbeitgeber angeordnet und betrieblich nötig sein.
  • Eine Entschädigung durch Freizeit oder einen 25 %-Zuschlag ist grundsätzlich vorgesehen.
  • Abweichende Regelungen (z. B. Verfall oder Pauschalierung) erfordern zwingend eine schriftliche Vereinbarung.
  • Neue Regelungen gelten nie rückwirkend, sondern nur für zukünftige Überstunden.
  • Für Kadermitarbeitende gilt das Arbeitsgesetz nicht, jedoch weiterhin das Obligationenrecht.
22.08.2025 Von: Gerhard Koller, Thomas Wachter
Überstundenregelung

Wie regeln Schweizer Unternehmen Überstunden rechtssicher und fair?

Überstunden nennt man die Überschreitung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Erfahren Sie hier, was Sie bei der Überstundenregelung unbedingt beachten sollten.

Definition Überstunden

Unter Überstunden versteht man Arbeitszeit, welche die vereinbarte oder übliche tägliche Normalarbeitszeit, nicht aber die arbeitsgesetzliche Höchstarbeitszeit überschreitet. Art. 321c OR bestimmt, dass die Arbeitnehmenden zu Überstunden soweit verpflichtet sind, als sie diese zu leisten vermögen und sie ihnen nach Treu und Glauben zugemutet werden können. Im Einverständnis mit dem Arbeitnehmenden kann der Arbeitgeber die Überstundenarbeit innert eines angemessenen Zeitraumes durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgleichen. Wird die Überstundenarbeit nicht durch Freizeit ausgeglichen, so hat der Arbeitgeber für die Überstundenarbeit einen Lohnzuschlag von 25 Prozent zu entrichten. Vom Lohnzuschlag kann allerdings durch schriftliche Abrede, durch einen Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag abgewichen werden.

Tipps für die Überstundenregelungen:

  • Vom OR abweichende Regelungen betreffend der Entschädigung oder Kompensation von Überstunden müssen schriftlich zwischen den Vertragsparteien festgelegt werden. Das betrifft auch Änderungen von entsprechenden Regelungen.
  • Werden Regelungen betreffend Überstunden geändert, gilt die neue Regel nie rückwirkend, sondern immer nur für die zukünftig zu leistenden Überstunden.

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