Sexuelle Belästigung: Rechtliche Möglichkeiten gegen die Belästigung am Arbeitsplatz
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Art. 4 des Gleichstellungsgesetzes hält fest, was unter sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu verstehen ist:
"Diskriminierend ist jedes belästigende Verhalten sexueller Natur oder ein anderes Verhalten aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit, das die Würde von Frauen und Männern am Arbeitsplatz beeinträchtigt. Darunter fallen insbesondere Drohungen, das Versprechen von Vorteilen, das Auferlegen von Zwang und das Ausüben von Druck zum Erlangen eines Entgegenkommens sexueller Art."
Für den Belästigungscharakter massgebend ist das Durchschnittsempfinden, wobei folgende Begriffselemente massgebend sind:
- sexueller Aspekt
- Belästigungscharakter
- fehlende Zustimmung der Betroffenen
- Arbeitsplatz
Typische Verhaltensweisen sind beispielsweise
- Bemerkungen über körperliche Vorzüge oder Schwächen,
- obszönes Reden (Witze, Bemerkungen),
- Anstarren, Pfeifen, taxierende Blicke,
- unerwünschte Annäherung wie etwa körperliche Nähe beim Gespräch oder unerwünschte Einladung mit eindeutiger Absicht,
- pornographische Bilder am Arbeitsplatz,
- (scheinbar zufällige) Körperkontakte und zudringliche Berührungen,
- Einladung zu sexuellen Handlungen,
- Sexueller Missbrauch, Nötigung und Vergewaltigung.
Die sexuelle Belästigung ist eine Mobbingform, wenn sie über längere Zeit abläuft und bezweckt, das Opfer zu schikanieren, sein Ansehen zu schädigen und es aus seiner Position zu verdrängen.
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