Mitarbeiterverpflegung: Ein attraktiver Benefit für Motivation und Mitarbeiterbindung

Arbeiten macht hungrig. Wer in der (Mittags-)Pause die Möglichkeit hat, etwas Gesundes und Leckeres zu essen, ist zufriedener und produktiver. Wir zeigen, mit welchen Verpflegungsoptionen Arbeitgeber bei ihrer Belegschaft punkten. Mit zusätzlichen Beiträgen an die Mitarbeiterverpflegung drücken Unternehmen zudem nicht nur ihre Wertschätzung aus, sondern profitieren auch aus steuerlicher Sicht.

11.11.2024 Von: Dave Husi
Mitarbeiterverpflegung

Mitarbeiterverpflegung

Wenn der Magen bei der Arbeit knurrt, freut man sich auf ein gutes (Mittag-)Essen. Hungrige Arbeitnehmende sind dabei, abhängig vom Arbeitsort, mit einem ganz unterschiedlichen Verpflegungsangebot konfrontiert. Wer das Glück hat, in der Innenstadt zu arbeiten, kann meist aus verschiedenen Optionen auswählen und dabei nach Lust und Laune im Restaurant essen, sich am nahen Imbiss etwas holen oder den «Z’Mittag» ganz einfach im Supermarkt besorgen. Liegt die Arbeitsstätte allerdings fernab der Zentren, findet man sich plötzlich in der «Essenswüste» wieder. Und auch wenn manche mit ihrem von zu Hause mitgebrachten Lunch glücklich sind, bleibt die Situation für Kochmuffel unbefriedigend.

Gutes Essen erhöht die Arbeitszufriedenheit

Viele Arbeitgeber haben die Wichtigkeit einer guten und gesunden Mitarbeiterverpflegung erkannt. So trägt nämlich ein solches nicht nur zur Zufriedenheit bei, sondern steigert auch die Motivation und Produktivität der Belegschaft. Zudem kann hochwertige Verpflegung auch die Bindung der Mitarbeitenden an das Unternehmen stärken. Denn wer sich wertgeschätzt fühlt, ist weniger geneigt, das Unternehmen zu verlassen. Aber welche Möglichkeiten gibt es nun für Arbeitgeber, ihren Angestellten eine attraktive Mitarbeiterverpflegung zur Verfügung zu stellen?

Kantine oder Personalcafé?

Für grosse Unternehmen ab ca. 150 Mitarbeitenden kann eine Betriebskantine sinnvoll sein, um die Belegschaft am Mittag und ggf. abends mit frisch zubereiteten warmen und kalten Speisen zu versorgen. Diese Variante ist wohl der Königsweg und lässt bei den Mitarbeitenden (fast) keine kulinarischen Wünsche offen. Allerdings rentiert eine Kantine unter einer bestimmten Mitarbeiterzahl nicht. Daher ist für kleinere Unternehmen ein internes (kleines) Personalcafé eine gute Alternative. Ein solches wird zwar eher keine grösseren warmen Gerichte anbieten, aber immerhin gekühlte Sandwiches, Snacks sowie eine Auswahl an Kaffees und kalten Getränken – nicht so toll wie eine eigene Kantine, aber besser als gar nichts, werden sich viele sagen. Und man spart sich den Weg zum nächsten Starbucks oder Imbiss, da man sich auch inhouse mit einem Cappuccino oder einem Tomaten-Mozzarella-Baguette versorgen kann.

Verpflegungsautomaten – flexibel und praktisch 

Ganz ohne stationäres Servicepersonal kommen die «Food- resp. Verpflegungsautomaten » aus. Bei der ursprünglich aus Japan stammenden Innovation handelt es sich um intelligente Kühlschränke, die, abgestimmt auf die Bedürfnisse des Unternehmens, eine Auswahl an vollwertigen Mittagsmenüs, kreativen Bowls, Salaten wie auch Snacks und Getränken anbieten. Sie sind damit nicht an Öffnungszeiten gebunden und bieten maximale Flexibilität – auch zu Randzeiten. 

Als ideale Ergänzung zum klassischen Pausenraum, der meist bereits vorhanden ist, bietet er den Mitarbeitenden die Gelegenheit, sich mit minimalem zeitlichem Aufwand gesund zu verköstigen. Die Pause kann zur Entspannung und gemeinsamen Essen genutzt werden, da lange Wege zum nächsten Imbiss entfallen. 

Die Kühlschränke benötigen neben einem Stromanschluss nur wenig Platz und werden regelmässig vom Betreiber aufgefüllt. Die Gerichte lassen sich bequem in der Mikrowelle erhitzen. Bedient werden die Kühlschränke meistens via App. Verschiedene Zahlungsmittel können hinterlegt werden, und der Betrag wird beim Kauf direkt abgebucht. Der Arbeitgeber kann das Angebot für die Mitarbeitenden auf Wunsch subventionieren – dies macht diese Art der Verpflegung noch attraktiver.

Weniger Foodwaste dank KI

Da alle verkauften Produkte genau erfasst werden, kann mithilfe von KI das Angebot optimiert und an die jeweiligen Essensvorlieben an den verschiedenen Standorten angepasst werden. Zusätzlich werden Produkte, die kurz vor dem Verfallsdatum stehen, vergünstigt angeboten. Dadurch wird Foodwaste auf ein Minimum reduziert.

Lunch-Karten als Ergänzung 

Insbesondere für Betriebe ohne eigene Kantine mit vergünstigten Menüs bieten Lunch-Cards (u.a. Lunch-Check, Swibeco und REKA) die Möglichkeit, einen Beitrag an die Verpflegungskosten von Mitarbeitenden zu leisten. Die Karten werden nicht nur in den meisten Restaurants, sondern auch beim Kauf von Produkten aus intelligenten Kühlschränken akzeptiert. Kartenguthaben können in unterschiedlichen Varianten aufgeladen werden. Vom 50-50-Modell, bei dem Arbeitgeber und Mitarbeitende je die Hälfte der Kosten zahlen, bis zur vollen Übernahme der Guthabenkosten durch das Unternehmen ist alles möglich. Dabei lohnt sich der «kulinarische Zustupf» nicht nur aus einer Wertschätzungsperspektive, es ist auch aus steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht interessant.

Steuerliche und sozialversicherungstechnische Folgen

Beiträge auf Lunch-Karten sind bis CHF 2160.– pro Jahr frei von allen Sozialversicherungen und Steuern. Arbeitgeber finanzieren somit zu 100% ihre Mitarbeitenden und werden nicht mit zusätzlichen Abgaben belastet. Zudem können Verpflegungszuschüsse als Personalaufwand verbucht werden, was ebenfalls steuerliche Optimierungsmöglichkeiten bietet.

Wenn Mitarbeitende einen Teil der Beiträge für Lunch-Karten selbst bezahlen, wird dieser nach Abzug der Sozialversicherungen abgezogen (vom Nettolohn). Jegliche Beiträge werden im Lohnausweis nicht in das steuerbare Einkommen eingerechnet, dafür erfolgt der Vermerk «Kantinenverpflegung » (Feld G). Daraus ergibt sich zwar ein von CHF 3200.– auf CHF 1600.– reduzierter Abzug für auswärtige Verpflegung. Die daraus resultierende minimal höhere Steuerbelastung (bei 25% Steuerbelastung sind es CHF 400.–) wird aber durch die steuerfreien Beiträge, die man vom Arbeitgeber erhält (im Optimalfall CHF 2160.–), deutlich wettgemacht. Es profitieren somit beide Parteien. 

Sofern der Arbeitgeber das Verpflegungsangebot im intelligenten Kühlschrank subventioniert, genügt ebenfalls der Vermerk «Kantinenverpflegung» im Lohnausweis. Nur wenn die Produkte für die Mitarbeitenden komplett kostenlos sind, müsste dies zum Lohn dazugerechnet werden.

Anbieterübersicht

Wir stellen in dieser Übersicht die bedeutendsten Anbieter von Verpflegungsautomaten vor. Erfahren Sie, welcher am Besten zu Ihnen und Ihren Mitarbeitern passt.

Hier geht es zur detaillierten vollständigen Übersicht (Quelle: personalSCHWEIZ September 2024).

Fazit

Investitionen in eine gute Mitarbeiterverpflegung bieten vielfältige Vorteile für Unternehmen. Sie tragen nicht nur zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und -gesundheit bei, sondern verbessern auch das Arbeitsklima und die Mitarbeiterbindung. Beiträge an die Verpflegungskosten (z.B. Lunch-Cards) sind für Arbeitgeber zudem von Sozialabgaben befreit und mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Schlussendlich können Unternehmen durch die genannten Massnahmen eine spürbare Wertschätzung ausdrücken, die von den Mitarbeitenden täglich wahrgenommen wird. Da sich insbesondere intelligente Kühlschränke bereits ab einer kleinen Mitarbeiterzahl lohnen, stellen wir nachfolgend fünf führende Anbieter vor.

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