Stillzeit: Stillen und Erwerbstätigkeit
Inhalt
- Welche Rechte und Pflichten gelten für Arbeitgeber während der Stillzeit in der Schweiz?
- Arbeitsgesetzliche Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers
- Zeitaufwand für das Stillen
- Kündigung während der Stillzeit
- Beschäftigung während der Stillzeit
- Ruheraum und Liegemöglichkeit
- Maximale Arbeitszeit
- Ärztliches Zeugnis (MuSchV, Art. 3)
- FAQ: Stillzeit
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Arbeitgeber sind verpflichtet, erwerbstätigen Müttern die für das Stillen oder Abpumpen von Muttermilch notwendigen Freizeiten einzuräumen und diese im ersten Lebensjahr des Kindes als bezahlte Arbeitszeit zu vergüten. Die Dauer der bezahlten Stillzeit richtet sich nach der täglichen Arbeitszeit und beträgt mindestens 30 bis 90 Minuten. Zusätzlich gelten spezifische Schutzbestimmungen gegen Kündigung und für die Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz.
Die wichtigsten Punkte:
- Stillzeiten müssen als bezahlte Arbeitszeit angerechnet werden.
- Der Kündigungsschutz greift während 16 Wochen nach der Niederkunft.
- Arbeitgeber müssen Ruheräume und geeignete Liegemöglichkeiten bereitstellen.
- Die maximale tägliche Arbeitszeit ist auf neun Stunden begrenzt.
- Überstunden sind während der Stillzeit nicht zulässig.

Passende Arbeitshilfen
Welche Rechte und Pflichten gelten für Arbeitgeber während der Stillzeit in der Schweiz?
Das müssen Sie über die Stillzeit wissen
Die Beschäftigung von stillenden Müttern ist nur mit dem Einverständnis der stillenden Mutter zulässig (Art. 35a). Erwerbstätige Mütter werden in der Praxis aber ihre Arbeitstätigkeit nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs wieder aufnehmen. Es gibt keine gesetzlichen Grundlagen, welche die stillende Mutter bei Verzicht auf die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs schützen würde. Allenfalls kann ihr ein unbezahlter Urlaub gewährt werden.
Dies führt häufig dazu, dass stillende Mütter ihre Muttermilch abpumpen, damit ihr Baby während der beruflichen Abwesenheit durch eine Drittperson ernährt werden kann.
Arbeitsgesetzliche Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers
Eine besondere Regelung erfährt der Zeitaufwand für das Stillen. Stillenden Müttern sind die für das Stillen oder für das Abpumpen von Milch erforderlichen Zeiten freizugeben. Davon wird im ersten Lebensjahr des Kindes als bezahlte Arbeitszeit angerechnet (Art. 60 Abs. 2 ArGV 1).
Das Arbeitsgesetz kennt während der Stillzeit lediglich eine Lohnfortzahlungspflicht bei gewissen objektiv gefährlichen oder beschwerlichen Arbeiten, wenn keine Schutzmassnahmen getroffen werden können und der Arbeitgeber der Mutter keine gleichwertige Ersatzarbeit ohne Risiken vorschlagen kann. Gleichwertigkeit bedeutet, dass die vorgeschlagene Arbeit den geistigen und fachlichen Anforderungen am üblichen Arbeitsplatz gerecht wird, und der Lohn demjenigen für die sonst übliche Arbeit entspricht. Kann der Arbeitgeber der Mutter eine solche nicht anbieten, hat sie Anspruch auf 80 Prozent des Lohnes, samt einer angemessenen Vergütung für ausfallenden Naturallohn für die Dauer des Arbeitsverbotes (ArG, Art. 35, Abs. 3).
Zeitaufwand für das Stillen
Arbeitgeber müssen arbeitstätigen Müttern die für das Stillen erforderlichen Zeiten einräumen und diese als Arbeitszeit anrechnen. Der Bundesrat hat das Übereinkommen Nr. 183 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschutz ratifiziert und die bezahlte Stillzeit in ArGV 1, Art. 60, Abs. 2 geregelt:
Stillenden Müttern sind die für das Stillen oder für das Abpumpen von Milch erforderlichen Zeiten freizugeben. Davon wird im ersten Lebensjahr des Kindes als bezahlte Arbeitszeit angerechnet:
| Tägliche Arbeitszeit | Bezahlte Stillzeit |
| bis zu vier Stunden | mind. 30 Minuten |
| mehr als vier Stunden | mind. 60 Minuten |
| mehr als sieben Studen | mind. 90 Minute |
Kündigung während der Stillzeit
Das Arbeitsverhältnis darf durch den Arbeitgeber während 16 Wochen nach der Niederkunft nicht gekündigt werden (OR, Art. 336c, Abs. 1, Bst. c). Während einer darüber hinaus andauernden Stillzeit gilt kein Kündigungsschutz mehr. Allerdings darf der Arbeitgeber nicht wegen der arbeitsgesetzlichen Ansprüche der stillenden Mutter kündigen.
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Beschäftigung während der Stillzeit
Zum Schutz der stillenden Mutter sehen das Arbeitsgesetz (ArG), die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) und die Mutterschutzverordnung (MuSchV) wesentliche Einschränkungen bei der Arbeitstätigkeit vor.
Ruheraum und Liegemöglichkeit
Stillende Mütter müssen sich unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können (ArGV 3, Art. 34). Als geeignete Ruhegelegenheit gilt eine bequeme Liege in einem separaten Raum mit guten klimatischen Bedingungen. Der Kopfteil und wenn möglich auch der Fussteil der Liege sollten neigbar sein. Allenfalls kann der Ruheraum durch ständiges Abtrennen eines anderen ruhigen Raumes eingerichtet werden. Es gibt auch die Möglichkeit, dass mehrere Kleinbetriebe in unmittelbarer Nachbarschaft gemeinsam einen Ruheraum einrichten.
Eine geeignete Rückzugsmöglichkeit muss bereits während der Schwangerschaft zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: Bezahlte Stillzeiten
Checkliste
- Prüfen, ob die Mutter eine Erwerbstätigkeit nach dem Mutterschaftsurlaub aufnimmt.
- Freizeiten für Stillen oder Abpumpen gemäss Arbeitsdauer einräumen (mind. 30–90 Min.).
- Stillzeiten korrekt als bezahlte Arbeitszeit in der Lohnabrechnung verbuchen.
- Einen separaten Ruheraum mit Liegemöglichkeit und guten klimatischen Bedingungen bereitstellen.
- Sicherstellen, dass keine Überstunden verlangt werden und die Maximalzeit von neun Stunden eingehalten wird.
- Auf eine Kündigung innerhalb der ersten 16 Wochen nach der Geburt verzichten.
- Gefährliche oder beschwerliche Arbeiten vermeiden oder gleichwertige Ersatzarbeit anbieten.
- Die Kosten für das ärztliche Zeugnis gemäss Mutterschutzverordnung tragen.
- Bei Verzicht auf Schutzmassnahmen bei Risikotätigkeiten den Lohn von 80 % garantieren.
- Dokumentation der getroffenen Schutzmassnahmen und Gespräche führen.
Maximale Arbeitszeit
Die tägliche Arbeit ist auf die vereinbarte ordentliche Dauer zu beschränken. Als ordentliche Dauer gilt die vor Beginn der Schwangerschaft vereinbarte tägliche Arbeitszeit. Es dürfen auch bei Ausnahmesituationen keine Überstunden über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus verlangt werden. Dies gilt auch während der Schwangerschaft.
Die Maximalbelastungsgrenze liegt bei neun Stunden pro Tag. Ist vor Beginn der Schwangerschaft eine tägliche Arbeitszeit von mehr als neun Stunden vereinbart worden, so ist diese während der Schwangerschaft und für stillende Mütter auf neun Stunden zu reduzieren (ArGV 1, Art. 60, Abs. 2).
Ärztliches Zeugnis (MuSchV, Art. 3)
Der untersuchende Arzt oder die untersuchende Ärztin hält in einem Zeugnis fest, ob eine Beschäftigung am betreffenden Arbeitsplatz vorbehaltlos, nur unter bestimmten Voraussetzungen oder nicht mehr möglich ist.
Der untersuchende Arzt oder die untersuchende Ärztin teilt der betroffenen Arbeitnehmerin und dem Arbeitgeber das Ergebnis der Beurteilung mit, damit der Arbeitgeber nötigenfalls die erforderlichen Massnahmen im von der Gefahr betroffenen Betrieb oder Betriebsteil treffen kann.
Der Arbeitgeber trägt die Kosten für die Aufwendungen der ärztlichen Überprüfung (MuSchV, Art. 4).
FAQ: Stillzeit
Wie lange hat eine stillende Mutter Anspruch auf bezahlte Stillzeit?
Der Anspruch besteht im ersten Lebensjahr des Kindes. Die Dauer hängt von der täglichen Arbeitszeit ab: bei bis zu vier Stunden Arbeit mind. 30 Minuten, bei mehr als vier Stunden mind. 60 Minuten und bei mehr als sieben Stunden mind. 90 Minuten.
Darf der Arbeitgeber eine stillende Mutter kündigen?
Während 16 Wochen nach der Niederkunft ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber verboten. Danach besteht kein spezieller Kündigungsschutz mehr, jedoch darf nicht wegen der arbeitsgesetzlichen Ansprüche der Mutter gekündigt werden.
Was muss der Arbeitgeber bezüglich des Arbeitsplatzes bereitstellen?
Es muss ein separater Ruheraum mit einer bequemen, neigbaren Liege und guten klimatischen Bedingungen zur Verfügung stehen. Zudem dürfen keine Überstunden verlangt werden und die tägliche Arbeitszeit darf 9 Stunden nicht überschreiten.
Wer trägt die Kosten für das ärztliche Zeugnis?
Der Arbeitgeber trägt gemäss Mutterschutzverordnung die Kosten für die ärztliche Überprüfung und das ausgestellte Zeugnis.
Was passiert, wenn die Mutter gefährliche Arbeiten verrichten muss?
Kann der Arbeitgeber keine gleichwertige, risikofreie Ersatzarbeit anbieten, hat die Mutter Anspruch auf 80 % ihres Lohnes samt angemessener Vergütung für ausfallenden Naturallohn während des Arbeitsverbotes.