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Vaterschaftsentschädigung: Gesetzliche Grundlagen der Entschädigung

Männer, die ab dem 01.01.2021 oder später Vater geworden sind, haben Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub von 14 Tagen. Dieser Vaterschaftsurlaub kann entweder wochenweise oder tageweise bezogen werden. Während dieser Zeit wird eine Vaterschaftsentschädigung als Lohnersatz ausbezahlt. In diesem Beitrag finden Sie einen Überblick rund um die Vaterschaftsentschädigung.

10.01.2022 Von: Ralph Büchel, Thomas Wachter
Vaterschaftsentschädigung

Grundsätzliches zu den Vaterschaftsentschädigung

Die Vaterschaftsentschädigung besteht aus maximal 14 Taggeldern. Sie wird nachschüssig ausgerichtet, und zwar nach dem Bezug des letzten Urlaubstages. Erfolgt der Bezug des Vaterschaftsurlaubes wochenweise, so werden sieben Taggelder pro Woche ausgerichtet bzw. 14 Taggelder, wenn der Vater zwei Wochen am Stück bezieht. Dieser Grundsatz gilt sowohl für Vollzeitbeschäftigte wie auch für Teilzeiterwerbstätige. Wird der Urlaub also für die ganze Arbeitswoche bezogen, liegt unabhängig vom Beschäftigungsgrad ein wochenweiser Bezug vor. Dies gilt auch für Väter, die bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind.

Wird der Vaterschaftsurlaub tageweise bezogen, entspricht der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub grundsätzlich zehn Arbeitstagen. Pro fünf bezogene Arbeitstage werden zwei zusätzliche Taggelder ausgerichtet, so dass 14 Taggelder bei vollständigem Bezug der Urlaubstage ausgerichtet werden.

 

Bezogene Urlaubstage Ausgerichtete Taggelder Bezogene Urlaubstage Ausgerichtete Taggelder
1 1 6 8
2 2 7 9
3 3 8 10
4 4 9 11
5 7 10 14

Möglich ist auch eine Kombination zwischen wochenweisem und tageweisem Bezug des Vaterschaftsurlaubs. Diese Urlaubstage ersetzen nicht den ordentlichen Ferienanspruch. Der Ferienanspruch darf vom Arbeitgeber nicht gekürzt werden.

Arbeitsgesetzliche Lohnfortzahlungspflicht

Bei dieser Lohnzahlungspflicht handelt es sich weder um die Lohnfortzahlungspflicht gemäss Obligationenrecht (OR) noch um eine Entschädigung einer Arbeitsunfähigkeit, welche allenfalls durch die Krankentaggeldversicherung abgedeckt wäre.

Arbeitsvertragliche Lohnfortzahlungspflicht

Die Dauer des bezahlten Vaterschaftsurlaubes kann arbeitsvertraglich verlängert werden. Ist nichts anderes vereinbart, gilt ein solcher von 14 Tagen. Die Lohnfortzahlung bei Vaterschaft ist wie folgt geregelt:

  • Während des Vaterschaftsurlaubs besteht grundsätzlich keine Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Ausnahmen bestehen dort, wo der Arbeitgeber sich vertraglich verpflichtet hat.
  • Die EO ersetzt während des Vaterschaftsurlaubs von 14 Tagen nach der Geburt einen Teil des ausfallenden Erwerbseinkommens. Die Entschädigung beträgt 80% des ausfallenden Erwerbseinkommens, kennt dabei aber Höchstgrenzen.
  • Die Entschädigung des Vaters ist an eine Berufstätigkeit vor der Geburt gebunden.
  • Der Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung entsteht unabhängig von anderen, im gleichen Kalenderjahr bereits aufgetretenen Absenzen.

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