Vertragssicherheit: So sichern Sie sich beim Vertragsschluss ab

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Vertragssicherheit ist für Schweizer KMU essenziell, um das Risiko zu minimieren, dass Vertragspartner ihre Leistung nicht erbringen. Während das Gesetz bereits einige Sicherheiten vorsieht, können Unternehmen durch vertragliche Vereinbarungen wie Garantien, Bürgschaften oder Pfandrechte ihre Gläubigerstellung gezielt stärken. Die Wahl der richtigen Sicherheit hängt von den Marktverhältnissen und der spezifischen Geschäftsbeziehung ab.

Die wichtigsten Punkte:

  • Vertragssicherheiten ergänzen gesetzliche Regelungen und schützen vor Nichtleistung.
  • Man unterscheidet zwischen Realsicherheiten (Pfand) und Personalsicherheiten (Bürgschaft).
  • Geld- oder Wertpapieren-Hinterlegungen (Kaution) bieten direkte finanzielle Sicherheit.
  • Die richtige Auswahl erfordert Erfahrung und aktives Risikomanagement durch die Geschäftsleitung.
20.02.2025 Von: Matthias Streiff
Vertragssicherheit

Welche vertraglichen Sicherheiten können Unternehmen nutzen, um sich gegen Nichtleistung abzusichern?

Bei einem Vertragsabschluss besteht stets das Risiko, dass die versprochene Leistung nicht erbracht wird. Bei einem Vertrag ist jede Partei Gläubiger; entweder auf Leistung oder auf Bezahlung. Das Gesetz kennt einige Sicherheiten für den "Gläubiger", doch sind diese nicht für jede Situation perfekt passend. Sie können durch vertragliche Sicherheiten ergänzt werden, um die Vertragssicherheit zu erhöhen. Damit kann die Gläubigerstellung jeweils verstärkt werden.

Rechtliche Grundlagen (exemplarisch)

Vertragssicherheit: Terminologie und Begriff

Vertragssicherheit: Es steht den Parteien frei, mittels Vertrages dem Gläubiger spezifische Sicherheiten zu gewähren. Dadurch soll die Erfüllung der Leistung an den Gläubiger abgesichert werden, so dass er im Falle einer Nichtleistung des Schuldners wenigstens eine Ersatzleistung erhält. Eine Vertragssicherheit liegt dann vor, wenn sie nicht bereits Kraft Gesetz Bestandteil eines Vertragsverhältnisses ist.

In Folge der Vertragsfreiheit und der offenen gesetzlichen Regelungen gibt es eine Vielzahl von vertraglichen Sicherheiten. Die Markt- (und damit Macht-)verhältnisse bestimmen faktisch, wer Sicherheit zu leisten hat und in welcher Form.

Realsicherheiten

"Pfandstellung": Eine Realsicherheiten ist eine Vertragssicherheit für den Gläubiger, welche sich durch die Einräumung eines beschränkten dinglichen Rechts für den Gläubiger - mittels Pfandbestellung durch den Schuldner oder einen Dritten – charakterisiert. Dem Gläubiger steht dadurch das Recht zu, bei Nichterfüllung der Forderung das Pfand zu verwerten, wobei andere Gläubiger unter Ausschluss stehen (Art. 151 ff. SchKG).

Stellt ein Dritter das Pfand (sog. Drittpfandverhältnis, Art. 824 Abs. 2 ZGB), hat der Gläubiger das Recht, eine Sache, welche nicht Eigentum des Schuldners ist, zu verwerten.

Personalsicherheiten

Bei Personalsicherheiten steht kein Gut als Vertragssicherheit zur Verfügung, sondern das Vermögen einer anderen Person. Personalsicherheiten entsprechen einer Mitverpflichtung eines Dritten zur Sicherung der Forderung des Gläubigers. Dabei bestehen folgende Arten von Personalsicherheiten:

  • Schuldbeitritt (Schuldmitübernahme bzw. kumulative Schuldübernahme)
  • Solidarschuldnerschaft (mehrere Schuldner durch Vertrag, OR 143 ff.)
  • Garantievertrag (OR 111)
  • Bürgschaft (OR 492 ff.)
  • Garantieähnliche Verträge oder Erklärungen (sog. Patronatserklärung)

Garantieversprechen findet man sehr häufig bei Bauwerkverträgen (Erfüllungsgarantie). Bezüglich der Vertragssicherheit zu den Mängelrechten finden sich vertragliche Garantieversprechen oder über die SIA Norm 118 dominierte Bürgschaften.

Hinterlegung von Geld und Wertpapieren

"Kautionierung": Mit der Leistung einer Kaution wird Vertragssicherheit durch Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren bei einem Verwahrer zu Gunsten des Gläubigers geleistet. Die Kaution wird im Voraus geleistet und der Gläubiger darf erst darauf zugreifen, wenn er im Hauptgeschäft keine Befriedigung erlangt hat. Typische Kaution kennt man aus dem Mietrecht: OR 257e.

Sicherungsübereignung und Sicherungsabtretung

Eine weitere Vertragssicherung besteht in der Sicherungsübereignung oder Sicherungsabtretung, welche als fiduziarische (treuhänderische) Verfügungen der Sicherung der Forderung dienen. Erfüllt der Schuldner seine Forderung, ist der Gläubiger verpflichtet, eine Rückübertragung bzw. Rückzession vorzunehmen. Erfüllt der Schuldner nicht, so ist der Fiduziar (Treuhänder) verpflichtet, das empfangene Gut dem Gläubiger auszuhändigen.

Checkliste

  • Prüfen Sie, ob gesetzliche Sicherheiten für Ihr Geschäft ausreichend sind.
  • Analysieren Sie die Bonität des Vertragspartners und die Marktverhältnisse.
  • Entscheiden Sie, ob eine Real- oder Personalsicherheit besser geeignet ist.
  • Klären Sie bei Drittpfandverhältnissen die Eigentumsverhältnisse der Sicherungsgüter.
  • Formulieren Sie Garantieverträge oder Bürgschaftserklärungen eindeutig und schriftlich.
  • Regeln Sie bei Kautionen klar die Hinterlegungsstelle und den Zugriff im Schadensfall.
  • Berücksichtigen Sie bei Sicherungsübereignungen die Rückübertragungspflicht.
  • Lassen Sie komplexe Sicherungsstrukturen von juristischen Experten prüfen.
  • Dokumentieren Sie alle vereinbarten Sicherheiten im Hauptvertrag.
  • Führen Sie regelmässige Reviews der bestehenden Sicherheiten durch.

Sicherungsübereignungen und Sicherungsabtretungen finden oft im Bankverkehr statt, zur Sicherung der Forderungen der Bank. Beispielsweise können Schuldbriefe zur Sicherung der Bankdarlehen (Hypotheken) entweder als Pfand übergeben (Pfandstellung) oder sicherungshalber übereignet werden.

Empfehlung

Die Wahl der richtigen Vertragssicherheit erfordert viel Erfahrung sowie Marktgespür. Die Absicherung von Geschäften ist ein Teil der unternehmerischen Tätigkeit und des Risikomanagements. Gefordert ist die Geschäftsleitung.

FAQ: Vertragssicherheit

Was ist der Unterschied zwischen einer Realsicherheit und einer Personalsicherheit?

Eine Realsicherheit bezieht sich auf ein konkretes Gut oder Recht (wie ein Pfand), das der Gläubiger im Fall der Nichtleistung verwerten kann. Eine Personalsicherheit hingegen stützt sich auf das Vermögen einer dritten Person, die sich zur Mitverpflichtung für die Forderung bereit erklärt (z. B. Bürgschaft).

Wann ist eine Patronatserklärung sinnvoll?

Eine Patronatserklärung, auch garantieähnliche Erklärung genannt, ist oft sinnvoll, wenn eine Muttergesellschaft ihre Tochtergesellschaft unterstützen möchte, ohne eine vollwertige Bürgschaft einzugehen. Sie bietet dem Gläubiger eine moralische oder teilweise rechtliche Absicherung.

Wie funktioniert die Sicherungsübereignung?

Bei der Sicherungsübereignung überträgt der Schuldner das Eigentum an einem Gut treuhänderisch auf den Gläubiger, um eine Forderung zu sichern. Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtung, muss das Gut zurückübertragen werden. Erfüllt er nicht, darf der Gläubiger das Gut verwerten.

Kann ich eine Kaution auch für andere Verträge als Mietverträge nutzen?

Ja, die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren (Kautionierung) ist ein flexibles Instrument, das in vielen Vertragsarten eingesetzt werden kann, um dem Gläubiger eine direkte finanzielle Sicherheit zu geben, falls der Schuldner seine Leistung nicht erbringt.

Member werden Newsletter