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Abgrenzungen: Erlösschmälerungen periodengerecht abgrenzen

In der Buchhaltung werden die Nettoumsätze periodengerecht gebucht, nicht aber die anderen erlösschmälernde Positionen. Für die monatliche managementrelevante Berichterstattung empfehlen wir, die erwähnten Positionen standardisiert in Abzug zu bringen.

15.12.2020 Von: Markus Berger-Vogel, Dr. Lukas Rieder
Abgrenzungen

Schritte bis zum Nettoerlös

In einem Unternehmen bestehen meistens ziemlich klare Vorstellungen zu welchem Preis ein Artikel an den Endverbraucher verkauft werden soll. Oft will man auch ein strategisches Preisziel festlegen. Der Endkunde sowie Händler und Weiterverarbeiter möchten auf der anderen Seite für sich eine Vergünstigung herausholen. Dies führt dazu, dass die in Preislisten festgehaltenen Bruttopreise sehr oft nicht durchsetzbar sind. Es werden laufend neue Begründungen entwickelt, weshalb Erlösschmälerungen zu gewähren seien.

Wie der ROI-Baum offenlegt, führen die meisten Erlösschmälerungen zu einer direkten Reduktion der Deckungsbeiträge und als Folge davon des EBIT. In einem stufengerechten Kennzahlensystem ist deshalb der periodengerechten Offenlegung der Erlösschmälerungen ein hohes Gewicht beizumessen. Beispielhaft können die verschiedenen Arten von Erlösschmälerungen in einer Tabelle (Abb. 1) dargestellt werden:

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