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Interne Nachschau: Grundlegende Aspekte für die Praxis

Nicht die Anzahl der Weisungen ist für das Qualitätssicherungssystem entscheidend, sondern deren korrekte Umsetzung. Diesen Sachverhalt hält die Revisionsaufsichtsbehörde in ihrem Tätigkeitsbericht explizit fest. Es macht zudem nur Sinn, das einzuführen, was auch tatsächlich umgesetzt werden kann. Getreu dem Motto: Weniger ist manchmal mehr.

21.02.2022 Von: Christian Feller
Interne Nachschau

Interne Nachschau

Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Standards der internen Qualitätssicherung von EXPERT | SUISSE (QS 1 und PS 220) und TREUHAND | SUISSE (Anleitung zur Qualitätssicherung für KMU-Revisionsunternehmen) ist zwingend eine interne Nachschau durchzuführen. Die interne Nachschau hat mindestens jährlich auf Unternehmensebene stattzufinden und umfasst mindestens alle drei Jahre einen abgeschlossenen Prüfungsauftrag pro leitenden Revisor. Dabei ist sicherzustellen, dass die Verantwortung einer Person übertragen wird, welche über ausreichende und angemessene Erfahrung und Befugnis verfügt sowie an der Auftragsprüfung nicht beteiligt war.

    Die interne Nachschau erfolgt in der Regel in der zweiten Jahreshälfte, wenn die meisten Revisionsmandate abgeschlossen und die Revisionsberichte abgegeben werden konnten. Es liegt im Ermessen der jeweiligen Revisionsgesellschaft, den Umfang und die Schwerpunkte der Nachschau festzulegen. Die Gesellschaft hat aufgrund der individuellen Verhältnisse, Erfahrungen und Bedürfnisse zu entscheiden, welche Bereiche problematisch sind und besondere Beachtung erfordern. Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Qualität innerhalb des Revisionsunternehmens liegt stets bei der Geschäftsleitung oder beim geschäftsführenden Partner. Die Durchführung darf jedoch an qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter delegiert werden.

    Beispiele für Mängel des QS-Systems

    Die SQPR AG (Swiss Quality Peer Review AG – eine Gesellschaft von veb.ch und TREUHAND SUISSE) führt unter anderem die interne Nachschau bei KMU-Revisionsunternehmen durch. Das Ergebnis der Arbeiten ist ein ausführlicher Nachschau-Bericht, welcher wesentliche Mängel und Fehler aufführt und zuhanden der Geschäftsleitung erstellt wird. Durch die erörterten (wesentlichen) Feststellungen können die Verantwortlichen (z.B. GL/VR/leitende Revisoren) bedeutende Rückschlüsse auf den Stand und die Wirksamkeit des firmeninternen Qualitätssicherungssystems (QS) erlangen.

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