Die Erfolgsrechnung: Grundlagen, Gliederung und Typen

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Die Erfolgsrechnung ist ein zentrales Element der Jahresrechnung und dokumentiert die Ursachen für den Unternehmenserfolg innerhalb einer Abrechnungsperiode. Sie erklärt den Teil der Eigenkapitalveränderung, der nicht auf Transaktionen mit den Eigentümern zurückzuführen ist. Gemäss Art. 959b OR stehen zwei Darstellungstypen zur Verfügung: die Produktionserfolgsrechnung (Gesamtkostenverfahren) und die Absatzerfolgsrechnung (Umsatzkostenverfahren).

Die wichtigsten Punkte:

  • Die Erfolgsrechnung zeigt den Ertrag und Aufwand eines Geschäftsjahres.
  • Zwei zulässige Typen nach OR: Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren.
  • Kapitalerhöhungen, Dividenden und Sacheinlagen gehören nicht in die Erfolgsrechnung.
  • Die Mindestgliederung ist gesetzlich in Art. 959b Abs. 2 OR definiert.
  • Betriebsfremde und ausserordentliche Aufwendungen sind gesondert auszuweisen.
17.02.2026 Von: Prof. Dr. Thomas Rautenstrauch
Die Erfolgsrechnung

Welche zwei Typen der Erfolgsrechnung sind nach dem Obligationenrecht zulässig und wie sind sie zu gliedern?

Die Erfolgsrechnung ist ein zentrales Instrument der Jahresrechnung und zeigt, wie der Unternehmenserfolg innerhalb einer Abrechnungsperiode zustande kommt. Lesen Sie in diesem Beitrag mehr über die Mindestgliederung der beiden zulässigen Typen der Erfolgsrechnung nach.

Grundlagen der Erfolgsrechnung

Die Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) ist das zweite Element der Jahresrechnung. Sie weist die Ursachen für den Erfolg der Abrechnungsperiode aus und dient damit als Basis zur Erfolgsanalyse.

Die Erfolgsrechnung stellt die Ertragslage des Unternehmens während des Geschäftsjahres dar. Sie kann als Produktionserfolgsrechnung oder als Absatzerfolgsrechnung dargestellt werden (Art. 959b Abs. 1 OR).

Die Erfolgsrechnung lässt sich auch als Unterkonto des Eigenkapitals interpretieren. Die Erfolgsrechnung erklärt den Teil der Veränderung des Eigenkapitals innerhalb einer Abrechnungsperiode, der nicht auf Transaktionen oder Transfers zwischen der Unternehmung und ihren Eigentümern (Aktionäre und Partizipanten in ihrer Funktion als Eigner) zurückzuführen ist.

Nicht in die Erfolgsrechnung fliessen daher ein:

• Kapitalerhöhungen

• Kapitalrückzahlungen

• Dividenden

• Sacheinlagen etc.

Gliederung der Erfolgsrechnung

Die Mindestgliederung der Erfolgsrechnung ergibt sich aus Art. 959b Abs. 2 OR.

Rechtliche Grundlagen

Die Erfolgsrechnung ist als Produktionserfolgsrechnung (Gesamtkostenverfahren) mindestens wie folgt zu gliedern:

  1. Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen
  2. Bestandsänderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie an nicht fakturierten Dienstleistungen
  3. Materialaufwand
  4. Personalaufwand
  5. Übriger betrieblicher Aufwand
  6. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Positionen des Anlagevermögens
  7. Finanzaufwand und Finanzertrag
  8. Betriebsfremder Aufwand und betriebsfremder Ertrag
  9. Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand und Ertrag
  10. Direkte Steuern
  11. Jahresgewinn oder Jahresverlust

Die Erfolgsrechnung ist als Absatzerfolgsrechnung (Umsatzkostenverfahren) mindestens wie folgt zu gliedern:

  1. Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen
  2. Anschaffungs- oder Herstellungskosten der verkauften Produkte und Leistungen
  3. Verwaltungsaufwand und Vertriebsaufwand
  4. Finanzaufwand und Finanzertrag
  5. Betriebsfremder Aufwand und betriebsfremder Ertrag
  6. Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand und Ertrag
  7. Direkte Steuern
  8. Jahresgewinn oder Jahresverlust

Bei ausserordentlichen Aufwänden und Erträgen handelt es sich um einmalige und nicht wiederkehrende geschäftliche Transaktionen (wie z.B. Forderungsverzichte, Sanierungsbeiträge). Bei periodenfremden Aufwendungen und Erträgen handelt es sich um solche, die einer oder mehreren Vorperioden zuzuordnen sind bzw. in einer solchen wirtschaftlich verursacht wurden (wie z.B. Steuernachzahlung aufgrund einer Steuerprüfung für zurückliegende Geschäftsjahre).

Typen der Erfolgsrechnung

Im finanziellen Rechnungswesen werden zwei Typen der Erfolgsrechnung verwendet: die Erfolgsrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren (Absatzaufwand-Erfolgsrechnung) und nach dem Gesamtkostenverfahren (Produktionsaufwand-Erfolgsrechnung). Die verschiedenen Typen der Erfolgsrechnung sind nach Massgabe der Vorschriften des Obligationenrechts zu gestalten.

Gesamtkostenverfahren (Produktionsaufwand-Erfolgsrechnung)

Beim Gesamtkostenverfahren werden den Erträgen aus dem Umsatzprozess, den aktivierten Eigenleistungen sowie der Bestandesveränderung an Halb- und Fertigfabrikaten die gesamten Aufwendungen einer Periode gegenübergestellt.

Diese werden gemäss Art. 959b Abs. 2 OR in Material- und Warenaufwand, Personal-, Abschreibungs- sowie Finanzaufwand untergliedert.

Die Bewertung der aktivierten Eigenleistungen sowie der Bestandesveränderung der Halb- und Fertigfabrikate erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten. Bei einem Dienstleistungsbetrieb handelt es sich analog um Aufträge in Arbeit, die zum Periodenende abzugrenzen sind. Aufgrund der unterschiedlichen Bewertung sind diese Positionen gesondert von den Erlösen aus Lieferungen und Leistungen auszuweisen.

Checkliste

  • Entscheidung treffen: Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren wählen.
  • Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen korrekt erfassen.
  • Bei Gesamtkostenverfahren: Bestandsänderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissen aktivieren.
  • Material-, Personal- und übrigen betrieblichen Aufwand nach Art. 959b gliedern.
  • Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Anlagevermögen separat ausweisen.
  • Finanzaufwand und Finanzertrag getrennt erfassen.
  • Betriebsfremde und ausserordentliche Positionen identifizieren und abgrenzen.
  • Direkte Steuern korrekt verrechnen und ausweisen.
  • Jahresgewinn oder Jahresverlust als letzte Position berechnen.
  • Bei Umsatzkostenverfahren: Anschaffungs- und Herstellkosten der verkauften Produkte im Anhang untergliedern.

Umsatzkostenverfahren (Absatzaufwand-Erfolgsrechnung)

Beim Umsatzkostenverfahren werden den betrieblichen Erträgen eines Geschäftsjahres die Anschaffungs- oder Herstellkosten der verkauften Produkte und Dienstleistungen gegenübergestellt.

Die nachfolgende Abbildung zeigt den Aufbau der Erfolgsrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren. Aufwendungen für das Material, das Personal sowie Abschreibungen sind in den Anschaffungs- und Herstellkosten der verkauften Produkte und Leistungen enthalten.

Art. 959b Abs. 3 OR sieht die gesonderte Offenlegung des Material-, Waren- und Personalaufwandes sowie der Abschreibungen und des Finanzaufwands einer Periode vor.

Bei einer Erfolgsrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren ist die Position «Anschaffungs- und Herstellkosten der verkauften Produkte und Dienstleistungen» entsprechend im Anhang in diese Positionen zu untergliedern.

FAQ: Die Erfolgsrechnung

Was ist der Hauptunterschied zwischen Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren?

Beim Gesamtkostenverfahren werden alle Aufwendungen der Periode den Erträgen gegenübergestellt, inklusive Bestandsveränderungen. Beim Umsatzkostenverfahren werden nur die Kosten der tatsächlich verkauften Produkte und Dienstleistungen den Erträgen gegenübergestellt.

Welche Positionen dürfen nicht in die Erfolgsrechnung eingehen?

Transaktionen mit den Eigentümern wie Kapitalerhöhungen, Kapitalrückzahlungen, Dividenden und Sacheinlagen fliessen nicht in die Erfolgsrechnung, da sie das Eigenkapital direkt beeinflussen.

Wie sind ausserordentliche Aufwendungen zu behandeln?

Ausserordentliche Aufwendungen und Erträge umfassen einmalige, nicht wiederkehrende Transaktionen (z.B. Forderungsverzichte) und müssen in der Erfolgsrechnung gesondert ausgewiesen werden.

Ist eine Mindestgliederung der Erfolgsrechnung vorgeschrieben?

Ja, Art. 959b Abs. 2 OR schreibt eine Mindestgliederung vor, die je nach gewähltem Verfahren (Produktions- oder Absatzerfolgsrechnung) unterschiedliche Positionen wie Bestandsänderungen oder Anschaffungskosten verlangt.

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