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Konsolidierungsschritte: Schritt für Schritt zur Konsolidierung

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Eine Konzernrechnung fasst die Jahresabschlüsse aller Gesellschaften eines Konzerns so zusammen, als handele es sich um ein einziges Unternehmen. Dabei werden doppelte Erfassungen von Vermögen, Schulden und Gewinnen eliminiert, um die tatsächliche wirtschaftliche Lage des gesamten Konzerns abzubilden. Die Vollkonsolidierung erfasst dabei alle Bilanz- und Erfolgswerte der Tochtergesellschaften vollständig, während Minderheitsanteile separat ausgewiesen werden.

Die wichtigsten Punkte:

  • Die Konsolidierung verhindert eine Doppelerfassung von Vermögenswerten durch reine Addition der Einzelabschlüsse.
  • Interne Forderungen, Schulden und Zwischengewinne müssen aus der Konzernsicht vollständig eliminiert werden.
  • Die angelsächsische Methode bildet den heutigen Standard für die Erfassung von Kapitalaufrechnungsdifferenzen.
  • Nur Umsätze und Gewinne aus Geschäften mit externen Dritten gehören in die konsolidierte Erfolgsrechnung.
18.02.2026 Von: Prof. Dr. Thomas Rautenstrauch
Konsolidierungsschritte

Wie erstelle ich eine korrekte Konzernrechnung durch die richtigen Konsolidierungsschritte?

Eine Konzernrechnung fasst die Ergebnisse der Jahresrechnungen der einzelnen Gesellschaften zusammen. Diese Zusammenfassung wird als Konsolidierung bezeichnet. Dabei werden die einzelnen Jahresabschlüsse so zusammengefasst und die Informationen so dargestellt, als würde es sich um ein einzelnes Unternehmen handeln. Wie eine Konzernrechnung entsteht und welche Konsolidierungsschritte hierfür nötig sind, erfahren Sie nachfolgend.

So erfolgen die einzelnen Konsolidierungsschritte

Im Folgenden werden die einzelnen Konsolidierungsschritte an einem durchgehenden Beispiel (Muttergesellschaft, die eine 100% Beteiligung an ihrer Tochtergesellschaft besitzt) vereinfacht dargestellt. Dabei wird eine Vollkonsolidierung vorgenommen, bei der die Bilanz- und Erfolgswerte der Tochter unabhängig vom Kapital- und Risikoanteil der Muttergesellschaft vollständig erfasst und konsolidiert werden müssen, wobei Anteile von allfälligen Minderheitsaktionären in der Bilanz und Erfolgsrechnung separat auszuweisen sind. Als Konsolidierungsmethode wird die international anerkannte und heute gebräuchlichste angelsächsische Methode angewandt. Bei dieser werden die Kapitalaufrechnungsdifferenz für den Zeitpunkt der erstmaligen Konsolidierung (Kaufzeitpunkt, Gründung, etc.) und die späteren Veränderungen durch den Erfolg der Beteiligung in den einbehaltenen Konzerngewinnen (retained earnings, Reserven, etc.) bzw. im Periodenerfolg für das Berichtsjahr ausgewiesen.

1. Konzernbilanz

Für das Erstellen der Konzernbilanz ist eine dreifache Konsolidierung vorzunehmen:

  • Kapitalkonsolidierung (vgl. Abbildung 2); Sie verhindert eine Doppelerfassung von Vermögensteilen im Konzernabschluss, die bei reiner Addition der Einzelabschlüsse (der jeweiligen Bilanzpositionen) zustande käme.
  • Schuldenkonsolidierung (vgl. Abbildung 3); Aus der Konzernbilanz werden alle innerbetrieblichen Forderungen und Schulden eliminiert, die aus der Sicht des Konzerns als ein Unternehmen (d.h. als eine Einheit) nicht vorhanden sind.
  • Gewinnkonsolidierung (vgl. Abbildung 4); Die Wertansätze der aus Konzernlieferungen stammenden Vermögensgegenstände werden korrigiert. Hierbei werden in der Konzernbilanz Vermögensvermehrungen, die in den Einzelbilanzen der Konzernunternehmen entstehen können, rückgängig gemacht.

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