Konsolidierungsschritte: Schritt für Schritt zur Konsolidierung
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So erfolgen die einzelnen Konsolidierungsschritte
Im Folgenden werden die einzelnen Konsolidierungsschritte an einem durchgehenden Beispiel (Muttergesellschaft, die eine 100% Beteiligung an ihrer Tochtergesellschaft besitzt) vereinfacht dargestellt. Dabei wird eine Vollkonsolidierung vorgenommen, bei der die Bilanz- und Erfolgswerte der Tochter unabhängig vom Kapital- und Risikoanteil der Muttergesellschaft vollständig erfasst und konsolidiert werden müssen, wobei Anteile von allfälligen Minderheitsaktionären in der Bilanz und Erfolgsrechnung separat auszuweisen sind. Als Konsolidierungsmethode wird die international anerkannte und heute gebräuchlichste angelsächsische Methode angewandt. Bei dieser werden die Kapitalaufrechnungsdifferenz für den Zeitpunkt der erstmaligen Konsolidierung (Kaufzeitpunkt, Gründung, etc.) und die späteren Veränderungen durch den Erfolg der Beteiligung in den einbehaltenen Konzerngewinnen (retained earnings, Reserven, etc.) bzw. im Periodenerfolg für das Berichtsjahr ausgewiesen.
1. Konzernbilanz
Für das Erstellen der Konzernbilanz ist eine dreifache Konsolidierung vorzunehmen:
- Kapitalkonsolidierung (vgl. Abbildung 2); Sie verhindert eine Doppelerfassung von Vermögensteilen im Konzernabschluss, die bei reiner Addition der Einzelabschlüsse (der jeweiligen Bilanzpositionen) zustande käme.
- Schuldenkonsolidierung (vgl. Abbildung 3); Aus der Konzernbilanz werden alle innerbetrieblichen Forderungen und Schulden eliminiert, die aus der Sicht des Konzerns als ein Unternehmen (d.h. als eine Einheit) nicht vorhanden sind.
- Gewinnkonsolidierung (vgl. Abbildung 4); Die Wertansätze der aus Konzernlieferungen stammenden Vermögensgegenstände werden korrigiert. Hierbei werden in der Konzernbilanz Vermögensvermehrungen, die in den Einzelbilanzen der Konzernunternehmen entstehen können, rückgängig gemacht.
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