
Realisierung stiller Reserven: Die Zulässigkeit, Entstehung und Funktionen

Arbeitshilfen Rechnungswesen
Nicht ausgewiesenes Eigenkapital
Stille Reserven sind Gewinnreserven und bilden Eigenkapital. Im Gegensatz zu den offenen Reserven, die in der Bilanz unter einer eigenen Position geführt werden, werden die stillen Reserven nicht ausgewiesen.
Latenter Anspruch
Die stillen Reserven sind kein liquides Aktivum, sondern vielmehr eine rechnerische Grösse. Solange die stillen Reserven nicht realisiert und zu offenem Eigenkapital werden, besteht darauf für den am Geschäftsvermögen Beteiligten nur ein latenter Anspruch.
Stille Reserven und deren Bildung und Auflösung haben insbesondere die folgenden Funktionen:
- Substanzerhaltung: Durch Bildung stiller Reserven kann der insbesondere in Inflationszeiten drohenden Gefahr einer Substanzreduktion vorgebeugt werden.
- Erfolgsregulierung: Durch Bildung und Auflösung von stillen Reserven kann der auszuweisende Gewinn so beeinflusst werden, dass sowohl in guten als auch in schlechten Wirtschaftszeiten eine konstante Dividende ausgeschüttet werden kann. Die Erfolgsregulierung über die Bildung und Auflösung von stillen Reserven kann insbesondere für Gesellschaften, deren Beteiligungspapiere an der Börse gehandelt werden, insoweit entscheidend sein, als sich damit allzu starke Schwankungen des Börsenkurses vermeiden lassen.
- Selbstfinanzierung: Die Reserven stellen als zurückbehaltene Gewinne eine Eigenfinanzierungsquelle dar. Ein höherer Selbstfinanzierungsgrad bedeutet eine gewisse Unabhängigkeit vom Geld- und Kapitalmarkt und erhöht dadurch die finanzielle Stabilität und mindert die Krisenanfälligkeit.
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