Muster Arbeitsvertrag Stundenlohn: Diese Punkte müssen Sie beachten

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Bei der Abgeltung im Stundenlohn wird ausschliesslich die effektiv geleistete Arbeitszeit vergütet, was flexible Einsätze ermöglicht, aber klare vertragliche Regelungen erfordert. Im Gegensatz zum Monatslohn sind ein 13. Monatslohn oder Gratifikationen selten, doch der Ferienanspruch bleibt obligatorisch und muss entweder als Lohnfortzahlung oder als klar ausgewiesener Zuschlag abgegolten werden. Fehlerhafte Formulierungen wie «inkl. Ferien» ohne prozentuale und fränkische Aufschlüsselung bergen das Risiko nachträglicher Forderungen durch Gerichte.

Die wichtigsten Punkte:

  • Nur die effektiv geleistete Arbeitszeit wird bezahlt, nicht das Pensum.
  • Ferien müssen entweder als Lohnfortzahlung oder als separater Zuschlag (8,33 % bis 13,04 %) ausgewiesen werden.
  • Allgemeine Aussagen wie «Ferien im Lohn inbegriffen» sind rechtlich nicht gültig.
  • Lohnfortzahlung bei Krankheit ist nach OR vorgeschrieben und darf nicht durch Zuschläge abgegolten werden.
  • Die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) setzt mindestens 8 Wochenstunden voraus.
02.04.2026 Von: Thomas Wachter
Muster Arbeitsvertrag Stundenlohn

Wie regeln Sie den Muster Arbeitsvertrag Stundenlohn rechtssicher für Ferien und Lohnfortzahlung?

Neben der Bezahlung im Monatslohn ist die Abgeltung im Stundenlohn weit verbreitet. Im Gegensatz zum Monatslohn sind die Rahmenbedingungen bei Stundenlohn anders. Profitieren Sie hier von unserem Muster Arbeitsvertrag Stundenlohn zum Sofort-Download!

Bei Stundenlohn wird nur die effektiv geleistete Arbeitszeit bezahlt. Ein gut formulierter Muster Arbeitsvertrag Stundenlohn schafft hier Transparenz und regelt flexibel die variablen Einsätze und Lohnbestandteile.

Ein 13. Monatslohn oder eine Gratifikation wird kaum je ausgerichtet. Meist wird jedoch ein 13. Monatslohn bei der Berechnung des Stundenlohns berücksichtigt.

In jedem Fall sind auch bei Stundenlohn bezahlte Ferien obligatorisch. Damit ist gemeint, dass während den Ferien Lohnfortzahlung geleistet wird. Viele Unternehmen zahlen hingegen die Ferien laufend aus. Solange die Ferien im Arbeitsvertrag Stundenlohn und auf der Lohnabrechnung in Prozent und in Franken angegeben sind, ist dies zwar falsch, stellt aber in der Regel kein grosses Risiko dar. Angaben wie «inkl. Ferien» reichen aber nicht aus, hier ist das Risiko, dass Ferien nachbezahlt werden müssen, gross.

Kein Arbeitsverhältnis ohne Ferien – dieser Grundsatz gilt auch für Angestellte im Stundenlohn. Weder ist eine bestimmte Dauer der Anstellung noch ein bestimmtes Pensum erforderlich. Allerdings gilt der Ferienanspruch im Verhältnis zur Anstellungsdauer wie zum Pensum.

Abgeltung von Ferien durch einen Lohnzuschlag

Eine häufige Frage betrifft dabei die Möglichkeit der Abgeltung von Ferien durch einen Lohnzuschlag. Dieser ist grundsätzlich nicht möglich, aber in folgenden Fällen toleriert:

  • Bei sehr unregelmässigem Arbeitseinsatz, sodass der Ferienbezug kaum sinnvoll bestimmt werden kann und genügend Zeit zwischen den einzelnen Arbeitseinsätzen den Ferienbezug möglich macht.
  • Bei kurzen Arbeitsverhältnissen, sodass ein Ferienbezug keinen Sinn macht und die Ferien sowieso ausbezahlt werden müssten.

Entscheidend ist, dass der Zweck der Ferien – die Erholung – auch wirklich erreicht wird.

Wenden Sie die Auszahlung von Ferien restriktiv an. Sie laufen sonst Gefahr, Ferien nochmals bezahlen zu müssen.

Eine Mitarbeiterin hatte regelmässig von 7–12 Uhr im Stundenlohn gearbeitet und ihr wurden die Ferien mit dem Lohn ausbezahlt. Der Arbeitgeber musste ihr den Ferienlohn für fünf Jahre erstatten, weil es an der erforderlichen Unregelmässigkeit gefehlt hatte und somit die Abgeltung durch einen Lohnzuschlag nicht erfüllt war.
Bei einer Abgeltung der Ferien durch einen Lohnzuschlag ist folgende Formvorschrift zu beachten: Der Ferienanspruch ist im Arbeitsvertrag und in der Lohnabrechnung separat in Prozent und in CHF auszuweisen. Achtung: Generelle Aussagen wie “Die Ferienentschädigung ist im Lohn inbegriffen” sind nicht rechtsgültig.
Es sind viele Fälle bekannt, in welchen ein Gericht nachträglich nochmals die Bezahlung des Ferienanteils verfügt hat, weil der Lohnanteil für Ferien nicht klar ausgewiesen war.

Die Zuschläge für Ferien betragen:

FerienZuschlagBemerkung
4 Wochen8,33%Minimale Dauer der Ferien nach dem 20. Altersjahr nach OR
5 Wochen10,64%Minimale Dauer bis und mit 20. Altersjahr nach OR
6 Wochen13,04% 

 

 

Die Abgeltung von Feiertagen ist nicht vorgeschrieben. Teilweise leisten die Unternehmen freiwillig Lohnfortzahlung an Feiertagen, teilweise werden die Feiertage als Zuschläge bezahlt. Wir empfehlen 3.5% als Abgeltung für 9 Feiertage.

Das gleiche gilt für private Absenzen wie Wohnungsumzug, Hochzeiten, Todesfälle etc.: hier besteht keine Pflicht, solche ausgefallenen Stunden zu entschädigen.

Anders jedoch bei Arbeitsverhinderung: hier gilt die Lohnfortzahlung auch bei Stundenlohn. Auch Angestellte im Stundenlohn haben das Recht auf Lohnfortzahlung, sobald das Arbeitsverhältnis über 3 Monate dauert oder für länger als 3 Monate eingegangen ist. Bei Krankheit, Unfall und obligatorischen Dienstleistungen sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gleichgestellt – egal ob sie im Stunden- oder Monatslohn arbeiten. Ein sorgfältig aufgesetzter Muster Arbeitsvertrag Stundenlohn sollte deshalb auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall korrekt berücksichtigen. Nach OR gilt die Lohnfortzahlung die sogenannte «beschränkte Dauer» nach Art. 324a OR: 3 Wochen im ersten Anstellungsjahr und anschliessend entsprechend der Zürcher-, Berner- oder Basler-Skala. Die Lohnfortzahlung darf dort, wo sie vorgeschrieben ist, nicht durch einen Lohnzuschlag abgegolten werden.

Bei den Sozialversicherungen bestehen keine Sonderregelungen für Mitarbeitende im Stundenlohn.

In der Praxis ergeben sich jedoch bei kleinen Pensen oder unregelmässigen Arbeitseinsätzen häufig Fragen – insbesondere zur Nichtberufsunfallversicherung (NBU). Diese ist nur obligatorisch, wenn eine Person mindestens acht Wochenstunden arbeitet. Wird diese Grenze nicht erreicht, besteht trotz bezahlter Prämien unter Umständen kein Versicherungsschutz.

Auch bei der Pensionskasse (BVG) gilt: Nur wer den jährlichen Mindestlohn erreicht, ist obligatorisch versichert. In Grenzfällen empfiehlt es sich, mit der Vorsorgeeinrichtung eine Lösung zu finden, um häufiges An- und Abmelden zu vermeiden.

Mit unserem Muster Arbeitsvertrag Stundenlohn schliessen Sie effizient rechtssichere Verträge im Stundenlohn ab und regeln die Abgeltung von Ferien durch Lohnzuschlag vertraglich korrekt.

Checkliste

  • Klären Sie im Vertrag, ob Ferien als Lohnfortzahlung oder als Zuschlag abgegolten werden.
  • Weisen Sie den Ferienanteil auf der Lohnabrechnung separat in Prozent und in CHF aus.
  • Vermeiden Sie pauschale Formulierungen wie «inkl. Ferien» ohne konkrete Zahlen.
  • Prüfen Sie, ob der Arbeitnehmer mindestens 8 Wochenstunden arbeitet für die NBU-Obligatorik.
  • Stellen Sie sicher, dass der BVG-Mindestlohn für die Pensionskassenpflicht erreicht wird.
  • Integrieren Sie die Lohnfortzahlung nach Art. 324a OR (3 Wochen im ersten Jahr) explizit.
  • Regeln Sie die Abgeltung von Feiertagen (empfohlen: 3,5 % für 9 Feiertage) vertraglich.
  • Definieren Sie klare Kriterien für private Absenzen und deren Entschädigung.
  • Sichern Sie bei unregelmässigem Einsatz schriftlich ab, dass der Ferienbezug sinnvoll möglich ist.
  • Vermeiden Sie die Abgeltung der Lohnfortzahlung bei Krankheit durch Zuschläge.

FAQ: Muster Arbeitsvertrag Stundenlohn

Darf ich Ferien einfach durch einen höheren Stundenlohn abgeltten?

Grundsätzlich nein. Eine Abgeltung durch einen Lohnzuschlag ist nur bei sehr unregelmässigem Arbeitseinsatz oder kurzen Arbeitsverhältnissen toleriert. Entscheidend ist, dass der Erholungszweck der Ferien gewahrt bleibt und der Zuschlag separat in Prozent und CHF ausgewiesen wird.

Was passiert, wenn der Ferienanteil nicht klar auf der Lohnabrechnung steht?

Gerichte können nachträglich die Bezahlung des vollen Ferienanteils verfügen, wenn der Lohnanteil für Ferien nicht klar ausgewiesen war. Pauschale Aussagen wie «Ferien inbegriffen» reichen rechtlich nicht aus.

Gilt die Lohnfortzahlung bei Krankheit auch für Stundenlohn-Angestellte?

Ja, sobald das Arbeitsverhältnis länger als 3 Monate dauert oder für diesen Zeitraum eingegangen ist. Die Dauer richtet sich nach Art. 324a OR und den kantonalen Skalen (z. B. Zürich, Bern, Basel).

Wann besteht Versicherungsschutz bei der Nichtberufsunfallversicherung (NBU)?

Der Schutz ist nur obligatorisch, wenn die Arbeitszeit regelmässig mindestens 8 Stunden pro Woche beträgt. Bei schwankenden Pensen besteht im Schadenfall oft keine Versicherung, auch wenn Prämien bezahlt wurden.

Wie hoch sind die gesetzlichen Zuschläge für Ferien?

Der Zuschlag beträgt 8,33 % für 4 Wochen (ab 20. Altersjahr), 10,64 % für 5 Wochen (bis 20. Altersjahr) und 13,04 % für 6 Wochen Ferien.

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