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Arbeitsbewilligungen

Ausländer, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in die Schweiz einreisen, benötigen unabhängig von der Aufenthaltsdauer eine Arbeitsbewilligung. Diese Arbeitsbewilligungen sind vom Arbeitgeber bei der zuständigen kantonale Behörde zu beantragen. Für den Erhalt der Arbeitsbewilligung müssen bestimmte arbeitsmarktliche und aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden. Die Schweiz verfolgt bezüglich der Arbeitsbewilligungen ein duales System. Es wird unterschieden zwischen Erwerbstätigen aus den EU-/EFTA-Staaten und Erwerbstätigen aus anderen Staaten. Die erste Gruppe profitiert von den erleichternden Bestimmungen des Personenfreizügigkeitsabkommens. Für Arbeitskräfte aus anderen Staaten gelten die Zulassungsbestimmungen des schweizerischen Ausländerrechts für unselbständig erwerbstätige Ausländer und Ausländerinnen.

Arbeitsbewilligungen

/ Ihr Partner für ausländische Arbeitskräfte
Sgier und Partner GmbH

Ihr Partner für ausländische Arbeitskräfte Kennen Sie das am 1. Juni 2002 in Kraft getretene Personenfreizügigkeitsabkommen? Haben Sie den Überblick über die in der Zwischenzeit dazugekommenen Abkommenserweiterungen verloren? Sagen Ihnen die Begriffe EU-25 und EU-2 etwas? Welches sind die Auswirkungen auf die Arbeitsbewilligungen im Detail? Und was bedeutet die am 9. Februar 2014 vom Schweizer Volk angenommene Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung"? Wie sieht die künftige Zuwanderungspolitik der Schweiz aus und wie wird die Umsetzung aussehen? Welche Konsequenzen haben die Kontingentskürzungen? Wie errechnen sich die Mindestlöhne? Kein Problem. Sie brauchen sich nicht um die gesetzlichen Grundlagen zu kümmern. Das ist unser Job. Welche Art von Bewilligung Ihrem HR-Bedürfnis am besten entspricht, klären wir gemeinsam mit Ihnen. Je nach Staatsangehörigkeit, Job-Profil und erwünschter Funktion gelten entsprechend differenzierte gesetzliche Grundlagen wie FZA/VEP oder AuG/VZAE, die von den Kantonen eingehalten werden müssen. Das heisst, es gibt weit über ein Dutzend unterschiedlicher Bewilligungsarten. Wir finden in jedem Fall die beste Lösung für Sie. Persönlich, professionell, rasch und kostengünstig erledigen wir jede Art von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung in der ganzen Schweiz. Welche Behörde oder welche Anlaufstelle für welche Prüfung zuständig ist, können Sie getrost uns überlassen. Ob Prüfung für Arbeits- oder Aufenthaltsgesuche, wir kennen nicht nur die geografischen Zuständigkeitsgebiete und die entsprechenden Kompetenztrennungen, sondern auch die präzisen Gesuchsabläufe und die Zuständigkeiten innerhalb der verschiedenen Behördenstellen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Gesuche unverzüglich und ohne Umwege an die richtige Stelle kommen. Und dort auch so rasch als möglich behandelt und bewilligt werden. Spezielle Bewilligungen Natürlich sind wir auch Ihr kompetenter Partner wenn es um spezielle Bewilligungen geht wie zum Beispiel für Nannies, Spezialitätenköche, Studenten, Doktoranden, Stagaires und auch Personalverleihbewilligungen.

Walder Wyss AG - Simone Wetzstein

/ Fachanwältin SAV Arbeitsrecht
Walder Wyss AG - Simone Wetzstein

Simone Wetzstein lic. iur., LL.M., Rechtsanwältin, Fachanwältin SAV Arbeitsrecht Simone Wetzstein ist Rechtsanwältin, Fachanwältin SAV Arbeitsrecht und Partnerin im Arbeitsrechts-Team von Walder Wyss. Sie berät nationale Unternehmen, internationale Konzerne sowie Privatpersonen in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts, so insbesondere im Zusammenhang mit der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, Kompensationsmodellen, Arbeitszeitmodellen, der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und im Kontext von Restrukturierungsprojekten (Betriebsübergänge, Massenentlassungen, etc.). Im Übrigen verfügt Simone Wetzstein über eine langjährige Expertise zu Fragen des Personalverleihs, bei Entsendungen sowie zum Erhalt von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen. Zudem berät Simone Wetzstein auch im Kontext von sozialversicherungsrechtlichen Fragen mit arbeitsrechtlichem Bezug und vertritt Parteien vor Gericht. Ein besonderer Fokus der Tätigkeit von Simone Wetzstein liegt schliesslich auf Fragestellungen mit Bezug auf verschiedene Diskriminierungsformen und Gleichstellungsrecht. Simone Wetzstein wurde während ihrem Studium von der Schweizerischen Studienstiftung gefördert, studierte an den Universitäten Zürich und Haifa, Israel (lic. iur. Zürich 2010), erwarb 2013 das Anwaltspatent und ist Fachanwältin SAV Arbeitsrecht. Als Fulbright Stipendiatin ergänzte sie ihre Ausbildung an der Columbia Law School in New York, welche sie im Mai 2017 mit einem LL.M. mit Fokus auf diskriminierungsrechtliche Fragen und Mediation abschloss. An der ZHAW unterrichtet sie im Rahmen des CAS Rechtliche Einflussfaktoren & HR. Simone Wetzstein ist seit 2013 bei Walder Wyss als Anwältin tätig. Zuvor arbeitete sie als Substitutin in einer grossen Zürcher Wirtschaftskanzlei und als Auditorin am Rekursgericht für Ausländerrecht in Aarau. Zudem zeichnete Simone Wetzstein während vieler Jahre für die Leitung der Winterthurer Musikfestwochen verantwortlich. Simone Wetzstein praktiziert auf Deutsch und Englisch und spricht daneben auch Französisch und Hebräisch. Sie ist im Anwaltsregister des Kantons Zürich eingetragen und zur Prozessführung in der ganzen Schweiz befugt.

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