Mobbing am Arbeitsplatz: Was tun und wie vorbeugen?
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Mobbing am Arbeitsplatz geht über einfache Konflikte hinaus und zielt auf die Schädigung und Verdrängung von Mitarbeitenden ab. Häufige Auslöser sind hoher Stress, Umstrukturierungen und neuer Konkurrenzdruck, die ein negatives Klima schaffen. Unternehmen sind aufgrund ihrer Fürsorgepflicht gefordert, frühzeitig einzugreifen, klare Strukturen zu schaffen und Mobbing nicht zu tolerieren, um Gesundheit und Betriebsklima zu schützen.
Die wichtigsten Punkte:
- Mobbing umfasst Angriffe auf Kommunikation, soziale Beziehungen, Ansehen, Arbeitsqualität und Gesundheit.
- Arbeitgeber haften für den Schutz der Mitarbeitenden und können bei Untätigkeit rechtlich belangt werden.
- Prävention erfordert offene Kommunikation, klare Ansprechpartner und die Vermeidung von Tabus.
- Gezielte Interventionen wie Gesprächsrunden oder Ombudsstellen sind effektive Massnahmen.

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Wie erkennen und verhindern Sie Mobbing am Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen?
Mobbing am Arbeitsplatz
Die Ursachen für Mobbing am Arbeitsplatz sind vielfältig. Hohe Arbeitsbelastung und Stress am Arbeitsplatz spielen jedoch eine zunehmende Rolle. Die immer grösser werdenden Anforderungen, zum Beispiel durch neue Technologien und Umstrukturierungen in den Betrieben führen zu Verunsicherung und lösen einen negativen Konkurrenzdruck aus. Dieser Druck wiederum belastet das Klima in den Unternehmen und gibt dem Mobbing den Nährboden.
Mobbing beabsichtigt, den Angegriffenen zu schädigen und in letzter Konsequenz vom Arbeitsplatz zu vertreiben. Die Erscheinungsformen von Mobbing am Arbeitsplatz sind sehr vielfältig; dazu gehören: ungerechtfertigte Kritik, das Setzen von unrealistischen Terminen, Kommunikationsverweigerung, Verbreiten unzutreffender Behauptungen, Entwürdigung der Person, Arbeitssabotage, Drohungen und Tätlichkeiten etc.
Die Formen von Mobbing am Arbeitsplatz
Die folgende Auflistung, die nicht abschliessend ist, zeigt mögliche Formen von Mobbing am Arbeitsplatz systematisch auf.
Angriffe auf die Möglichkeit, sich mitzuteilen
- ständiges Unterbrechen von Gesprächen
- ständige Kritik an der Arbeit
- Telefonterror
- mündliche Drohungen
- schriftliche Drohungen
- der Vorgesetzte schränkt die Möglichkeit ein, sich zu äussern
Angriffe auf die sozialen Beziehungen
- Man spricht nicht mehr mit dem Betroffenen, man grüsst ihn nicht mehr
- Man lässt sich nicht mehr ansprechen
- Versetzung in einen von den Kollegen entfernten Raum
Angriffe auf das soziale Ansehen (Persönlichkeit)
- Man spricht hinterrücks schlecht über Kollegen
- Man verbreitet Gerüchte
- Man macht jemanden lächerlich
- Man äussert Verdächtigungen, jemand sei psychisch krank
- Man will jemanden zu einer psychiatrischen Untersuchung zwingen
- Man teilt Arbeiten zu, die das Selbstbewusstsein verletzen
- bewusste falsche und kränkende Qualifikation des Arbeitseinsatzes
- Hinterherrufen obszöner Schimpfworte oder anderer entwürdigender Ausdrücke
- Sexuelle Annäherung oder verbale sexuelle Angebote
Angriffe auf die Qualität der Berufs- und/oder Lebenssituation
- Man weist keine oder sinnlose Aufgaben zu
- Die Zuteilung von Aufgaben, die weit unter dem eigentlichen Können des Betroffenen liegen
- ständiges Zuteilen von neuen Aufgaben
Angriffe auf die Gesundheit
- Zwang zu gesundheitsschädigenden Aufgaben
- Körperliche Misshandlung
- sexuelle Übergriffe
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Rechtliche Möglichkeiten
Der Arbeitgeber ist aufgrund seiner Fürsorgepflicht dazu angehalten, die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers zu wahren und ihn soweit wie möglich vor Mobbing am Arbeitsplatz zu schützen. Viele Mobbinghandlungen erfüllen den Straftatbestand der Persönlichkeitsverletzung oder der Verleumdung und können gerichtlich geahndet werden. In grösseren Betrieben kann es sinnvoll sein, eine spezielle Ombudsperson zu bestimmen, die Beobachtungen und Beschwerden entgegennimmt, die Informationen an die richtigen Stellen weiterleitet und darüber wacht, dass auch tatsächlich etwas gegen konkretes Mobbing am Arbeitsplatz unternommen wird.
Beispiele und Handlungsempfehlungen
Eine Mitarbeiterin stellt fest, dass ihre Arbeitskollegin immer wieder Speicher ihres Computers löscht sowie Telefonate und Unterlagen nicht weiterleitet, wodurch sie bei ihrem Vorgesetzten blossgestellt wird.
Dies ist eine typische Mobbingsituation. Es handelt sich dabei um einen Angriff auf die Qualität der Arbeit und die berufliche Existenz. Geht das Mobbing am Arbeitsplatz trotz Intervention des Vorgesetzten und des HR-Leitenden weiter, ist das Opfer berechtigt, seine Arbeit bis zur Besserung der Situation einzustellen, wobei der Arbeitgeber weiter lohnpflichtig bleibt.
Über einen Arbeitnehmer wird das Gerücht verbreitet, er sei schwul.
Dies ist ein klarer Mobbingfall: Angriff auf das soziale Ansehen und die Intimsphäre eines Mitarbeiters.
Ein Mitarbeiter verhält sich wiederholt unverträglich. Der HR-Leiter weist ihn an, sich bei einem Psychiater vertrauensärztlich untersuchen zu lassen. Der Mitarbeiter macht Mobbing am Arbeitsplatz geltend und verlangt eine Genugtuungssumme.
Wenn ein Arbeitnehmer zu einer psychiatrischen Untersuchung gezwungen wird in der Absicht, dem sozialen Ansehen des Mitarbeiters im Betrieb zu schaden oder wenn man den Verdacht äussert, ein Mitarbeiter sei psychisch krank, dann kann Mobbing am Arbeitsplatz vorliegen. Der HR-Leiter hat aber im vorliegenden Fall sachliche Gründe (wiederholtes unverträgliches Verhalten). Somit liegt keine Persönlichkeitsverletzung vor und die psychiatrische Untersuchung liegt sogar auch im Interesse des Mitarbeiters. Es handelt sich demnach nicht um Mobbing am Arbeitsplatz.
Checkliste
- Mobbingthema aktiv im Betrieb thematisieren und nicht ignorieren.
- Deutliches Signal der Ablehnung von Mobbing durch die Unternehmensleitung senden.
- Konkrete Ansprechpartner oder eine Ombudsperson benennen.
- Regelmässige Gesprächsrunden einberufen, um Konflikte früh zu erkennen.
- Arbeitsorganisation überprüfen und Belastungsspitzen reduzieren.
- Meinungsverschiedenheiten sofort ansprechen und klärend vermitteln.
- Gerüchtebildung aktiv unterbinden und keine falschen Informationen verbreiten.
- Fortbildungen oder Workshops zum Konfliktmanagement initiieren.
- Klare Regeln für das Verhalten im Team festlegen und kommunizieren.
- Sofortiges Handeln bei ersten Anzeichen von Schädigung einleiten.
Beugen Sie Mobbing am Arbeitsplatz vor
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Mobbing in Ihrem Betrieb vorkommt, sollten Sie das Problem auf keinen Fall tabuisieren oder ignorieren, sondern offen angehen:
- Machen Sie Mobbing am Arbeitsplatz zum Thema.
- Zeigen Sie deutlich, dass Sie Mobbing am Arbeitsplatz entschieden ablehnen.
- Bestellen Sie Ansprechpartner für Mobbing.
- Berufen Sie regelmässige Gesprächsrunden ein.
- Überprüfen Sie die Arbeitsorganisation und beheben Sie eventuelle Defizite.
- Sprechen Sie Meinungsverschiedenheiten sofort an und versuchen Sie sie zu klären.
- Schüren Sie nie selbst Gerüchte.
- Initiieren Sie Fortbildungen oder Workshops zum Thema.
FAQ: Mobbing am Arbeitsplatz
Ab wann liegt rechtlich gesehen Mobbing am Arbeitsplatz vor?
Mobbing liegt vor, wenn Handlungen systematisch und wiederholt darauf abzielen, eine Person zu schädigen oder vom Arbeitsplatz zu vertreiben. Dazu zählen Angriffe auf die Gesundheit, das soziale Ansehen oder die Arbeitsqualität, die oft den Straftatbestand der Persönlichkeitsverletzung erfüllen.
Was muss ein Arbeitgeber tun, wenn ein Fall von Mobbing gemeldet wird?
Der Arbeitgeber ist aufgrund der Fürsorgepflicht verpflichtet, die Situation ernst zu nehmen, zu untersuchen und wirksame Massnahmen zum Schutz des Betroffenen einzuleiten. Dies kann die Bestimmung einer Ombudsperson, Gespräche mit den Beteiligten oder im Extremfall disziplinarische Schritte umfassen.
Kann ein Mitarbeiter die Arbeit verweigern, wenn Mobbing vorliegt?
Ja, wenn trotz Interventionen durch Vorgesetzte oder HR das Mobbing weitergeht, ist das Opfer berechtigt, die Arbeit bis zur Besserung der Situation einzustellen. Der Arbeitgeber bleibt in diesem Fall weiterhin lohpflichtig.
Ist die Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung immer Mobbing?
Nicht zwingend. Liegen sachliche Gründe vor, wie etwa wiederholt unverträgliches Verhalten, das die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt, kann eine Untersuchung im Interesse des Mitarbeiters und des Betriebs liegen. Mobbing liegt nur vor, wenn die Untersuchung missbräuchlich zur Schädigung des Ansehens erfolgt.