Unsere Webseite nutzt Cookies und weitere Technologien, um die Benutzerfreundlichkeit für Sie zu verbessern und die Leistung der Webseite und unserer Werbemassnahmen zu messen. Weitere Informationen und Optionen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ok

Mobbing am Arbeitsplatz: Was tun und wie vorbeugen?

Wenn sich Ihr Mitarbeiter über Mobbing am Arbeitsplatz beschwert, sollten bei Ihnen die Alarmglocken läuten. Mobbing ist nämlich nicht nur eine Befindlichkeitsstörung bei sensiblen Mitmenschen, sondern unter Umständen ein ernst zu nehmendes Problem am Arbeitsplatz. Erfahren Sie mehr über die Mobbing-Formen und Präventionsmöglichkeiten.

12.09.2022 Von: Thomas Wachter
Mobbing am Arbeitsplatz

Mobbing am Arbeitsplatz

Die Ursachen für Mobbing am Arbeitsplatz sind vielfältig. Hohe Arbeitsbelastung und Stress am Arbeitsplatz spielen jedoch eine zunehmende Rolle. Die immer grösser werdenden Anforderungen, zum Beispiel durch neue Technologien und Umstrukturierungen in den Betrieben führen zu Verunsicherung und lösen einen negativen Konkurrenzdruck aus. Dieser Druck wiederum belastet das Klima in den Unternehmen und gibt dem Mobbing den Nährboden.

Mobbing beabsichtigt, den Angegriffenen zu schädigen und in letzter Konsequenz vom Arbeitsplatz zu vertreiben. Die Erscheinungsformen von Mobbing am Arbeitsplatz sind sehr vielfältig; dazu gehören: ungerechtfertigte Kritik, das Setzen von unrealistischen Terminen, Kommunikationsverweigerung, Verbreiten unzutreffender Behauptungen, Entwürdigung der Person, Arbeitssabotage, Drohungen und Tätlichkeiten etc.

Die Formen von Mobbing am Arbeitsplatz

Die folgende Auflistung, die nicht abschliessend ist, zeigt mögliche Formen von Mobbing am Arbeitsplatz systematisch auf.

Angriffe auf die Möglichkeit, sich mitzuteilen

  • ständiges Unterbrechen von Gesprächen
  • ständige Kritik an der Arbeit
  • Telefonterror
  • mündliche Drohungen
  • schriftliche Drohungen
  • der Vorgesetzte schränkt die Möglichkeit ein, sich zu äussern

Angriffe auf die sozialen Beziehungen

  • Man spricht nicht mehr mit dem Betroffenen, man grüsst ihn nicht mehr
  • Man lässt sich nicht mehr ansprechen
  • Versetzung in einen von den Kollegen entfernten Raum

Angriffe auf das soziale Ansehen (Persönlichkeit)

  • Man spricht hinterrücks schlecht über Kollegen
  • Man verbreitet Gerüchte
  • Man macht jemanden lächerlich
  • Man äussert Verdächtigungen, jemand sei psychisch krank
  • Man will jemanden zu einer psychiatrischen Untersuchung zwingen
  • Man teilt Arbeiten zu, die das Selbstbewusstsein verletzen
  • bewusste falsche und kränkende Qualifikation des Arbeitseinsatzes
  • Hinterherrufen obszöner Schimpfworte oder anderer entwürdigender Ausdrücke
  • Sexuelle Annäherung oder verbale sexuelle Angebote

Angriffe auf die Qualität der Berufs- und/oder Lebenssituation

  • Man weist keine oder sinnlose Aufgaben zu
  • Die Zuteilung von Aufgaben, die weit unter dem eigentlichen Können des Betroffenen liegen
  • ständiges Zuteilen von neuen Aufgaben

Angriffe auf die Gesundheit

  • Zwang zu gesundheitsschädigenden Aufgaben
  • Körperliche Misshandlung
  • sexuelle Übergriffe

Rechtliche Möglichkeiten

Der Arbeitgeber ist aufgrund seiner Fürsorgepflicht dazu angehalten, die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers zu wahren und ihn soweit wie möglich vor Mobbing am Arbeitsplatz zu schützen. Viele Mobbinghandlungen erfüllen den Straftatbestand der Persönlichkeitsverletzung oder der Verleumdung und können gerichtlich geahndet werden. In grösseren Betrieben kann es sinnvoll sein, eine spezielle Ombudsperson zu bestimmen, die Beobachtungen und Beschwerden entgegennimmt, die Informationen an die richtigen Stellen weiterleitet und darüber wacht, dass auch tatsächlich etwas gegen konkretes Mobbing am Arbeitsplatz unternommen wird.

Beispiele und Handlungsempfehlungen

Eine Mitarbeiterin stellt fest, dass ihre Arbeitskollegin immer wieder Speicher ihres Computers löscht sowie Telefonate und Unterlagen nicht weiterleitet, wodurch sie bei ihrem Vorgesetzten blossgestellt wird.

Dies ist eine typische Mobbingsituation. Es handelt sich dabei um einen Angriff auf die Qualität der Arbeit und die berufliche Existenz. Geht das Mobbing am Arbeitsplatz trotz Intervention des Vorgesetzten und des HR-Leitenden weiter, ist das Opfer berechtigt, seine Arbeit bis zur Besserung der Situation einzustellen, wobei der Arbeitgeber weiter lohnpflichtig bleibt.

Über einen Arbeitnehmer wird das Gerücht verbreitet, er sei schwul.

Dies ist ein klarer Mobbingfall: Angriff auf das soziale Ansehen und die Intimsphäre eines Mitarbeiters.

Ein Mitarbeiter verhält sich wiederholt unverträglich. Der HR-Leiter weist ihn an, sich bei einem Psychiater vertrauensärztlich untersuchen zu lassen. Der Mitarbeiter macht Mobbing am Arbeitsplatz geltend und verlangt eine Genugtuungssumme.

Wenn ein Arbeitnehmer zu einer psychiatrischen Untersuchung gezwungen wird in der Absicht, dem sozialen Ansehen des Mitarbeiters im Betrieb zu schaden oder wenn man den Verdacht äussert, ein Mitarbeiter sei psychisch krank, dann kann Mobbing am Arbeitsplatz vorliegen. Der HR-Leiter hat aber im vorliegenden Fall sachliche Gründe (wiederholtes unverträgliches Verhalten). Somit liegt keine Persönlichkeitsverletzung vor und die psychiatrische Untersuchung liegt sogar auch im Interesse des Mitarbeiters. Es handelt sich demnach nicht um Mobbing am Arbeitsplatz.

Beugen Sie Mobbing am Arbeitsplatz vor

Wenn Sie den Eindruck haben, dass Mobbing in Ihrem Betrieb vorkommt, sollten Sie das Problem auf keinen Fall tabuisieren oder ignorieren, sondern offen angehen:

  • Machen Sie Mobbing am Arbeitsplatz zum Thema.
  • Zeigen Sie deutlich, dass Sie Mobbing am Arbeitsplatz entschieden ablehnen.
  • Bestellen Sie Ansprechpartner für Mobbing.
  • Berufen Sie regelmässige Gesprächsrunden ein.
  • Überprüfen Sie die Arbeitsorganisation und beheben Sie eventuelle Defizite.
  • Sprechen Sie Meinungsverschiedenheiten sofort an und versuchen Sie sie zu klären.
  • Schüren Sie nie selbst Gerüchte.
  • Initiieren Sie Fortbildungen oder Workshops zum Thema.
Newsletter W+ abonnieren