Mobbing im Unternehmen: So verhalten Sie sich richtig
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Schritt 1 – Sie informieren sich, was Mobbing im Unternehmen ist
Die relativ junge Wortschöpfung «Mobbing» ist zwar ein altes Thema, aber im neudeutschen Sprachgebrauch mittlerweile zu einem festen Begriff geworden - leider. Das Wort stammt vom englischen Verb «to mob» = pöbeln, über jemanden herfallen, sich auf jemanden stürzen. Mobbing ist mehr als hier und da ein vereinzelt auftretender Konflikt. Erst wenn jemand regelmässig schikaniert, drangsaliert oder benachteiligt wird, dann spricht man von Mobbing. Das kann in Form von fortgesetzten entwürdigenden Bemerkungen sein, dem Ignorieren des Anderen im Alltag, durch Hinnehmen sexueller Grenzüberschreitungen wie beispielsweise anzügliche Reden oder auch durch unberechtigte Kritik und falsche Arbeitsbewertungen. Die Attacken - das ist das wesentliche Merkmal - werden systematisch und über einen längeren Zeitraum durchgeführt. Ein ganz typisches Bild ist, Sie kommen ins Büro und keiner erwidert Ihren Gruss.
Schritt 2 - Sie sind mit den geltenden rechtlichen Grundlagen bei Mobbing vertraut
Verschiedene Gesetze – das Gleichstellungsgesetz (GlG), das Arbeitsgesetz (ArG), das Obligationenrecht (OR) und das Strafgesetzbuch (StGB) – regeln den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Mobbing am Arbeitsplatz:
- Art. 328 OR: Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers im Allgemeinen
- Arbeitsgesetz und Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz:
- Gleichstellungsgesetz
- Strafbestimmungen nach dem Schweizerischem Strafgesetzbuch. In Frage kommt ferner unabhängig von Verfahren nach Arbeitsgesetz, OR, ZGB usw. eine Strafanzeige wegen
- Übler Nachrede (Art. 173 StGB)
- Verleumdung (Art. 174 StGB)
- Beschimpfung (Art. 177 StGB)
- Drohung (Art. 180 StGB)
- Nötigung (Art. 181 StGB)
- Einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB)
- Sexuelle Belästigung (Art. 198 StGB)
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