Vorsorge für Frauen: Aufgepasst bei diesen Punkten

Zwar bildet man junge Frauen von heute dazu aus, beruflich durchzustarten – sie können diesen Vorsprung aber im Berufsleben schlecht für sich nutzen. Die Möglichkeiten sind beinahe grenzenlos. Doch gesellschaftliche Rollenbilder bremsen Frauen immer noch aus. Erfahren Sie im Artikel, welche Aspekte bei der Vorsorge für Frauen besonders wichtig sind

20.01.2025 Von: Clivia Koch
Vorsorge für Frauen

Vorsorge für Frauen

In der Regel sprechen Menschen, die Geld haben nicht gross darüber. Andere hingegen, die plötzlich zu Geld kommen – aus welchen Gründen auch immer – protzen bei jeder Gelegenheit damit. Ein paar Zitate rund ums Geld:

  • Jean Paul Getty (US-amerikanischer Öl-Tycoon) sagte: «Über Geld spricht man nicht, man hat es.»
  • Danny Kaye (US-amerikanischer Schauspieler) meinte: «Geld allein macht nicht glücklich. Es gehören noch Aktien, Gold und Grundstücke dazu.»
  • Und noch ein deutsches Sprichwort: «Frauen und Geld regieren die Welt.»

Das Thema Geld begleitet uns ein Leben lang. Es ist egal, ob dies im privaten, beruflichen oder gesellschaftlichen Kontext ist.

Mal offen über Geld zu reden. Das ist fast wie ein Vertrauensbeweis. Den persönlichen Wert des Geldes bestimmt jeder/jede selbst. Frauen stehen den Männern heute bezüglich Finanzwissen nicht nach. Doch sie kümmern sich zu wenig um die eigenen Finanzen. – da sind sich Banken, Vorsorgeexperten und Frauennetzwerke für einmal einig. Warum ist das so?

Altersarmut ist weiblich – ein Naturgesetz?

Die Erwerbstätigkeit von Frauen unterscheidet sich in mehreren Punkten von der der Männer, insbesondere in Bezug auf den Beschäftigungsgrad und die berufliche Position. Während die Erwerbsquote von Frauen niedriger ist als die der Männer, liegt ihre Erwerbslosenquote höher. Diese Unterschiede sind im grösseren Zusammenhang mit der Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Männern und Frauen zu sehen. Der hohe Anteil teilzeitbeschäftigter Frauen steht beispielsweise in engem Zusammenhang mit ihrer familiären Situation, der Haushaltszusammensetzung und der Aufgabenteilung im Haushalt. 

Bei den Frauen im Alter von 25 bis 39 Jahren lag die Erwerbsquote im Jahr 1991 bei 72%. Bis 2023 stieg sie auf bemerkenswerte 88%. Dieser Anstieg ist ein Indikator für die zunehmende Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt, unterstützt durch bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, beispielsweise durch den Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten und flexiblen Arbeitsmodellen. Auch bei Frauen in der Altersgruppe von 55 bis 64 Jahren ist die Erwerbsquote signifikant gestiegen: von 44 % im Jahr 1991 auf 72 % im Jahr 2023. Diese Entwicklung reflektiert einerseits den Wandel hin zu längeren Erwerbsbiografien und andererseits den wachsenden Wunsch und die Notwendigkeit älterer Frauen, wirtschaftlich aktiv zu bleiben, etwa durch veränderte Rentenregelungen oder gesellschaftliche Erwartungen an eine aktive Lebensgestaltung im Alter.

Insgesamt verdeutlichen diese Entwicklungen, wie sich die Rolle der Frau im Berufsleben über die letzten Jahrzehnte nachhaltig gestärkt hat.

Vorsorge für Frauen Quo vadis? 

Der Gender Pension Gap bezeichnet den prozentualen Unterschied zwischen den durchschnittlichen Renten von Frauen und Männern in der ständigen Wohnbevölkerung ab 65 Jahren.

Im Jahr 2022 lag die durchschnittliche Rente von Frauen in der Schweiz bei 36'433 Franken, während Männer im Durchschnitt 52'672 Franken erhielten.

Das bedeutet, dass die durchschnittliche jährliche Gesamtrente der Frauen um 16'239 Franken niedriger war als die der Männer, was einem Gender Pension Gap von 30,8 % entspricht. Dieser Wert hat sich in den letzten Jahren kaum verändert.

Die AHV-Renten unterscheiden sich nur minimal zwischen den Geschlechtern. Tatsächlich liegt die durchschnittliche jährliche Rente der Frauen sogar leicht höher (um 3,8 %) als die der Männer. Dies hängt unter anderem mit dem hohen Anteil verwitweter Frauen zusammen, die im Schnitt eine höhere Rente erhalten. Deutliche Unterschiede zeigen sich hingegen bei der beruflichen Vorsorge: Frauen beziehen wesentlich seltener Renten aus der zweiten Säule als Männer (49,9 % gegenüber 68,9 %). Zudem sind diese Renten bei Frauen durchschnittlich rund 44 % niedriger als bei Männern.

Die Unterschiede zwischen Frauen und Männern lassen sich eng mit ihren Erwerbsverläufen und den gelebten Familienmodellen erklären. Frauen unterbrechen ihre Berufstätigkeit häufiger und arbeiten öfter in Teilzeit, meist aus familiären Gründen. Dies hat direkte Auswirkungen auf die angesparten Beträge in der zweiten Säule.

Der Gender Pension Gap ist bei verheirateten Rentenbeziehenden mit 48,5 % am grössten. Dies ist jedoch im Kontext zu sehen, dass Ehepaare meist eine wirtschaftliche Einheit bilden und ihr Haushaltseinkommen gemeinsam nutzen. Bei verwitweten Rentenbeziehenden liegt der Gender Pension Gap bei 26,3 %, während er bei geschiedenen Rentenbeziehenden 14,5 % beträgt. Bei ledigen Rentenbeziehenden fällt der Gender Pension Gap tendenziell zugunsten der Frauen aus. Der prozentuale Unterschied wird in dieser Gruppe jedoch nicht angegeben, da die statistische Datenqualität des Indikators nicht ausreicht.

Im europäischen Vergleich weist die Schweiz einen vergleichsweise hohen Gender Pension Gap auf, der im Jahr 2022 über dem europäischen Durchschnitt von 26,0 % lag.

Berechnung der AHV-Leistungen

Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen und damit die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert. Die Reform tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Angenommen wurden sowohl die Änderung des AHV-Gesetzes als auch der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die beiden Vorlagen waren miteinander verknüpft. Die Finanzen der AHV und das Niveau der Rentenleistungen sind somit für die nächsten Jahre gesichert. Das Referenzalter von Frauen und Männern wird auf 65 Jahre vereinheitlicht, der Altersrücktritt wird flexibilisiert und die Mehrwertsteuer (MWST) leicht erhöht. Die Stabilisierung der AHV umfasst vier Massnahmen:
 

  • Vereinheitlichung des Rentenalters (Referenzalters) von Frauen und Männern auf 65 Jahre
  • Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration
  • Flexiblerer Rentenbezug in der AHV
  • Zusatzfinanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer

Mit der Reform AHV 21 wird für Mann und Frau ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren eingeführt. Dieses bildet die Bezugsgrösse für die flexible Pensionierung und wird deshalb neu als Referenzalter bezeichnet: Wer mit 65 die Rente bezieht, erhält diese ohne Abzüge oder Zuschläge ausbezahlt. Frauen der Übergangsgeneration 1961–1969 erhalten hingegen einen lebenslänglichen Rentenzuschlag, wenn sie ihre Altersrente nicht vorbeziehen (vgl. Ziffer 4). Das neue Referenzalter 65 gilt auch für die berufliche Vorsorge (Pensionskasse).

Wie wird das Referenzalter der Frauen erhöht?

Das Referenzalter der Frauen wird schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr erhöht. Die Erhöhung beginnt ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform und somit im Jahr 2025.

Das Referenzalter der Frauen wird in vier Schritten von 64 auf 65 Jahre erhöht. Das Referenzalter der Frauen steigt erstmals am 1. Januar 2025 um drei Monate. Als erste betroffen sind die Frauen des Jahrgangs 1961. Beim zweiten Schritt sind es die Frauen des Jahrgangs 1962; für sie beträgt das Referenzalter 64 Jahre und sechs Monate, für Jahrgang 1963 anschliessend 64 Jahre und neun Monate und ab Jahrgang 1964 schliesslich 65 Jahre. Ab Anfang 2028 gilt für alle das Referenzalter 65.

Fazit zur Vorsorge für Frauen

  • Frauen sollten ihre Finanzen aktiv gestalten und sich frühzeitig mit ihrer Altersvorsorge auseinandersetzen. Regelmässige Überprüfung von Vorsorgeplänen und persönlichem Sparverhalten hilft, Lücken zu identifizieren und gezielt zu schliessen.
  • Frauen, die ihre Erwerbsarbeit aufgrund familiärer Verpflichtungen reduzieren oder unterbrechen, sollten die Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge berücksichtigen. Ergänzende Vorsorgeformen wie private Sparpläne oder freiwillige Einzahlungen in die 2. Säule können helfen, langfristige Nachteile auszugleichen.
  • Frauen sollten die Möglichkeit prüfen, durch eine angepasste Pensionierung ihre finanzielle Situation zu optimieren, z. B. durch eine spätere Pensionierung.
  • Finanzielle Unabhängigkeit setzt fundiertes Wissen voraus. Frauen sollten gezielt Schulungen und Beratungsangebote wahrnehmen, um sich mit der Problematik auseinanderzusetzen und spezifisches Wissen über Vorsorge für Frauen sowie finanzielle Absicherungsmöglichkeiten aufzubauen.
  • Frauen sollten die finanziellen Auswirkungen von Ehe, Scheidung oder Verwitwung auf ihre Vorsorge berücksichtigen. Eine klare Regelung gemeinsamer Finanzen und rechtzeitige Absicherung durch Eheverträge oder Vorsorgeabkommen sind wichtig.
  • Frauen sollten ihre beruflichen und familiären Entscheidungen stets unter Berücksichtigung ihrer langfristigen finanziellen Unabhängigkeit und Altersvorsorge treffen. Dies beinhaltet auch Verhandlungen über Lohn, Sozialleistungen und Vorsorgebeiträge.
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