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Berechnung Taggeld: So werden Taggelder korrekt berechnet

Taggelder spielen eine zentrale Rolle in verschiedenen Sozialversicherungsleistungen und werden je nach Versicherungsart unterschiedlich berechnet. Dieser Beitrag erläutert die Grundlagen und Formeln für die Berechnung Taggeld bei Krankheit und Unfall.

02.12.2025 Von: Ralph Büchel
Berechnung Taggeld

Berechnung Taggeld: Vorbemerkung

Taggelder werden für Kalendertage gerechnet und ausbezahlt. Lediglich Arbeitslosentaggelder werden pro Arbeitstag gerechnet. Für die Berechnung der Unfallgelder werden 365 Kalendertage gerechnet. Bei den Krankentaggelder werden je nach Vertrag mit 360 oder 365 Kalendertagen gerechnet.

Der 13. Monatslohn wird bei Taggeldern schon eingerechnet. Dies bedeutet, dass auf den Taggeldern kein 13. Monatslohn mehr geschuldet ist und somit am Jahresende nicht mehr der volle 13. Monatslohn auszuzahlen ist.

Berechnung Taggeld: Krankentaggeld

Bei der Krankentaggeldversicherung besteht Vertragsfreiheit. Es sind deshalb Abweichungen möglich.

Es wird in der Regel eine Wartefrist von 7, 14, 30, 60 oder 90 Tagen vereinbart. Das Krankentaggeld wird dann also ab dem 8., 15. etc. Tag bezahlt. Bis zur Leistungspflicht der Krankentaggeldversicherung hat der Arbeitgeber Lohnfortzahlung zu leisten (bei 80 % Taggeld beträgt auch die Lohnfortzahlung 80 %, sehen Sie dazu Lohnfortzahlung).

Berechnungsbasis für die Berechnung Taggeld ist meist der letzte vor Krankheitsbeginn bezogene AHV-pflichtige Lohn, einschliesslich noch nicht bezahlter Lohnbestandteile, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Für Arbeitnehmende mit stark variierendem Lohn gilt der Durchschnitt der letzten 12 Monate, oder bei kürzerer Beschäftigungsdauer beispielsweise der letzten drei Monate (Referenzperiodenprinzip) oder Lohnausfallprinzip (Arbeitsplan) vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit als Berechnungsbasis.

Krankentaggeld pro Kalendertag =AHV-Lohnsumme pro Jahr × 80 %
360 oder 365

Meist ist ein Maximallohn vereinbart (z.B. CHF 200 000.–).

Varianten der Berechnung Taggeld:

  • 90 % oder 100 % des Lohnes versichert
  • Familienzulagen mitversichert
  • Teiler von 360

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