Das schweizerische Steuerrecht beruht auf dem System der Selbstdeklaration, indem jeder Schweizer bzw. jeder Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C jährlich eine Steuererklärung unter Angabe aller Einnahmen und Abzüge einreichen muss. Dieses äusserst komplizierte System würde viele der ausländischen Arbeitnehmenden, die mit dem Steuerrecht und auch mit dem Kontakt zu den Behörden nicht vertraut sind, teilweise überfordern. Diesem Umstand trägt das Steuerrecht dadurch Rechnung, indem in der gesamten Schweiz für gewisse Kategorien von Ausländern die Quellenbesteuerung vorgeschrieben ist. Nachfolgend wird aufgezeigt, wie das System der Quellensteuer funktioniert.