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Finanzbericht: Grundlagen, Inhalte und Häufigkeit

Das übergeordnete Ziel der Finanzberichterstattung ist es, Informationen über die finanzielle Lage eines Unternehmens zu an die Anspruchsgruppen (engl. Stakeholder) zu liefern. Während die Finanzberichterstattung gegenüber externen Anspruchsgruppen, wie z.B. Gesellschafter/Aktionäre oder Fremdkapitalgeber/Banken, über den Geschäftsbericht erfolgt, bestehen für die interne Berichterstattung mittels Management Reporting keine verbindlichen Vorgaben. Die Analyse und Darstellung der finanziellen Lage lässt sich dabei über das Dreigestirn Rentabilität, Liquidität sowie Stabilität beurteilen.

25.10.2022 Von: Prof. Dr. Thomas Rautenstrauch, Dr. Lukas Rieder
Finanzbericht

Grundlagen der Finanzberichterstattung

Um die Basiszielgrössen des finanzwirtschaftlichen Erfolgs einschätzen zu können, dienen die Daten der Finanzberichtserstattung regelmässig als Berechnungsgrundlage. Gerade die Frage der Inhalte und des Detaillierungsgrads des Finanzreportings wird hinsichtlich externe Berichtsempfänger vor allem durch regulatorische Anforderungen zur Rechnungslegung des Unternehmens bestimmt.

So wird der Freiheitsgrad bei der Aussenberichterstattung vor allem von gesetzlichen Bestimmungen, von den Vorgaben gewählter Rechnungslegungsstandards (z.B. Swiss GAAP FER u.a.) sowie den Finanzmarktbedingungen (bei börsenkotierten Unternehmen) eingeschränkt. Dagegen besteht für die interne Finanzberichterstattung ein durch das Management als Adressatenkreis gewünschter Inhalt, welcher sich an den zur strategischen und operativen Unternehmenssteuerung notwendigen Führungsinformationen ausrichtet.

In den gesetzlichen Bestimmungen ist üblicherweise nur die Art und Weise der Jahresrechnung vorgeschrieben. Sobald aber die Aktien des Unternehmens an bestimmten Börsen kotiert werden, sind die jeweils geltenden Börsenvorschriften zu erfüllen.

Zu den wiederkehrenden Pflichten von börsenkotierten Unternehmen in der Schweiz zählt die Veröffentlichung des Jahres-und Halbjahresberichtes. Wesentliche Inhalte sind vollständige Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie detaillierte Aussagen zur Corporate Governance. An der Schweizer Börse kotierte Unternehmen sind verpflichtet, im Rahmen der ordentlichen Finanzberichterstattung zweimal jährlich ihre Bilanz und Erfolgsrechnung zu veröffentlichen. Grundlage für diese Veröffentlichungspflicht sind die anerkannten Rechnungslegungsstandards (Swiss GAAP FER, IFRS, US GAAP und der bankengesetzliche Standard). Die Finanzmarktbedingungen zwingen die Unternehmen überdies dann zu einer unterjährigen Finanzberichterstattung, wenn aufgrund hoher Verschuldung bzw. schlechter Liquiditätslage die Banken eine solche fordern. Ein Finanzreporting über den üblichen Jahresabschluss hinaus kann aber auch von den Aktionären verlangt werden. Zudem kann es für die Unternehmensleitung angebracht sein, beispielsweise im Hinblick auf eine angestrebte Kapitalerhöhung eine solche auf freiwilliger Basis zu erstellen.

Während einerseits die Einhaltung von Normen und Standards für die nach aussen gerichtete Finanzberichterstattung  aus Sicht der Compliance einzuhaltensind, muss eine Geschäftsleitung darüber hinaus entscheiden, inwieweit finanzielle Informationen über das regulatorische Minimum hinaus veröffentlicht werden sollen. Im Einzelnen müssen folgende Punkte festgelegt werden:

  • Inhalte und Detaillierungsgrad

  • Reportingrhythmus

  • Feinheitsgrad der Abschlussbuchungen

  • Bewertungsansätze

Aus Controllingsicht interessiert viel mehr die nach innen gerichtete Finanzberichterstattung als Teil des Management Reportings. Gleich wie für die aussengerichtete Berichterstattung müssen die vier vorgenannten Punkte für das interne Finanzreporting festgelegt werden. Entsprechend wurden die folgenden Abschnitte gegliedert. So werden in einem ersten Schritt mögliche Auswertungen für das Finanzreporting vorgestellt. Der nächste Abschnitt fasst sodann alle Angaben bezüglich Periodizität der Auswertungen in einer Übersichtstabelle zusammen. Schliesslich folgen zwei kurze Abschnitte zu den Themen Abschlussbuchungen sowie Bewertungen im Rahmen des internen Finanzreportings.

Inhalte des Finanzreportings

Im Rahmen der Finanzberichterstattung sollen die Rentabilitäts-, Liquiditäts- und Stabilitätsziele eines Unternehmens überwacht werden. Die Rentabilität wird durch zwei Faktoren beeinflusst, nämlich den Markterfolg, welcher beispielsweise über Cash Flow- und/oder Gewinngrössen gemessen werden kann, sowie dasVermögensmanagement, welches durch die Berechnung von Kennzahlen zum Nettoumlaufvermögen (Net Working Capital) oder durch Umschlagskennzahlen beurteilt werden kann.

Dazu erfolgt die Erfolgsbeurteilung eines Unternehmens nicht über die Auswertungen der Finanzbuchhaltung, sondern über die Auswertungen des betrieblichen Rechnungswesens. Im Mittelpunkt des Erfolgscontrollings stehen somit die Management-Erfolgsrechnung und die ihr zugrunde liegenden Detailauswertungen der Deckungsbeiträge sowie Kostenstellen- und Kalkulationsresultate. Aufgrund der Wichtigkeit des Erfolgscontrollings ergibt sich zwingend, dass die Auswertungen des betrieblichen Rechnungswesens mindestens monatlich erstellt werden. Bei Unternehmen mit hoher Umschlagshäufigkeit, zum Beispiel Einzelhandel, müssen die Marktleistungserfolge gar täglich überwacht werden. Innerhalb eines Monats erfolgen aber nur Teilauswertungen auf Ebene Umsatz und Deckungsbeitrag I. Mindestens zwei- bis dreimal jährlich sollte zudem ein Forecast (verstanden als Prognose- und Erwartungsrechnung) erstellt werden. Die Termine für die Fertigstellung einer solchen Erwartungsrechnung sollten so gelegt werden, dass diese unmittelbar vor dem Start der operativen Mehrjahresplanung bzw. vor dem Start der Jahresplanung liegen und somit die Planungen auf Basis der letzten Einschätzung basiert werden können. Die Erwartungswerte (Forecasts) werden in den gleichen Auswertungen wie der Soll-Ist-Vergleich einer Periode zur Darstellung gebracht. Das heisst, dass die Spalten mit den Istwerten durch die Erwartungswerte ersetzt werden und dass die Erwartungswerte somit mit den Sollwerten verglichen werden.

Die Auswertungen des betrieblichen Rechnungswesens müssen vor allem in Unternehmen wie Auftragsfertiger oder projektorientierte Dienstleister um eine monatliche Übersicht der Auftragslage ergänzt werden (siehe Abbildung hier). Notwendiger Bedarf nach Steuerungsmassnahmensollte auf Basis des Management Reportings erkannt und durch Massnahmen umgesetztwerden. Ein Abwarten auf den Fakturationszeitpunkt wäre aufgrund der langen Zeitspannen fatal.

Auftragseingang und Auftragsbestand werden nach ähnlichen Kriterien (Produktsparten, Regionen, Absatzkanäle, Kundenkategorien, etc.) ausgewertet. Stand und Entwicklung der Aufträge wird hinsichtlich der Werte Umsatz und Deckungsbeitrag I gezeigt und dient in Unternehmen, die als Auftragsfertiger oder projektorientierter Dienstleister tätig sind auch als Risikofrüherkennungsinformation.  Das Monatsergebnis und das bis zum Stichtag kumuliert erzielte Jahresergebnis werden mit den Budgetwerten verglichen. Das Jahresergebnis wird zusätzlich dem entsprechenden Vorjahresergebnis gegenübergestellt.

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