Instant Payments: Das gilt es ab 2024 zu beachten

Die Schweizer Banken werden ab 2024 ihren Kunden Instant Payments (IP) anbieten. IP ermöglicht den traditionellen Zahlungsverkehr rund um die Uhr 7*24*365 mit einer Transaktionszeit für eine Zahlung von maximal zehn Sekunden. Was bedeutet das für Private und Firmen?

10.05.2024 Von: Carsten Miehling
Instant Payments

Um was geht es?

Unsere Welt wird je länger, desto mehr «instant». Alles muss heute schnell und sofort und rund um die Uhr passieren, sei dies eine Reservationsbestätigung einer Hotelbuchung, die Lieferung von Artikeln aus dem Online-Shop oder die Bestellung von Flugtickets. Dass in der Schweiz ein Zahlungsauftrag im E-Banking während des Wochenendes nicht möglich ist, respektive erst am Montag ausgeführt wird, ist in unserem Verständnis nicht mehr nachzuvollziehen. Warum ist eine Zahlung an Bankwerktage gebunden, wo ich doch schon seit Jahren E-Mails in Sekundenschnelle rund um den Globus schicken kann?

In Europa sind SEPA (Single Euro Payments Area) Instant Payments seit über fünf Jahren möglich, und in Ländern wie z.B. Holland gibt es gar keine andere Zahlungsart mehr. Als Konsumenten kennen wir das Gefühl der direkten ausgeführten Zahlung bereits, z.B. beim Einsatz von Karten am Terminal im Verkaufsladen oder als Mobile-Zahlung via TWINT, wenngleich im Hintergrund es sich nicht wirklich um eine final abgewickelte Zahlung im engeren Sinne handelt. Was sind also die Merkmale der zukünftigen Instant-Payments-Zahlung in der Schweiz?

  • Übermittlung einer Zahlung vom Sender zum Begünstigten in maximal zehn Sekunden (in Europa ist der Durchschnitt um die zwei bis drei Sekunden)
  • augenblickliche Verfügbarkeit des Betrags beim Empfänger und Belastung beim Sender (Konto-zu-Konto-Zahlung)
  • Erfassung der Zahlung und Notifikation von Zahlungseingängen in den vorhandenen Kanälen, z.B. E-Banking oder Mobile Banking
  • Limite einer Transaktion in der Startphase für die Schweiz CHF 20 000.– (in Europa heute EUR 100 000.–, in Holland ohne Limite)

Es ist zu erwarten, dass in der Schweiz die Betragslimite nach einer gewissen Einführungszeit auch fallen wird. Das ist genau der Unterschied zu einer TWINT-Zahlung, welche i.d.R. auf CHF 4000.– pro Monat limitiert ist. In Zukunft wird es also kein Problem sein, z.B. am Samstag einen Gebrauchtwagen für CHF 15 000.– mit dem Handy beim Händler zu bezahlen. Der Händler sieht innerhalb von Sekunden den Eingang und kann die Wagenschlüssel übergeben. Dasselbe z.B. auch beim Fahrradkauf, wo der Händler den Rabatt, welchen er mit der Umgehung der Kreditkartenkosten erziehlt, zumindest teilweise an den Käufer weitergeben kann. Im stationären Handel kann der Verkäufer einen QR-Code der erst kürzlich eingeführten QR-Rechnung präsentieren, und der Käufer scannt diesen in seiner E-Banking-mobile-App mit anschliessender Ausführung als IP-Zahlung. Es gibt sogar Szenarien, welche eine IP-Karte vorsehen. Die Kunden können dann auch am Terminal im Laden mit demselben Komfort wie mit der Karte instant bezahlen. Erste Gespräche mit Migros, Coop, SBB etc. sind bereits am Laufen.

Was bedeutet das für Private und Firmen?

Für Private erscheint der Nutzen zunächst nicht so offensichtlich, denn mit der Kartenakzeptanz im hiesigen stationären und Online-Handel ist der Bezahlkomfort bereits sehr hoch und auch rund um die Uhr möglich. Die Mehrzahl der Transaktionen basiert im Kartengeschäft auf den Schemata der Kreditkartenfirmen Visa und Matercard. Auch bei TWINT, der Schweizer Mobile-Lösung, wird eine Transaktion nach diesem Schema abgewickelt. Das hat in erster Linie Nachteile für den Verkäufer, da er für jede Transkation eine Provision abgeben muss. Bei Instant Payment sprechen wir von einer sogenannten Kontozu-Konto-Transaktion, welche direkt zwischen der Bank des Zahlers und der Bank des Begünstigten über das Schweizer Clearing-System SIC abgewickelt wird.

Die Reduktion der an einer Transaktion involvierten Parteien hat das Potenzial, dass die Gebühren für Händler in Zukunft tiefer bis kostenlos sein werden.

Für viele Händler liegt beim Verfahren IP zudem ein grosser Vorteil in der Verbesserung des Liquiditätsmanagements, da sie das Geld sofort erhalten und nicht mehrere Tage auf die Gutschrift durch einen Payment Service Provider (PSP) warten müssen. So kann ein Händler noch am gleichen Tag über seine Tageseinnahmen verfügen und für die Bestellung neuer Waren verwenden.

Für Firmen im B2B-Geschäft ergeben sich ebenfalls neue Möglichkeiten. Für sie ist das Cash-Management derzeit einer der Haupttreiber, da davon sowohl Lieferanten als auch Käufer profitieren. Dank der Möglichkeit, Überweisungen 7*24*365 tätigen zu können, werden das Risiko von Zahlungsausfällen und die Kosten für das Halten offener Salden minimiert. Ausserdem können Unternehmen ausserhalb der Geschäftszeiten Geldbeträge senden und empfangen, gerade wenn es sich um eine dringende Zahlung an einen Kunden handelt. Viele Versicherungsgesellschaften verwenden zur Regulierung kleinerer Schäden immer noch Schecks. Mittels Instant Payments können diese Schäden direkt beim Kunden vor Ort beglichen werden, was wiederum die Customer Experience steigert.

Was wird ab dem vierten Quartal 2024 in der Schweiz möglich sein?

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat Banken mit einem Transaktionsvolumen von mehr als 500 000 Eingangszahlungen dazu verpflichtet, Instant Payments für den Eingang ab diesem Datum zu ermöglichen. Das Senden von IP-Zahlungen ist demnach, zumindest theoretisch, nicht zwingend umzusetzen. Diese Verpflichtung betrifft zunächst die ca. 50 grössten Banken, d.h. Grossbanken, Kantonalbanken und grössere Regionalbanken. Obwohl die Anwendungsfälle von Instant Payments sehr vielfältig sind, spürt man seitens der Banken eine gewisse Zurückhaltung. An was liegt das?

Zunächst handelt es sich bei der Herstellung der sogenannten Hochverfügbarkeit der Systeme um eine grosse IT-Investition. Die aktuellen Systeme sind nicht für einen 7*24*365-Betrieb ausgelegt. Modelle in Europa, wo der Sender auf einer IP-Zahlung eine Gebühr bezahlen muss, waren nicht sehr erfolgreich, da bei zu hohen Gebühren die Nutzung kaum stattfindet. Eine Gebühr vom Empfänger zu verlangen, entspräche dem Kartenschema und ist im traditionellen Schweizer Inlandzahlungsverkehr (Postschaltergebühren ausgenommen) jedoch keine bis heute durchdachte Option oder gelebte Praxis.

Aktuell sieht es so aus, dass die meisten Banken über ihre Online-Kanäle (E-Banking und Mobile Banking) Instant Payments anbieten werden, und zwar sowohl für den Empfang als auch das Senden. Die meisten Banken planen, für das Senden eine Gebühr zu verlangen (Bandbreite geschätzt von einigen Zehn Rappen bis zu einem kleinen Frankenbetrag). Der Einsatz im E-Commerce wird sicherlich schnell möglich sein, eine Zahlung am Terminal oder von Person zu Person wohl eher später. Im B2B-Geschäft ergeben sich bereits mit den Online-Kanälen interessante Möghkeiten wie Zug-um-Zug-Geschäfte, Teilzahlungen, Notzahlungen am Wochenende und Ähnliches.

Fazit

Instant Payments werden in der Schweiz ab 2024 verfügbar sein, auch wenn gewisse Banken sich aktuell noch schwertun, diese beträchtliche Investition in ihre Zahlungsverkehr-Infrastrukturen zu tätigen. Dies vor dem Hintergrund, dass der Zahlungsverkehr allein kein Geschäftsmodell darstellt und mit der Lancierung der neuen Debitkarten und der Kontoanbindung von TWINT erst kürzlich signifikante Beträge investiert wurden. Nutzniesser von Instant Payments sind die Kunden und allenfalls auch die Händler, je nachdem, welche Gebührenstrategie die Banken für IP-Transaktionen verfolgen werden.

Auch international ist der Trend zu Instant Payments nicht aufzuhalten. Aktuell liegt ein Vorschlag einer EU-Richtlinie vor, welche das Anbieten von IP für Banken in der EU verpflichtend erklärt (sechs Monate Übergangszeit). Daneben soll eine IP-Zahlung nicht mehr als eine normale Zahlung kosten. Die Erreichbarkeit von IP-Systemen ausserhalb der EU soll in einer Übergangszeit von zwölf Monaten verpflichtend sein. Weltweit setzt sich dieser Trend ebenfalls fort. Einen guten Überblick über alle globalen IP-Initiativen gibt z.B. die Grafik der Firma Thunes.

Privatkunden sind bereits heute mit der Kartenakzeptanz und der Lösung von TWINT gut versorgt. Seitens der Händler im stationären wie auch im Online-Handel bestehen Hoffnungen auf tiefere Transaktionsgebühren. Es ist gut möglich, dass es eine Verschiebung von Transaktionen weg von den Karten hin zu IP-Zahlungen geben wird. Im B2B-Geschäft ergeben sich interessante Anwendungsfälle, da bei IP der überwiesene Betrag sofort gutschrieben ist und auch nicht zurückgefordert werden kann.

Was noch zu erwähnen wäre, ist das höhere Risiko für Fraud-Attacken auf dieses Verfahren. Dies betrifft natürlich die Banken, welche ihre Lösungen für Fraud-Prävention ausbauen müssen, als auch die Kunden der Banken. Mit Instant Payments ist es möglich, innerhalb von Minuten Geldtransfers von einem gehackten Konto über zig Banken zu transferieren, was eine Verfolgung des Geldes extrem erschwert. Eine gute Gelegenheit also, das eigene Sicherheitsdispositiv zu überprüfen.

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