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Netting: Die Vorstufe zur Payment Factory

Netting (to net) bzw. Intercompany-Netting stellt für den Konzern eine Vorstufe zur Payment Factory dar und ist in der Regel in der Treasury-Abteilung angesiedelt. Alle nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich ausschliesslich auf Netting innerhalb eines Konzerns und sind nicht vergleichbar mit dem Netting, welches durch Banken und Kreditinstitute durchgeführt wird.

01.05.2022 Von: Prof. Dr. Thomas Rautenstrauch
Netting

Was ist Netting?

Verbindlichkeiten und Guthaben, welche innerhalb eines Konzerns anfallen, werden einander gegenübergestellt, gruppenweit abgestimmt, und nur die Nettoposition wird auf ein Clearing- oder Bankkonto der Gruppengesellschaft überwiesen. Dies führt zu einer Verringerung der Anzahl und des Volumens von Zahlungsbewegungen. Diese Optimierungsmassnahmen des konzerninternen Zahlungsverkehrs erfordern standardisierte Freigabeprozesse und führen zu mehr Transparenz der Finanzpositionen (Schindler, 2016).

Neben den automatisierten Zahlungen für alle Intercompany-Rechnungen wird auch das Währungsmanagement verbessert. Alle Fremdwährungspositionen werden am selben Tag fällig, und die Planung der liquiden Mittel wird in der entsprechenden Währung vereinfacht. Die betroffenen Währungen werden durch entsprechende Devisengeschäfte auf dieses Valutadatum bereitgestellt. Des Weiteren wird auch konzernintern Devisenhandel praktiziert, um die nötigen Währungen bereitzustellen, ohne dass eine externe Preisdifferenz, welche bei Banktransaktionen anfällt, zwischen Kauf und Verkauf von Devisen entsteht (Schindler, 2016, S. 204 f.).

Unter bilateralem Netting wird die Verrechnung von gegenlaufenden Zahlungsansprüchen aus Guthaben und Verbindlichkeiten zweier Parteien verstanden. Nach Einreichen der Daten werden diese durch beide Parteien abgeglichen, und die zu transferierende Summe wird beidseitig bestätigt. Durch diesen Prozess wird sichergestellt, dass alle Ausstände valutagerecht überwiesen werden und demzufolge das Liquiditäts-, Kredit- und Debitorenrisiko vermindert wird. Zusätzlich entsteht der positive Effekt, dass bei Insolvenzgefahr nicht die Möglichkeit besteht, nur die vermeintlich wichtigsten Gläubiger bei Zahlungsläufen zu berücksichtigen. Eine Grundanforderung, um Netting mit allen Konzerngesellschaften abzuwickeln, ist die vorausgehende Abklärung, ob die Jurisdiktion der jeweiligen Länder dieses Verfahren zulässt (Schindler, 2016, S. 205 ff.).

Beispiel für Netting

Die Konzerngesellschaft B hat folgende Verbindlichkeiten und Guthaben gegenüber den weiteren Gesellschaften der Unternehmensgruppen A, C und D:

 

Verbindlichkeit gegenüber A –16  
Guthaben von A +36 Netto: +20
Verbindlichkeit gegenüber C –28  
Guthaben von C +10 Netto: –18
Verbindlichkeit gegenüber D –30  

Bei multilateralem Netting wird der Abstimmungsprozess von Forderungen mehrerer Parteien über eine Clearingstelle oder über eine zentrale Netting-Zentrale abgewickelt. Die Zahlungsströme aller am Netting-System angeschlossenen Konzerngesellschaften werden berücksichtigt und pro Währung saldiert. Somit wird anstelle von diversen bilateralen Nettopositionen lediglich eine Nettoposition gegenüber der Netting-Zentrale transferiert. Neben der Verminderung des Debitorenrisikos verringert sich auch die Anzahl der Transaktionen und führt zu einer Effizienzsteigerung in der Abwicklung des Debitoren-Kreditoren-Managements.

Eine Effizienzsteigerung bei der Anwendung von multilateralem Netting wird dadurch erzielt, dass alle Transaktionen an die Netting-Zentrale übermittelt werden, anstatt den Zahlungsverkehr zwischen allen Konzerngesellschaften einzeln aufrechtzuerhalten.

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