Zahlungsfähigkeit: Die kontinuierliche Überwachung als Aufgabe des Verwaltungsrats

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Nach Art. 725 Abs. 1 OR obliegt dem Verwaltungsrat die unübertragbare Pflicht, die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft kontinuierlich zu überwachen. Dies geht über den Jahresabschluss hinaus und erfordert eine rollierende Liquiditätsplanung, die mindestens ein Geschäftsjahr abdeckt. Der Verwaltungsrat muss bei drohender Zahlungsunfähigkeit sofort Massnahmen zur Sanierung einleiten oder die Generalversammlung einberufen.

Die wichtigsten Punkte:

  • Die Überwachung der Zahlungsfähigkeit ist eine unentziehbare Aufgabe des Verwaltungsrats gemäss Art. 725 Abs. 1 OR.
  • Liquiditätspläne müssen rollierend mindestens ein Jahr in die Zukunft blicken und alle Ein- sowie Auszahlungen abbilden.
  • Bei drohender Zahlungsunfähigkeit sind sofortige Sanierungsmassnahmen oder ein Nachlassstundungsgesuch erforderlich.
  • Zahlungsfähigkeit liegt vor, wenn Zahlungsmittel plus freie Kreditlinien die zwingenden Auszahlungen decken.
  • Drei Liquiditätskennzahlen (Cash Ratio, Quick Ratio, Current Ratio) dienen der stichtagsbezogenen Analyse.
10.01.2026 Von: Prof. Dr. Thomas Rautenstrauch
Zahlungsfähigkeit

Welche gesetzlichen Pflichten hat der Verwaltungsrat zur Überwachung der Zahlungsfähigkeit und wie wird diese praktisch umgesetzt?

Nach aktuell geltendem Aktienrecht ist der Verwaltungsrat nach Art. 725 Abs. 1 OR zur Überwachung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft verpflichtet.

Zahlungsfähigkeit

Die Überwachung der Zahlungsfähigkeit erfolgt ergänzend zu den Bestimmungen des Art. 716a OR, der dem Verwaltungsrat im Zusammenhang mit dem Finanz- und Rechnungswesen die folgenden unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben zuschreibt:

  1. Verantwortung für die Ausgestaltung des Rechnungswesens
  2. Verantwortung für die Finanzplanung und Finanzkontrolle
  3. Vorbereitung der Generalversammlung
  4. Einreichung eines Gesuchs um Nachlassstundung und
  5. Benachrichtigung des Gerichts im Falle der Überschuldung

Damit rückt der Gesetzgeber die Verantwortung für eine vom Jahresabschluss entkoppelte und somit kontinuierliche Planung und Kontrolle der Zahlungsfähigkeit bzw. der Liquidität des Unternehmens explizit in die Zuständigkeit des Verwaltungsrats. Die Liquiditätsplanung sollte dabei in rollierender Form mindestens den Zeitraum eines Geschäftsjahres umfassen sowie die voraussichtlichen Ein- und Auszahlungen abbilden.

Der prinzipielle Aufbau einer Liquiditätsplanung

MonatJanuarFebruarMärz
Liquide Mittel am Periodenanfang    
Einzahlungen    
Einzahlungen aus …    
Einzahlungen aus …    
Summe Einzahlungen    
Auszahlungen    
Auszahlungen für …    
Auszahlungen für …    
Summe Auszahlungen    
Differenz    
Sicherheitspuffer    
Liquide Mittel
am Periodenende
    
offene Kreditlinie    
Summe Liquide Mittel    

Zudem wird der Verwaltungsrat durch das revidierte Aktienrecht im Fall einer drohenden Zahlungsunfähigkeit in die Pflicht genommen, Massnahmen zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und – soweit erforderlich – weitere Massnahmen zur Sanierung der Gesellschaft zu ergreifen oder in der Generalversammlung solche zu beantragen, soweit sie in seine Zuständigkeit fallen. Er reicht nötigenfalls ein Gesuch um Nachlassstundung ein.

Damit kommt der Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit eine Schlüsselrolle im Kontext der Unternehmenssanierung zu, wobei der vorliegende Beitrag die zugehörigen Aufgabenfelder und Anforderungen an die kontinuierliche Überwachung der Zahlungsfähigkeit erläutert.

Begriff und Verständnis der Zahlungsfähigkeit

Die Zahlungsfähigkeit beschreibt die Eigenschaft einer Unternehmung, jederzeit ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können. Somit ist Zahlungsfähigkeit eine Zustandsbeschreibung und liegt zu einem bestimmten Zeitpunkt vor oder eben nicht. Es gibt weder eine intensitätsmässige Abstufung der Zahlungsfähigkeit noch eine andere mögliche Differenzierung der Zahlungsfähigkeit.

Eine zeitpunktbezogene Zahlungsfähigkeit bzw. Liquidität ist gegeben, wenn die Unternehmung zahlungsfähig ist und mit ihrem Guthaben an Zahlungsmitteln und/oder freien Kreditlinien die fälligen Zahlungen vornehmen kann.

So verstanden wird Zahlungsfähigkeit durch die folgende Gleichung angegeben:

Zahlungsmittel + freie Kreditlinien > = zwingende Auszahlungen

Für eine zu betrachtende Zeitperiode, für die die Zahlungsfähigkeit überwacht werden soll, gilt entsprechend die folgende Berechnungsvorschrift (ohne Berücksichtigung offener Kreditlinien):

Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

+ Einzahlung während der Periode

Zwingende Auszahlungen während der Periode

> = 0

Die oben genannte Berechnung zur Ermittlung der zeitraumbezogenen Zahlungsfähigkeit garantiert nur die Periodenliquidität am Periodenende, jedoch nicht auch zu allen Zeitpunkten während der Periode.

Wenn allfällige freie Kreditlinien einbezogen werden, wären zu den Guthaben an flüssigen Mitteln noch die für unmittelbare Zahlungen verfügbaren (ungenützten) Kreditlinien hinzuzurechnen.

Kategorien und Bestimmungsfaktoren der Liquiditätsprognose

Die folgenden drei Zielkategorien einer Liquiditätsprognose lassen sich unterscheiden:

  • potenzielle Liquidität (betrifft sowohl die Veräusserungsfähigkeit von Vermögenswerten wie auch die Möglichkeit der Beleihbarkeit von Vermögenswerten z.B. durch eine Bank)
  • zukünftige Liquidität (betrifft die Fähigkeit, mittels zukünftiger Erträge in Zukunft Liquidität zu generieren)
  • antizipierte Liquidität (kann durch die Beleihung von zukünftigen Überschüssen einer Unternehmung durch eine Bank realisiert werden)

Um die derzeitige und zukünftige Zahlungsfähigkeit einer Unternehmung zu ermitteln, ist die Prognose zukünftiger Einzahlungen relevant. Hierfür sind die folgenden Daten notwendig:

  • Barverkäufe und sonstige Bareinnahmen
  • Einnahmen aus Kundendarlehen
  • Zinserträge
  • Verkauf von Anlagevermögen
  • Einzahlungen der Anteilseigner
  • Fälligkeitsdatum von Ausgangsrechnungen, sonstigen Verkaufsrechnungen oder für Teilzahlungen aus Kundenprojekten bzw. Projektaufträgen
  • erwartete Zahlungseingangsdaten
  • durchschnittliche Debitorenfrist (diese wird zum Rechnungsdatum addiert, um das voraussichtliche Zahlungseingangsdatum zu ermitteln)
  • zweifelhafte Forderungen (umfassen Forderungsbeträge, die bei der Liquiditätsprognose nicht einzubeziehen sind, weil sie aller Voraussicht nach nicht zufliessen)

Bei begründeten Zweifeln an der Sicherheit der o.g. Einzahlungen sollten entsprechende Korrekturfaktoren einbezogen werden.

Analog zur Einzahlungsseite wird die Auszahlungsseite durch die folgenden Daten prognostizierbar:

  • Zahlungstermine der Eingangsrechnungen und sonstiger Rechnungen in Abhängigkeit von Fälligkeitsdatum bzw. Skontodatum
  • Zahlungstermine von zahlungswirksamen Betriebskosten, wie Löhne und Sozialkosten, Leasning/Miete, Versicherungsbeiträge, Zinsen u.a.
  • Daueraufträge mit geplanten Zahlungsterminen
  • Erfassung ausgelöster Bestellungen bei Lieferanten sowie der zugehörigen Zahlungsbedingungen
  • voraussichtliche Kapitalabflüsse für die Rückzahlung von Darlehen, die Realisierung von Investitionen oder Auszahlungen an Eigentümer

Checkliste

  • Prüfen Sie, ob eine rollierende Liquiditätsplanung für mindestens 12 Monate existiert.
  • Sichern Sie die Erfassung aller fälligen Einzahlungen aus Kundenrechnungen und Darlehen.
  • Berücksichtigen Sie bei der Prognose zweifelhafte Forderungen mit Korrekturfaktoren.
  • Stellen Sie sicher, dass alle fixen Auszahlungen (Löhne, Miete, Zinsen) termingerecht erfasst sind.
  • Integrieren Sie offene Kreditlinien als verfügbare Mittel in die Berechnung der Zahlungsfähigkeit.
  • Führen Sie regelmässig eine Gegenüberstellung von Einzahlungs- und Auszahlungsseite durch.
  • Analysieren Sie die Liquiditätskennzahlen (Grad 1, 2 und 3) im Vergleich zu branchenüblichen Zielwerten.
  • Evaluieren Sie Risikofaktoren wie Währungsschwankungen oder Ausfälle bei Kunden.
  • Definieren Sie klare Eskalationswege bei Unterschreitung des Sicherheitspuffers.
  • Dokumentieren Sie alle Entscheidungen zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit für die Haftungsabgrenzung.

Analyse und Beurteilung der Zahlungsfähigkeit

Eine zahlungsfähige Unternehmung wird auch als liquide beschrieben, weil sie ihren vertraglich vereinbarten, finanziellen Verpflichtungen jederzeit nachkommen kann.

Die kontinuierliche Überwachung der Zahlungsfähigkeit dient zur Sicherstellung der jederzeitigen Liquidität des Unternehmens und somit vor allem dem Gläubigerschutz. Allerdings verfügen Unternehmen, die sich in einer finanziellen Notsituation befinden, häufig über kein adäquates Liquiditätsmanagement, was die Analyse und Beurteilung der Zahlungsfähigkeit erheblich erschwert.

Die Analyse und Beurteilung der Zahlungsfähigkeit erfolgt in der Praxis regelmässig über eine stichtagsbezogene Ermittlung der Liquidität mittels Kennzahlen. Hierbei wird der Bestand an liquiden bis hin zu liquiditätsnahen Vermögenswerten dem kurzfristigen Fremdkapital (kurzfristige Verbindlichkeiten) gegenübergestellt. Man unterscheidet hierfür drei Liquiditätskennzahlen:

KennzahlBerechnungKommentierung
Liquiditätsgrad 1 (engl. Cash Ratio)flüssige Mittel x 100 
/
kurzfist. Fremdkapital
branchenabhängig
Liquiditätsgrad 1 (engl. Quick Ratio)(Umlaufvermögen - Vorräte) x 100
/
kurzfrist. Fremdkapital
Zielwert: 100%
Liquiditätsgrad 3 (engl. Current Ratio)Umlaufvermögen x 100
/
kurzfrist. Fremdkapital
Zielwert: 130 bis 150%

Alternativ dazu kann durch eine Gegenüberstellung der Einzahlungs- und Auszahlungsseite die Zahlungsfähigkeit im Rahmen eines Liquiditätsplans ebenfalls vollständig und geordnet ermittelt werden. Hierbei handelt es sich um einen Einnahmen-/Ausgabenplan, in dem alle erwarteten Zu- und Abflüsse an Zahlungsmitteln mindestens über die nächsten drei Monate erfasst werden:

  1. die Kassenbestände und jederzeit verfügbaren Bankguthaben
  2. die fälligen, kurzfristig realisierbaren Forderungen
  3. das nicht betriebsnotwendige, kurzfristig veräusserbare Anlagevermögen
  4. die sicheren Kreditzusagen von Bankinstituten (sogenannte offene Kreditlinie) sowie
  5. die sonstigen zahlungswirksamen Einkünfte bzw. Erträge

Demgegenüber umfasst die Auszahlungsseite insbesondere

  1. nicht gestundete Verbindlichkeiten wie beispielsweise mögliche Zins-/Tilgungsverpflichtungen aus bestehenden Kreditverträgen, einschließlich kapitalersetzender Darlehen (ohne ggf. Rangrücktritt), und
  2. fällig gestellte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Um eine mögliche Liquiditätslücke (verstanden als: Liquiditätsbedarf > Liquiditätsbestand) aufzuzeigen, gilt es, die Veränderungen der einzelnen Bestandsgrössen im Zeitablauf im Rahmen eines Finanzplans zu modellieren bzw. zu prognostizieren, sodass auf dieser Basis im nächsten Schritt dann die zeitpunktbezogene Prüfung der Zahlungsfähigkeit erfolgen kann.

Fazit

Prognosen und Simulationen der Zahlungsfähigkeit können dann dem Verwaltungsrat frühzeitig aufzeigen, ob und wie sich die geplanten Cashflows der Unternehmung voraussichtlich entwickeln werden. Dazu benötigen Unternehmen eine entsprechende Datenbasis, auf der dann die Durchführung von Analysen aufbauen kann, die auch Inputfaktoren aus dem Risikomanagement einbeziehen sollte, wie:

  • Entwicklung der wichtigsten Währungskurse und Materialpreise
  • Entwicklung von variablen Zahlungsverpflichtungen sowie den Zahlungseingängen aus getätigten Investitionen
  • Entwicklung der Kundenzahlungen unter Berücksichtigung von Zahlungsverhalten und -ausfällen der Kunden
  • Entwicklung der eigenen Zahlungen anhand des Managements interner Zahlungsflüsse und der gegenüber Dritten beanspruchten Zahlungskonditionen

Quellen- und Literaturhinweise

Gebhardt, Günther/Mansch, Helmut (Hrsg.): Management und Abbildung von Liquidität und Liquiditätsrisiken, Arbeitskreis Finanzierungsrechnung der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft, Heidelberg (SpringerGabler) 2019.

Giesen, K. (2022): Quick Guide – Krisenfrüherkennung im Unternehmen. Wiesbaden (SpringerGabler).

KPMG, Corporate Treasury News, Ausgabe 105, Oktober 2020.

FAQ: Zahlungsfähigkeit

Was unterscheidet die kontinuierliche Überwachung der Zahlungsfähigkeit vom Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss ist eine stichtagsbezogene Momentaufnahme der Vergangenheit. Die kontinuierliche Überwachung erfordert eine zukunftsorientierte, rollierende Planung der Ein- und Auszahlungen, um Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig zu erkennen, bevor sie im Jahresabschluss sichtbar wird.

Welche Mindestlaufzeit hat eine Liquiditätsplanung?

Die Liquiditätsplanung sollte in rollierender Form mindestens den Zeitraum eines Geschäftsjahres umfassen, um saisonale Schwankungen und langfristige Verpflichtungen angemessen abzubilden.

Wie wird die Zahlungsfähigkeit rechnerisch ermittelt?

Zahlungsfähigkeit liegt vor, wenn die Summe aus Zahlungsmitteln und freien Kreditlinien grösser oder gleich den zwingenden Auszahlungen ist. Für Perioden gilt: Anfangsbestand plus Einzahlungen minus zwingende Auszahlungen muss grösser oder gleich null sein.

Was muss der Verwaltungsrat bei drohender Zahlungsunfähigkeit tun?

Er ist verpflichtet, sofort Massnahmen zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit zu ergreifen. Reicht dies nicht aus, muss er Sanierungsmassnahmen beantragen oder ein Gesuch um Nachlassstundung beim Gericht einreichen.

Welche Rolle spielen offene Kreditlinien bei der Liquiditätsberechnung?

Offene Kreditlinien erhöhen die verfügbaren liquiden Mittel und sind entscheidend für die Deckung von Zahlungsbedarf. Sie sollten als zusätzliche Sicherheit in die Gleichung der Zahlungsfähigkeit einbezogen werden.

Member werden Newsletter