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Kreditvertrag: Zentrale Punkte für Kreditverhandlungen

Beim Kreditvertrag vereinbaren die Parteien, dass der Kreditgeber dem Kreditnehmer Geld zur befristeten Gebrauchsüberlassung gibt und als Gegenleistung das Geld mit einem Zins zurückerhält. Nachfolgend wird gezeigt, was bei Kreditverhandlungen zu beachten ist.

21.06.2022 Von: Claus Gerberich, Barnim Jeschke, Andreas Keck
Kreditvertrag

Erweiterung von Zweckerklärungen

Soweit möglich sollte von einer engen zu einer weiteren Zweckerklärung gewechselt werden. Der Bank kann dies die Neukreditvergabe erleichtern, da weitere Zweckerklärungen der Bank einen schnelleren Zugriff auf Sicherheiten ermöglichen.

Vermeidung der Stellung persönlicher Sicherheiten

Zu vermeiden ist die Einräumung bzw. Erweiterung persönlicher Sicherheiten. Bürgschaften sind beitragsmässig zu begrenzen. Mit der Rückführung des Darlehens sind die Bürgschaften pro rata abzusenken. Persönliche Sicherheiten sind schnellstmöglich zurückzuführen.

Vermeiden von Finanzkennzahlenverletzungen

Viele Kreditverträge enthalten eine oder mehrere Finanzkennzahlen, deren Einhaltung in regelmässigen Abständen auf einer rollierenden Zwölfmonatsbasis getestet wird. Die Einhaltung der Finanzkennzahlen ist aus Kreditnehmersicht von besonderer Bedeutung, weil eine Verletzung der Finanzkennzahlen Kreditgebern eine vergleichsweise rechtssichere Möglichkeit für Kündigungen der Kredite einräumt. Die Verletzung einer Finanzkennzahl kann zudem zur Erhöhung der Verzinsung sowie zu einem Ziehungsstopp für künftige Ziehungen und somit zu erheblichen Liquiditätsproblemen führen.

Drohenden Finanzkennzahlenverletzungen kann begegnet werden durch:

  • Heilung: Kreditverträge sehen bei Finanzkennzahlenverletzungen in bestimmten Grenzen Heilungsmöglichkeiten vor.
  • Aussetzung: Sind die zu erwartenden Auswirkungen auf die Finanzkennzahlen eher kurzfristiger Natur, kommt eine zeitweise Aussetzung von Finanzkennzahlen in Betracht.
  • Anpassung: Werden langfristige Auswirkungen auf die Finanzkennzahlen erwartet, kann die Anpassung und Neuadjustierung der Finanzkennzahlenrate erforderlich und ratsam sein.

Vermeidung von Kündigungsgründen

Kreditverträge enthalten mehr oder weniger ausführliche Kataloge von Kündigungsgründen, welche die Kreditgeber zu einer ausserordentlichen Kündigung der Kredite berechtigen.

Bei drohenden Kündigungsgründen bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Heilung: Die Kündigungsgründe enthalten Heilungsfristen und / oder Heilungsmöglichkeiten, sollten diese nicht ausreichen, ist über eine Anpassung dieser Fristen bzw. über eine Erhöhung etwaiger Schwellenwerte mit den Kreditgebern zu sprechen.
  • Stundung: Können bei Tilgungsdarlehen infolge von Liquiditätsengpässen wiederkehrende Zahlungen für einen absehbaren Zeitraum nicht geleistet werden, ist mit den Kreditgebern frühzeitig über eine Stundung der Tilgungsrate zu sprechen.
  • Stillhalten: Treten Kündigungsgründe ein, kann nach Ausschöpfen etwaiger Heilungsmöglichkeiten ein sogenanntes Stillhalten der Kreditgeber beantragt werden. Unter Stillhalten sind dabei der Verzicht auf die Ausübung eines Kündigungsrechts, der Verzicht auf die Betreibung von fälligen Forderungen, die ohne Kündigung fällig geworden sind, und die Duldung der Inanspruchnahme einer bisher noch nicht ausgeschöpften Kreditlinie zu verstehen.

Der Kreditnehmer sollte frühzeitig mit den Kreditgebern in Kontakt treten und in eine offene, transparente Kommunikation eintreten. Eine offene, transparente Kommunikation stärkt im Regelfall das Vertrauen der Kreditgeber in das Krisenmanagement des Unternehmens.

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