Versicherungslösungen: Diese Versicherungen braucht ein Start-up
Passende Arbeitshilfen
Variierender Versicherungsbedarf von Start-ups
Unter den im Durchschnitt knapp 50 000 Neugründungen (vgl. Nationale Analyse, IFJ Institut für Jungunternehmen AG, 2022) entstehen in der Schweiz mittlerweile rund 400 neue Start-ups pro Jahr. Hinsichtlich der gegründeten nachhaltigen Start-ups nimmt die Schweiz in den letzten Jahren weltweit gar eine Vorreiterrolle ein (siehe Abbildung 1 – vgl. Crunchbase/ HEC Lausanne/Startupticker.ch).
Die Entwicklung von Start-ups ist je nach Branche, Erfahrungswerten der Gründer sowie Rahmenbedingungen sehr unterschiedlich. Charakteristischerweise werden verschiedene Phasen durchlaufen – von der Start-up-Gründung über die Seed-Phase, die Skalierungs- und Wachstumsphase bis hin zur Reifephase –, in denen Start-ups mit jeweils unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert sind und somit auch unterschiedliche Bedürfnisse haben, das gilt auch für den Versicherungsbereich. Mit einer zunehmenden Unternehmensgrösse, steigender Anzahl an Mitarbeitenden und mit möglicherweise internationalen Absatzmärkten sollten auch die Versicherungslösungen mitwachsen und der Versicherungsschutz sollte dementsprechend angepasst werden. Dabei ist in manchen Fällen von bereits abgeschlossenen Versicherungen eine unzureichende Versicherungsdeckung das Problem. Start-ups, die bereits erste Wachstumserfolge verzeichnen konnten, zahlen oftmals zu viel für Risikoleistungen und die Verwaltung, oder sie hinterfragen die Leistungen zu wenig, die tatsächlich gedeckt sind. Detaillierte Risikoanalysen, Vergleiche und Beratungen im Vorfeld sind daher empfehlenswert.
Praxistipp: Steuerliche Optimierungen, höhere Ansparmöglichkeiten oder sinnvolle Zusatzdeckungen, die in der Gründungsphase aufgrund der tieferen Kosten nicht umgesetzt werden, sollten im Fokus stehen, sobald die finanziellen Möglichkeiten hierfür gegeben sind. Wird zu spät reagiert, kann dies zu bedeutenden Nachteilen führen.
Die Komplexität der Versicherungsbranche
Obligatorische und freiwillige Versicherungen für Start-ups
Start-ups gehen bei der Umsetzung ihrer Geschäftsmodelle und Visionen meist grosse Risiken ein. Um existenzielle Risiken weitestgehend zu reduzieren, sind Versicherungslösungen elementar. In der Schweiz sind bestimmte Versicherungen zum Schutz der Unternehmerinnen und Unternehmer obligatorisch.
Die obligatorische berufliche Vorsorge ist von der Rechtsform der Start-ups abhängig. Bei den Rechtsformen GmbH und AG gelten für die Inhaber als Angestellte die BVG-Bestimmungen. Die Mitarbeitenden, die bereits in der ersten Säule versichert sind, müssen laut BVG-Obligatorium ab einem Jahreslohn von CHF 22 050.– (Eintrittsschwelle; Stand 2023) in der Pensionskasse (zweite Säule) für die Altersvorsorge sowie die Risiken des Todesfalls und der Invalidität versichert werden.
Hinweis: Zu Beginn empfehlen wir meist eine Basislösung, wobei ein Mehrjahresvertrag «leider» fast unumgänglich ist. Der Vorsorgeplan kann jedoch laufend angepasst werden. Die Auswahl an Pensionskassen ist vielfältig. Mögliche Anbieter: Profond, Nest, Asga, Vita, VZ, SwissLife, Axa etc.
Praxistipp: In der beruflichen Vorsorge ist es möglich, die Leistungen der Pensionskasse attraktiv zu gestalten und die spätere Altersrente sowie die Invaliditäts- und Todesfallleistungen zu erhöhen. Als Arbeitgeberin und Arbeitgeber können Sie sich dafür einsetzen, dass der Vorsorgeplan einen höheren versicherten Lohn beinhaltet, indem auf den überobligatorischen Teil ebenfalls Beiträge vom Lohn abgezogen werden. Dies kann beispielsweise bei der Rekrutierung von Fachkräften als Vorteil dienen.
Bei der Unfall- und Krankentaggeldversicherung ist die Rechtsform ebenfalls von entscheidender Bedeutung. Bei Einzelfirmen sind lediglich AHV/ IV und EO obligatorisch. Wird keine zusätzliche freiwillige Pensionskasse organisiert, wird auch Einzelunternehmen empfohlen, eine Unfall- und Krankentaggeldversicherung abzuschliessen. Neben AHV/IV, EO und ALV ist gemäss UVG für die Rechtsformen AG und GmbH ebenso eine Unfallversicherung obligatorisch. Schliessen Gründer eine Unfallversicherung ab, kann diese durch eine UVG-Zusatzversicherung (nicht obligatorisch) ergänzt werden, um allfällige Lücken zu decken (z.B. Differenzen aufgrund von Leistungskürzungen, private Heilungskosten, Sicherung des Überschusslohns – der maximal versicherte Lohn der gesetzlichen UVG liegt bei CHF 148 200.–). Eine Krankentaggeldversicherung ist zwar nicht obligatorisch, kann aber über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vorausgesetzt werden. Dies ist aber in der Regel freiwillig. Die meisten Startups schliessen diese ab, um die Taggeldleistung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (üblicherweise 80% des AHV-pflichtigen Lohns während 720 bzw. 730 Tagen) zu decken.
Hinweis: Wir platzieren KTG, UVG und UVGZ (Personenversicherung) grundsätzlich bei dem günstigsten Anbieter, wobei sich die Vertragsbindung bei Neugründungen meist auf drei Jahre beläuft und nach Möglichkeit unbedingt ein jährliches Kündigungsrecht inkludiert werden sollte. Mit dem Unternehmenswachstum bei Start-ups steigen auch die Lohnsumme sowie die Prämie. Letztere hängt ebenfalls stark von der Betriebsart ab. Mögliche Anbieter: Axa, Helsana, Mobiliar, Vaudoise, Innova, Solida und viele mehr.
Passende Produkt-Empfehlungen
Empfehlenswerte Versicherungen für Start-ups
Im Gegensatz zu den Sozialversicherungen sind die meisten Betriebsversicherungen in der Schweiz nicht obligatorisch, bieten jedoch finanziellen Schutz im Schadensfall. Da sich Start-ups in Abhängigkeit von der Branche, der Unternehmensform und -grösse sowie von vielen weiteren Faktoren deutlich unterscheiden, sollte genau der Schutz gewählt werden, der wirklich benötigt wird.
Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung sind Start-ups auf der sicheren Seite, wenn Dritte durch ihre Unternehmen zu Schaden kommen. Sie übernimmt gerechtfertigte Schadensersatzansprüche, die durch ihren Betrieb oder ihre Mitarbeitenden entstanden sind. Alle anderen, nicht gerechtfertigten Forderungen werden von der Betriebshaftpflichtversicherung abgewehrt. Meistens ist in der Police definiert, für welche Länder die Betriebshaftpflichtversicherung gilt. Ohne Betriebshaftpflicht haften die Unternehmen im Schadensfall mit dem gesamten Vermögen. Bei Einzelfirmen steht das Privatvermögen der Gründer auf dem Spiel. Standardmässig deckt eine Betriebshaftpflicht Anlage-, Betriebs-, Produkt- und Umweltrisiken ab. Zusätzlich kann der Versicherungsschutz auf weitere Risiken ausgedehnt werden (beispielsweise Nutzungsausfall oder Rückrufkosten).
Eine Berufshaftpflichtversicherung springt dahingegen ein, wenn aufgrund der Tätigkeit des Start-ups ein Vermögensschaden entsteht, sei es durch mangelhafte Produkte oder Beratung oder aus anderen Gründen. Welche Aspekte genau von der Berufshaftpflichtversicherung gedeckt sind, ist davon abhängig, in welcher Branche das Start-up tätig ist. Häufig werden die Betriebs- und die Berufshaftpflichtversicherung im Paket angeboten. Anzumerken ist allerdings, dass eine Berufshaftpflichtversicherung deutlich teurer als eine Betriebshaftpflicht ist. Mit der Wahl eines höheren Selbstbehalts kann dem entgegengewirkt werden.
Hinweis: Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist äusserst empfehlenswert, da die Kosten in der Regel sehr tief ausfallen. Ein genau erfasster Tätigkeitsbeschrieb ist dabei von grosser Wichtigkeit. Zudem empfiehlt es sich, Schadensbeispiele gegebenenfalls von Gesellschaften «abnehmen » zu lassen. Mögliche Anbieter: Helvetia, Zürich, Mobiliar, Axa, Chubb, Liberty, AIG etc.
Eine der grössten Gefahrenquellen für Start-ups und Unternehmen im Allgemeinen stellen heutzutage mitunter durch die Digitalisierung Cyberrisiken dar. Eine Cyberversicherung hilft bei Cyberkriminalität wie Ransomware, Trojanern oder Hackerangriffen, bei denen unter anderem ein Identitätsoder Datendiebstahl, eine Weitergabe sensibler Informationen, ein Betriebsunterbruch, eine Einschleusung von Schadsoftware oder ein Betrug vorliegen. Dabei kann es sich um Ansprüche und Forderungen Dritter (z.B. bei Datenschutzverletzungen durch Mitarbeitende), um Eigenschäden (z.B. infolge eines Hackerangriffs) oder um weitergehende Unterstützungsmassnahmen (z.B. Krisenmanagement, Reputationsmassnahmen oder Cybererpressung) handeln. Gemäss dem Nationalen Zentrum für Cybersicherheit wurden im Jahr 2022 rund 22 000 Unternehmen Opfer eines Hackerangriffs, wobei die inoffizielle Zahl aufgrund der Angst vor Reputationsschäden deutlich höher geschätzt wird. Unternehmen, die auf einen Ernstfall vorbereitet sind, können laut Nationalem Zentrum für Cybersicherheit durchschnittlich bis zu 80% der Kosten sparen.
Wussten Sie …?
Cyberversicherungen sind für Versicherungsanbieter aktuell oft nicht rentabel, da sowohl die Eintrittswahrscheinlichkeit als auch das Ausmass eines Schadens derzeit als zu hoch bewertet werden. Dennoch werden Cyberversicherungen für den Schutz der Unternehmen beworben und angeboten. Mögliche Anbieter: Zürich, Basler, Axa, Helvetia etc.
Wo gehobelt wird, da fallen Späne, und wo gearbeitet wird, passieren früher oder später Fehler. Daher ist eine Betriebsrechtsschutzversicherung im Allgemeinen für Unternehmen sinnvoll. Gerade Start-ups sind vielen Rechtsrisiken ausgesetzt, und ein Rechtsstreit mit Kunden, Mitarbeitenden oder Lieferanten ist vor allem in der Schweiz mit hohen finanziellen Risiken verbunden. Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Start-ups davor geschützt und werden bei juristischen Fragen und Problemstellungen kompetent unterstützt. Voraussetzung ist, dass der Rechtsstreit gegen das Unternehmen oder die Mitarbeitenden im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit geführt wird. Nicht nur Anwalts- und Gerichtskosten werden übernommen, auch die Kosten für die Erstellung von Gutachten sowie Prozessentschädigungen sind in der Regel von der Rechtsschutzversicherung gedeckt. Eine kostenfreie Rechtsauskunft und Rechtsberatung sind in manchen Rechtsschutzversicherungen ebenfalls enthalten. Bei manchen Versicherungsgesellschaften ist es im Rahmen der Anwaltsfreiheit möglich, die Rechte eines Unternehmens von unabhängigen Spezialisten oder vom selbst gewählten Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Dies ist beim Versicherungsabschluss zu beachten.
Praxistipp: Der Zeitpunkt für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung variiert oftmals – je nach eigener Risikoeinschätzung schliessen manche Unternehmen sie direkt zu Beginn ab, andere erst nach ein bis zwei Jahren. Ein detaillierter Vergleich der Versicherungsanbieter und -lösungen, insbesondere der Ausschlüsse, ist elementar. Mögliche Anbieter: Arag, Protekta, CAP, Orion, Dextra etc.
Wussten Sie …?
Anbieter von Rechtsschutzversicherungen tendieren bei Schadensfällen oftmals zu einer Mediation (einem Vergleich), um langwierige und kostenintensive Prozesse zu vermeiden. Vergleiche stellen in vielen Situationen die schnelle und unkomplizierteste Lösung für beide Streitparteien da.
Wenn Versicherungen zur Chefsache werden, dreht sich alles um die Organhaftpflichtversicherung, die sogenannte D&O, Directors and Officers Liability-Versicherung. Diese bietet den passenden Schutz für Geschäftsführer und Organmitglieder, um bei einer Verletzung ihrer Pflichten und einer Schadensentstehung eine Haftung mit dem Privatvermögen zu verhindern. Bei Bedarf wird zudem juristischer Beistand geleistet. Eine D&O-Police ist grundsätzlich für Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG und Genossenschaften sowie für Stiftungen und eingetragene Vereine sinnvoll. Dies betrifft nicht nur Grossunternehmen, sondern auch KMU.
Die Höhe der Prämien sowie die Selbstbehalte variieren nach Unternehmensgrösse und Risikoeinschätzung. Dies kann von CHF 1000.– bis 5000.– bei Start-ups und kleinen KMU bis hin zu fünf- oder sogar sechsstelligen Prämien oder mehr für grosse Unternehmen und Konzerne reichen.
Versichert sind damit alle gegenwärtigen, ehemaligen und zukünftigen Geschäftsleitungsmitglieder und Organe, faktische Organe sowie Verwaltungsräte. Die Directors and Officers Liability- Versicherung bietet betroffenen Managern und Aufsichtsorganen Schutz durch die Abwehr unberechtigter Ansprüche (duty to defend), die Übernahme begründeter Entschädigungen in Form von Ersatz des Vermögensschadens aus pflichtwidrigem Handeln oder Unterlassung bzw. Übernahme einer Vergleichszahlung sowie die Übernahme der Prozesskosten und weiterer vereinbarter Kosten.
Unrechtmässige Bereicherung oder vorsätzliche Pflichtverletzung sind mit einer D&O-Versicherung nicht gedeckt. Mögliche Klagen ergeben sich aus einer Vielzahl an Gesetzesbestimmungen, unter anderem bezüglich Gründungshaftung, Verantwortlichkeit, Stimmrecht etc. und häufig anlässlich von Konkursfällen, Fusionen, Börsengängen, falschen Gewinnprognosen und anderem. Eine D&O-Versicherung schützt die Reputation eines Unternehmens, steigert dessen Attraktivität und kann bei der Rekrutierung von Fachkräften für Kaderstellen als Vorteil dienen. Pflichtverletzungen durch Organe sind nicht in anderen Haftpflichtpolicen (z.B. Berufshaftpflicht) inkludiert.
Hinweis: Für eine Organhaftpflichtversicherung (für Verwaltungsräte) müssen ein Businessplan, Jahresrechnungen und weitere Unterlagen eingereicht werden. Bei Start-ups gestaltet sich die Lösungsfindung oftmals schwieriger. Mögliche Anbieter: Zürich, Axa, Chubb, Dual Swiss, Markel, AIG.
Bester Schutz durch Eigenverantwortlichkeit
Eine Vielzahl verschiedener Variablen bestimmt, welche Versicherungslösungen für ein Start-up geeignet und auch sinnvoll sind. Welche Versicherungen schlussendlich abgeschlossen werden, bestimmen die Gründer jedoch grösstenteils selbst. Trotz der vielen To-dos, Herausforderungen und der meist begrenzten finanziellen Möglichkeiten bei einer Unternehmensgründung und -führung sollten die Risiken von Beginn an und zu jedem Zeitpunkt im Auge behalten und sollte hinsichtlich der Versicherungslösungen entsprechend reagiert werden. Eine noch so (vermeintlich) geringe Schadenseintrittswahrscheinlichkeit sollte keinesfalls unterschätzt werden, vor allem in Bezug auf Personenschäden. Schliesslich steht neben der Reputation des Startups auch das Wohlergehen aller Personen im Fokus. Bei Unsicherheiten, Beratungsbedarf und/oder Bedarf an professioneller Unterstützung kann ein unabhängiger (KMU-)Versicherungsbroker Hilfe leisten. Denn selbst dem besten Schutz geht Eigenverantwortlichkeit voraus.