Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes: Die wesentlichen Anpassungen
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Die per 1. Januar 2025 in Kraft tretende Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes führt unter anderem die Plattformbesteuerung für Versandhändler ein und verpflichtet Internetplattformen zu neuen Auskunftspflichten. KMU profitieren von vereinfachten Abrechnungsverfahren wie der freiwilligen jährlichen MWST-Abrechnung, während gleichzeitig Massnahmen zur Betrugsbekämpfung verschärft werden. Zudem wurden diverse Steuerbefreiungen für Dienstleistungen im Gesundheits- und Kulturbereich eingeführt, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Die wichtigsten Punkte:
- Einführung der Plattformbesteuerung für Versandhandelsplattformen per 1. Januar 2025
- Neue Informationspflicht für alle Internetplattformen gegenüber der ESTV
- KMU können neu freiwillig die Mehrwertsteuer jährlich abrechnen
- Verschärfte Massnahmen gegen Serienkonkurse und Steuerbetrug
- Ausweitung der Steuerbefreiungen auf Reiseleistungen, Kulturveranstaltungen und Spitex

Passende Arbeitshilfen
Welche wesentlichen Änderungen bringt die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes per 2025 mit sich?
Einleitung Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes
Am 1. Januar 2025 trat in der Schweiz die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes in Kraft. Die vom Parlament im Juni 2023 beschlossene und im August 2024 durch den Bundesrat verabschiedete Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) sowie die angepasste Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) bringen zahlreiche Anpassungen mit sich. Während die meisten Neuerungen sofort wirksam werden, erfolgt die Einführung der Portalpflicht für bestimmte Steuerverfahren erst Anfang 2027. Zudem wurden im Rahmen der regelmässigen Überprüfung der Saldosteuersätze Anpassungen für rund 15 Prozent der betroffenen Branchen vorgenommen. Die praktische Umsetzung der neuen Regelungen wird schrittweise veröffentlicht, um Unternehmen eine klare Orientierung zu bieten.
Plattformbesteuerung
In Grossbritannien und der EU gibt es diese Besteuerung bereits. Nun wird die Plattformbesteuerung ab dem 1. Januar 2025 auch in der Schweiz eingeführt.
Bereits seit der letzten MWST-Revision (Inkrafttreten 2019) werden Versandhandelsunternehmen, die Waren in die Schweiz liefern, mehrwertsteuerpflichtig, wenn sie mit Kleinsendungen (MWST-Betrag unter CHF 5.–) mindestens CHF 100 000.– Umsatz erzielen. Es hat sich gezeigt, dass die Wirkung dieser Massnahme begrenzt ist. Unter anderem liegt es auch daran, dass viele kleinere Unternehmen, welche im Versandhandel tätig sind, die relevante Umsatzlimite nicht erreichen.
Neu müssen die Versandhandelsplattformen sämtliche Lieferungen von Waren deklarieren und versteuern, die über ihre Plattform abgewickelt werden und in die Schweiz gelangen. Zur Durchsetzung der neuen Regeln kann die ESTV administrative Massnahmen verfügen, wenn sich Versandhandelsplattformen oder -unternehmen zu Unrecht nicht registriert haben oder sie ihren Abrechnungs- und Zahlungspflichten nicht nachkommen. Beispielsweise kann die ESTV ein Einfuhrverbot für Lieferungen des betreffenden Unternehmens und als letzte Massnahme die Vernichtung der Gegenstände verfügen. Zudem ist die ESTV zum Schutz der Kundinnen und Kunden berechtigt, die Namen der Unternehmen zu veröffentlichen, gegen die solche Massnahmen zur Anwendung kommen.
Darüber hinaus wird eine Informationspflicht für alle Internetplattformen eingeführt. Die ESTV kann diese künftig auch auffordern, ihr mitzuteilen, wer über die Plattform Leistungen in einem Umfang anbietet, der die Steuerpflicht bei der Mehrwertsteuer auslösen könnte. Dabei geht es vor allem um Dienstleistungen im Bereich der Beförderung (Taxifahrten, Kurierfahrten) und der Beherbergung (Vermietung von Unterkünften), für welche die Plattformen nicht als Leistungserbringerinnen gelten.
Vereinfachung der Schweizer MWST
Heute kann die MWST vierteljährlich, halbjährlich oder monatlich abgerechnet werden. Neu können KMU freiwillig zusätzlich die Mehrwertsteuer jährlich abrechnen und dadurch den Abrechnungsprozess effizienter gestalten. Die jährliche Abrechnung ist verbunden mit der Verpflichtung zur Zahlung von Raten. Die Raten werden von der ESTV festgesetzt, in der Regel anhand der Steuerforderung der letzten Steuerperiode.
Bezeichnet ein Gemeinwesen von ihm ausgerichtete Mittel gegenüber den Empfangenden ausdrücklich als Subvention oder anderen öffentlich-rechtlichen Beitrag, so gelten diese Mittel als Subvention oder anderer öffentlich-rechtlicher Beitrag.
Die Mehrwertsteuer wird teils reduziert oder aufgehoben.
Neu von der MWST ausgenommen sind
- die durch Reisebüros weiterverkauften Reiseleistungen und ihre damit zusammenhängenden Dienstleistungen (ausländische Reisebüros werden somit nicht in der Schweiz steuerpflichtig, wenn sie Reisen in die Schweiz organisieren)
- die aktive Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen
- die Leistungen der koordinierten Versorgung bei Heilbehandlungen
- das Zurverfügungstellen von Infrastruktur an Belegärzte in Ambulatorien und Tageskliniken
- die Betreuungs- und hauswirtschaftlichen Leistungen der privaten Spitex
- das Zurverfügungstellen von Personal durch alle nicht gewinnorientierten Organisationen
- das Anbieten von Anlagegruppen von Anlagestiftungen nach BVG und das Verwalten von Anlagegruppen
Checkliste
- Prüfen, ob das Unternehmen als Versandhandelsplattform tätig ist und somit neu deklarationspflichtig wird
- Kontrollieren, ob die eigene Plattform Leistungen von Dritten (z. B. Taxi, Unterkunft) anbietet und Auskunftspflichten erfüllt
- Entscheiden, ob die freiwillige jährliche MWST-Abrechnung für das eigene KMU vorteilhaft ist
- Sicherstellen, dass Streamingleistungen für Kultur und Sport neu am Ort des Empfängers versteuert werden
- Überprüfen, ob eigene Leistungen neu von der MWST ausgenommen sind (z. B. Reisebüros, Spitex)
- Prüfen, ob Emissionsrechte oder Zertifikate neu der Bezugsteuer unterliegen
- Vorbereiten auf mögliche Sicherheitsleistungen bei häufigen Konkursen im eigenen Geschäftsumfeld
- Informieren über die geplante MWST-Erhöhung ab 2028 für Sicherheitszwecke
- Anpassung der Buchhaltungssoftware an die neuen Saldosteuersätze und Regeln
- Schulung der Mitarbeiter zu den neuen Meldepflichten und Fristen
Verbesserung der Betrugsbekämpfung
Als Massnahme gegen Serienkonkurse ermächtigt das teilrevidierte MWSTG die ESTV, von Mitgliedern der geschäftsführenden Organe von juristischen Personen Sicherheiten zu verlangen, wenn sie dem geschäftsführenden Organ von mindestens zwei weiteren juristischen Personen angehörten, die innert kurzer Zeit in Konkurs gefallen sind.
Auch die Übertragung von Emissionsrechten ist im Bereich der MWST betrugsanfällig. Daher unterliegt die Übertragung von Emissionsrechten, Zertifikaten und Bescheinigungen für Emissionsverminderungen, Herkunftsnachweise für Elektrizität und ähnliche Rechte neu der Bezugsteuer, und zwar auch dann, wenn der Bezug von einem Unternehmen mit Sitz im Inland erfolgt.
Es gilt auch zu beachten, dass ab dem 1. Januar 2025 Streamingleistungen im Bereich der Kultur, der Künste, des Sports, des Unterrichts, der Wissenschaft und der Unterhaltung neu als am Ort des Empfängers erbracht gelten. Dies führt dazu, dass die Anbieter der Streamingleistungen sich in der Schweiz zu registrieren haben – ähnlich wie bei den elektronischen Dienstleistungen bei Überschreitung der weltweiten Umsatzlimite von CHF 100 000.–. Hier folgt das Schweizer MWSTG denjenigen der EU-Länder als auch demjenigen von Grossbritannien.
Ausblick MWST-Erhöhung
Der Bundesrat reagiert auf die angespannte geopolitische Lage mit einem klaren finanziellen Schritt. Sicherheit und Verteidigung sollen in den kommenden Jahren deutlich gestärkt werden. Dafür rechnet der Bund ab 2028 mit einem zusätzlichen Finanzbedarf von rund 31 Milliarden Franken. Betroffen sind sowohl die Armee als auch zivile Bundesstellen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben.
Zur Finanzierung schlägt der Bundesrat eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer vor. Ab 2028 soll sie für zehn Jahre um 0,8 Prozentpunkte steigen. Die zusätzlichen Einnahmen fliessen zweckgebunden in einen Rüstungsfonds. Dieser Fonds dient dazu, dringende Beschaffungen zu finanzieren und Zahlungsspitzen abzufedern. Er darf sich dafür zeitweise verschulden. Spätestens am Ende der Befristung müssen die Schulden wieder abgebaut sein.
Der Bund begründet den Mehrbedarf mit der veränderten Sicherheitslage. Hybride Bedrohungen, Cyberangriffe und geopolitische Spannungen nehmen zu. Gleichzeitig ist die Armee durch jahrelange Sparprogramme in Teilen ungenügend ausgerüstet. Auch zivile Bereiche wie Nachrichtendienst, Alarmierung, Polizei, Grenzschutz oder Cybersicherheit benötigen zusätzliche Mittel, damit der Schutz des Landes wirksam funktioniert.
Für die Mehrwertsteuer-Erhöhung braucht es eine Verfassungsänderung. Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, bis Ende März 2026 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Die Botschaft soll im Herbst ans Parlament gehen. Eine Volksabstimmung wäre im Sommer 2027 möglich. Der Start der befristeten Steuererhöhung ist per 1. Januar 2028 vorgesehen.
FAQ: Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes
Wer muss neu die Mehrwertsteuer für Lieferungen über Plattformen abführen?
Neu müssen die Versandhandelsplattformen selbst sämtliche Lieferungen deklarieren und versteuern, die über ihre Plattform abgewickelt werden und in die Schweiz gelangen, unabhängig von der Umsatzlimite des einzelnen Verkäufers.
Was ändert sich für KMU bei der MWST-Abrechnung?
KMU haben neu die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer freiwillig jährlich abzurechnen, was den Verwaltungsaufwand senken kann. Diese Option ist jedoch mit der Verpflichtung zur Zahlung von Raten verbunden.
Welche Dienstleistungen sind neu von der MWST befreit?
Zu den neuen Befreiungen zählen unter anderem die durch Reisebüros weiterverkauften Reiseleistungen, die aktive Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen sowie bestimmte Leistungen der privaten Spitex und koordinierten Heilbehandlungen.
Warum unterliegen Emissionsrechte neu der MWST?
Um Steuerbetrug im Bereich der Emissionsrechte und Zertifikate zu verhindern, unterliegen deren Übertragung neu der Bezugsteuer, auch wenn der Bezug von einem Unternehmen mit Sitz im Inland erfolgt.
Wann ist mit einer MWST-Erhöhung zu rechnen?
Der Bundesrat schlägt eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte ab 2028 für zehn Jahre vor, um einen Rüstungsfonds zu finanzieren. Dies bedarf einer Verfassungsänderung und einer Volksabstimmung.