Unsere Webseite nutzt Cookies und weitere Technologien, um die Benutzerfreundlichkeit für Sie zu verbessern und die Leistung der Webseite und unserer Werbemassnahmen zu messen. Weitere Informationen und Optionen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ok
Weka Plus

BEPS: Verminderung steuerlicher Bemessungsgrundlagen

Internationale Grosskonzerne wie Google, Apple, Amazon, Starbucks etc. konnten ihre Steuerlast durch legale Strukturen erheblich senken. Mithilfe von BEPS (Base erosion and profit shifting), einem gemeinsamen Projekt der OECD und der G20, sollen solche Gewinnverlagerungen in Jurisdiktionen mit Tief- oder Nichtbesteuerung bekämpft werden. Einfach gesagt, liegt das Ziel von BEPS darin, dass die Gewinne dort zu besteuern sind, wo sie effektiv erwirtschaftet werden, sprich dort, wo die Wertschöpfung erfolgt.

03.02.2021 Von: Prof. Dr. Thomas Rautenstrauch
BEPS

Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)

Auf die Schweiz hat BEPS auch Auswirkungen. Bislang profitierte die Schweiz als steuergünstiger Standort eher von Gewinnverschiebungen internationaler Konzerne. Damit die Schweiz weiterhin ein attraktiver Standort bleibt und unter Berücksichtigung des internationalen Drucks hat die Schweiz bereits teilweise reagiert mit der Steuerreform STAF (SV 17).

Massnahmenkatalog

Der von der OECD publizierte Massnahmenkatalog umfasst die folgenden 15 Massnahmen, um mithilfe internationaler Koordination gegen «legale» Steuervermeidung vorzugehen.

  • Massnahme 1: Herausforderung für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft
  • Massnahme 2: Neutralisierung der Effekte hybrider Gestaltungen
  • Massnahme 3: Erarbeitung von Vorschlägen für effizientere Regelungen betreffend «CFC» (Controlled Foreign Corporation)
  • Massnahme 4: Beschränkung von Zinsabzügen und anderen Finanzanlagen zur Reduktion der Steuerbemessungsgrundlage
  • Massnahme 5: Wirksamere Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz
  • Massnahme 6: Bestrebungen zur Vermeidung von Abkommensvorteilen
  • Massnahme 7: Vermeidung der Begründung von künstlichen Betriebsstätten im Ausland
  • Massnahmen 8 –10: Revision Kapital 1 der OECD Transfer Preis Regelungen: Gewinne sollen dort besteuert werden, wo die Wertschöpfung generiert wird
  • Massnahme 11: Entwicklung von Methoden zur Sammlung von Daten im Zusammenhang mit BEPS
  • Massnahme 12: Verpflichtung der Steuerpflichtigen zur Offenlegung ihrer Steuerplanungsmodelle
  • Massnahme 13: Neue Leitlinien zur Verrechnungspreisdokumentation und Berichterstattung
  • Massnahme 14: Vereinfachungen im Verständigungs- und Schiedsverfahren
  • Massnahme 15: Entwicklung von multilateralen Instrumenten

Hinweis: Zu jeder dieser Massnahme erstellt die OECD einen separaten, sehr umfassenden Bericht. Stand heute ist es schwierig zu sagen, welche Massnahmen letztendlich umgesetzt und insbesondere wie die Mitgliedstaaten diese umsetzen werden.

Jetzt weiterlesen mit Weka+

  • Unlimitierter Zugriff auf über 1100 Arbeitshilfen
  • Alle kostenpflichtigen Beiträge auf weka.ch frei
  • Täglich aktualisiert
  • Wöchentlich neue Beiträge und Arbeitshilfen
  • Exklusive Spezialangebote
  • Seminargutscheine
  • Einladungen für Live-Webinare
ab CHF 24.80 pro Monat Jetzt abonnieren Sie haben schon ein W+ Abo? Hier anmelden
Newsletter W+ abonnieren