Um die Risiken eines Stromunfalls für die Elektrofachkraft möglichst gering zu halten, müssen zur Herstellung des spannungsfreien Zustands bei Arbeiten an elektrischen Anlagen die fünf Sicherheitsregeln unbedingt eingehalten werden: 1. Freischalten, 2. Gegen Wiedereinschalten sichern, 3. Spannungsfreiheit prüfen, 4. Erden und kurzschliessen, 5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken/abschranken. In diesem Beitrag erfahren Sie, was beim Erden und Kurzschliessen zu beachten ist.
Das Erden und Kurzschliessen dient dem unmittelbaren Schutz aller in der Anlage Beschäftigten gegen die Gefahren des elektrischen Stroms.
Die zum Erden und Kurzschliessen verwendete Vorrichtung...
- ist stets zuerst mit der Erdungsanlage/Erder und dann erst mit dem zu erdenden Anlagenteil zu verbinden (gleichen Schutz bieten Erdungs- und Kurzschlussschalter).
- muss so beschaffen sein, dass sie einen sicheren Kontakt mit der Erdungsanlage und mit den zu erdenden und kurzzuschliessenden Anlagenteilen gewährleistet.
- muss dem Kurzschlussstrom bis zum Ausschalten standhalten.
Beim Erden und Kurzschliessen ist folgendes zu beachten:
Die Arbeitsstelle ist so abzusichern, dass zum einen der Schutz bei unbeabsichtigtem Wiedereinschalten und zum anderen ein Schutz gegen Beeinflussungsspannungen (z.B. Influenz-, Induktions- und Restspannungen) erreicht wird. Erdung und Kurzschliessung müssen von der Arbeitsstelle aus sichtbar sein. Ist das nicht der Fall, so muss eine zusätzliche Erdung, Anzeigevorrichtung oder eindeutige Kennzeichnung an der Arbeitsstelle angebracht werden.
Wird an einer Unterbrechungsstelle gearbeitet, so ist diese auf beiden Seiten zu erden und kurzzuschliessen, oder sie muss kurzschlussfest überbrückt werden und dann auf einer Seite geerdet und kurzgeschlossen werden. Dies gilt nicht nur für Schaltanlagen, sondern auch für Freileitungen.
Bei Arbeiten an Transformatoren muss an Ober- und Unterspannungsseite geerdet und kurzgeschlossen werden. Dies gilt auch bei Spannungen unter 1.000 V.
Anlagen mit Nennspannungen bis 1.000 V:
- Im Regelfall braucht hier nicht geerdet und kurzgeschlossen zu werden (ausgenommen Freileitungen). Jedoch bietet die Erdung und Kurzschliessung auch hier eine grössere Sicherheit und sollte, wo immer es möglich ist, angewendet werden.
- Besteht jedoch das Risiko, dass die freigeschaltete Anlage unter Spannung gesetzt werden kann (z.B. Ersatzstromversorgungs-anlage), dann muss geerdet und kurzgeschlossen werden.
- Bei Freileitungen müssen alle Leiter (einschliesslich Neutralleiter) sowie Schalt- und Steuerleitungen in unmittelbarer Nähe der Arbeitsstelle möglichst geerdet, aber auf jeden Fall kurzgeschlossen werden.