Mitarbeiterbeteiligungsplan: Nachfolgeplanung via Mitarbeiterbeteiligung
Inhalt
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Ein Mitarbeiterbeteiligungsplan dient als bewährtes Instrument, um geeignete Personen frühzeitig in die Verantwortung und das Eigentum eines Unternehmens einzubinden. Dies stellt oft den ersten Schritt hin zu einer vollständigen Übernahme durch die Belegschaft dar. Wichtig ist dabei die frühzeitige Klärung der steuerlichen Auswirkungen für beide Parteien, um Hürden rechtzeitig zu erkennen und die Rahmenbedingungen optimal zu gestalten.
Die wichtigsten Punkte:
- Mitarbeiterbeteiligung ermöglicht eine schrittweise Übergabe des Unternehmens an interne Nachfolger.
- Bei Personenunternehmen erfolgt die Übertragung zum Verkehrswert und ist steuerpflichtig.
- Kapitalgesellschaften bieten oft steuerliche Vorteile, wenn bestimmte Ausschüttungsregeln eingehalten werden.
- Die Abgrenzung zwischen reinem Anreiz und echter Nachfolgeregelung ist für die Besteuerung entscheidend.
- Ein Formelwert dient als bindende Bewertungsmethodik für die steuerliche Erfassung der Vorteilszuwendung.

Passende Arbeitshilfen
Wie gestaltet man einen Mitarbeiterbeteiligungsplan für die Nachfolgeplanung unter Berücksichtigung der Schweizer Steuerregeln?
Einzel- und Personenunternehmen
Die Beteiligung von Mitarbeitern an einem Personenunternehmen oder die gesamtheitliche Übertragung des Unternehmens hat jeweils zum Verkehrswert zu erfolgen. Dies stellt eine (anteilige) Veräusserung der Aktiven und Passiven mitsamt Goodwill (Knowhow, Kundenstamm) dar. Auf Stufe des Verkäufers gilt dies als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit und un-terliegt der Einkommenssteuer und den Sozialversicherungsabgaben. Wird die selbständige Erwerbstätigkeit mit der Übertragung definitiv aufgegeben und erfolgt dies nach dem vollendeten 55. Altersjahr, kann der Verkäufer von der privilegierten Liquidationsgewinnbesteuerung profitieren.
Im Hinblick auf eine Nachfolgeregelung wäre allenfalls zu prüfen, ob der Betrieb vorgängig auf eine AG oder GmbH übertragen werden kann. Vorausgesetzt die Anteilsrechte an der Kapitalgesellschaft werden in den nachfolgenden fünf Jahren nicht veräussert, erfolgt die Übertragung steuerneutral.
Kapitalgesellschaft
Der Verkauf von Gesellschaftsanteilen aus dem Privatvermögen stellt im Grundsatz einen steuerfreien Kapitalgewinn dar. Das Steuergesetz sieht jedoch gewisse Einschränkungen vor, welche es zu beachten gilt. Insbesondere bei einem Anteilsverkauf an eine vom Mitarbeiter gehaltene Kapitalgesellschaft gilt es, entsprechende Rahmenbedingungen einzuhalten. Diese Zwischenschaltung einer Gesellschaft ist aus steuer-licher Sicht interessant und wird teilweise auch von den Banken zur Optimierung der Finanzierung verlangt. In dieser Konstellation wird unter anderem vorausgesetzt, dass in den nachfolgenden fünf Jahren maximal die laufenden ordentlichen Jahresgewinne ausgeschüttet werden. Dadurch soll vermieden werden, dass der Anteilskauf nicht durch das heute bereits bestehende Vermögen des Unternehmens selbst finanziert wird (sog. indirekte Teilliquidation). Bei der Verletzung der Rahmenbedingungen wird der steuerfreie Kapitalgewinn rückwirkend in einen steuerbaren Beteiligungsertrag umqualifiziert.
Mitarbeiterbeteiligung
Heutzutage werden Anteilsrechte auch zu Anreizzwecken an engagierte Mitarbeiter abgegeben, wobei deren Ausgestaltung sehr vielfällig ist. Nebst der Honorierung erhoffen sich die Anteilsinhaber resp. der Arbeitgeber dadurch auch eine langfristige Bindung der Mitarbeiter bis hin zur künftigen Nachfolge. Für die steuerliche Handhabung ist daher die Mitarbeiterbeteiligung von der klassischen Nachfolgeregelung ab-zugrenzen, was nicht immer eindeutig und jeweils im Einzelfall zu beurteilen ist. Mit der Publikation im Newsletter Steuern Luzern (3/2020 Steuer+ Praxis) hat der Kanton Luzern für seine Praxis einige Abgrenzungskriterien bekannt gegeben.
Checkliste
- Frühzeitig geeignete Kandidaten innerhalb des Unternehmens identifizieren.
- Unterscheidung zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaft prüfen.
- Verkehrswert des Unternehmens mittels anerkannter Methodik (z. B. Formelwert) ermitteln.
- Steuerliche Konsequenzen für den Verkäufer (Einkommen vs. Kapitalgewinn) analysieren.
- Bei Kapitalgesellschaften die Bedingung der fünfjährigen Ausschüttungsbeschränkung prüfen.
- Kantonale Praxisrichtlinien (z. B. Kanton Luzern) zur Abgrenzung der Mitarbeiterbeteiligung konsultieren.
- Deklarations- und Abgabepflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer klären.
- Finanzierungsaspekte mit Banken abstimmen, um indirekte Teilliquidation zu vermeiden.
Gelten die Anteile im steuerlichen Sinne als Mitarbeiterbeteiligung ist jeweils zu prüfen, ob der Mitarbeiter dadurch eine Vorteilszuwendung erlangt. Diese stellt Erwerbseinkommen dar und ist somit Lohnbestandteil. Der Zeitpunkt der Besteuerung ist dabei abhängig von der Ausgestaltung der Mitarbeiterbeteiligung. Die Vorteilszuwendung bemisst sich in der Differenz zwischen dem Verkehrswert, welcher sich in der Regel nach einer anerkannten Bewertungsmethodik (sog. Formelwert) richtet, und dem Übernahmepreis. Die Bewertungsmethodik für den Formelwert ist für den Mitarbeiter bindend, was unter Umständen bei einem späteren Verkauf wiederum zu steuerrechtlichen Fragestellungen führen kann. Schliesslich gilt es, die daraus resultierenden Deklarations- und Abgabepflichten seitens Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhalten.
Die Mitarbeiter im Unternehmen sowie bei der Nachfolgeplanung mit einzubeziehen erweist sich in aller Regel als gewinnbringend. Nebst den vielen anderen wichtigen Aspekten sollten dabei die steuerlichen Auswirkungen nicht ausser Acht gelassen werden.
Quellenangabe:
MEMO das Kundenmagazin für KMU der Gewerbe-Treuhand AG, Ausgabe 53, Juli 2020
Mit freundlicher Genehmigung der Gewerbe-Treuhand AG.
FAQ: Mitarbeiterbeteiligungsplan
Wie wird die Übertragung von Anteilen in einem Personenunternehmen besteuert?
Die Übertragung erfolgt zum Verkehrswert und gilt als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Der Verkäufer unterliegt der Einkommenssteuer und den Sozialversicherungsabgaben, kann aber nach dem 55. Altersjahr unter Umständen von der privilegierten Liquidationsgewinnbesteuerung profitieren.
Welche steuerlichen Vorteile bietet der Verkauf von Anteilen an eine Kapitalgesellschaft?
Der Verkauf aus dem Privatvermögen ist grundsätzlich ein steuerfreier Kapitalgewinn. Voraussetzung ist jedoch, dass in den folgenden fünf Jahren nur laufende Gewinne ausgeschüttet werden, um eine indirekte Teilliquidation zu verhindern.
Wann entsteht für den Mitarbeiter eine steuerpflichtige Vorteilszuwendung?
Eine Vorteilszuwendung liegt vor, wenn der Mitarbeiter Anteile zu einem Preis erhält, der unter dem Verkehrswert liegt. Die Differenz zwischen Verkehrswert und Übernahmepreis wird als Erwerbseinkommen (Lohn) besteuert.
Was passiert, wenn die Ausschüttungsregeln bei einer Kapitalgesellschaft verletzt werden?
Bei Verletzung der Rahmenbedingungen wird der ursprünglich steuerfreie Kapitalgewinn rückwirkend in einen steuerbaren Beteiligungsertrag umqualifiziert.
Ist eine Umwandlung in eine AG oder GmbH vor der Nachfolge sinnvoll?
Ja, für Personenunternehmen kann eine vorgängige Übertragung auf eine Kapitalgesellschaft steuerneutral sein, sofern die Anteilsrechte in den folgenden fünf Jahren nicht veräussert werden.