Internetnutzung: So erstellen Sie ein Reglement
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Es kann auch die technische Einrichtung durch zu viele Internetzugriffe überlastet werden oder sogar abstürzen. Ebenso kann die Speicherkapazität überlastet oder die technische Infrastruktur (bspw. durch Malware) verseucht werden. Es empfiehlt sich daher, ein entsprechendes Reglement zu erlassen, welche die Rechte und Verbote klar regelt. Wie weit Sie als Arbeitgeber die Internutzung der Angestellten überwachen dürfen, regelt der Datenschutzbeauftragte (www.edoeb.admin.ch).
Schritt 1: Art und Umfang der Internetnutzung definieren
Definieren Sie, welche Art und welches Ausmass der Internetnutzung die Angestellten benötigen.
Beispiel Formulierung: Das Internet und E-Mail sind in erster Linie für die betriebliche Nutzung, d.h. zur Erfüllung der zugewiesenen beruflichen Aufgaben einzusetzen.
Schritt 2: Definition der verbotenen Internetzugriffe
Erstellen Sie einen Katalog für die Internetnutzung und definieren Sie, welche Zugriffe erlaubt oder verboten sind. Ein Katalogsverbot kann bspw. folgende Punkte umfassen:
- Zugriff auf Daten mit rechtswidrigem, rassistischem, sexistischem, pornografischem oder gewaltverherrlichendem Inhalt usw. sowie dessen Verbreitung
- das Herunterladen von ausführbaren Dateien und Programmen
- Installation eigener Programme ohne Zustimmung der Geschäftsleitung
- Öffnen von Spam-Meldungen
- Versenden von Massensendungen, Kettenbriefen und Spam
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