Betriebsreglement: So geht’s einfach und rechtssicher
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Ein Betriebsreglement dient als zentrale Arbeitshilfe, um wiederkehrende Details des Arbeitsverhältnisses für eine Mehrzahl der Arbeitnehmer einheitlich zu regeln. Dadurch bleibt der individuelle Einzelarbeitsvertrag übersichtlich und enthält nur die für die spezifische Person massgeblichen Punkte wie Tätigkeit, Stellung oder Lohn. Wichtig ist dabei, dass gesetzlich vorgeschriebene Schriftformen für abweichende Vereinbarungen zwingend im unterzeichneten Einzelvertrag festgehalten werden müssen.
Die wichtigsten Punkte:
- Das Betriebsreglement ergänzt den Einzelarbeitsvertrag und regelt allgemeine Details für viele Mitarbeiter.
- Spezifische Abweichungen wie Probezeit, Kündigungsfristen oder Konkurrenzverbote gehören zwingend in den individuellen Vertrag.
- Das Reglement muss im Einzelarbeitsvertrag als integrierender Bestandteil erwähnt werden, um rechtswirksam zu sein.
- Vor der Einführung ist eine Prüfung auf Konflikte mit dem Gesetz oder einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unerlässlich.

Passende Arbeitshilfen
Wie erstelle ich ein rechtssicheres Betriebsreglement in der Schweiz?
Durch die Erstellung eines Betriebsreglements kann der individuelle Einzelarbeitsvertrag kurz gehalten werden, da dort nur noch die für den einzelnen Angestellten geltenden speziellen Vertragsinhalte aufzuführen sind (bspw. Tätigkeit, Stellung, Lohn oder besondere Befugnisse). Spesen- oder Bonusansprüche können in weiteren separaten Reglementen vorgesehen werden..
Wichtiger Hinweis:
Wo das Gesetz die Schriftform für abweichende Vereinbarungen vorsieht, empfiehlt es sich, diese im individuellen und von beiden Parteien unterzeichneten Einzelarbeitsvertrag aufzuführen. Hierunter fallen etwa
- vom Gesetz abweichende Probezeit und Kündigungsfristen oder -termine;
- die Wegbedingungen von Überstundenkompensation oder -entschädigung;
- die Vereinbarung eines Konkurrenzverbotes;
- spezielle Provisionsregelungen;
- Spesenpauschalen;
- Erfinderklauseln.
Schritt 1: Die weiteren Vertragspunkte definieren
Erstellen Sie eine Liste, welche weiteren Vertragspunkte im Detail zu regeln sind.
Schritt 2: Einzelarbeitsvertrag
Verfassen Sie den Einzelarbeitsvertrag.
Schritt 3: Kontrolle Gesetz/GAV
Kontrollieren Sie, ob es keine Konflikte mit dem Gesetz oder einem allfällig anwendbaren Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gibt.
Checkliste
- Liste aller zu regelnden Vertragspunkte erstellen, die nicht im Einzelvertrag stehen.
- Den individuellen Einzelarbeitsvertrag verfassen und spezifische Punkte darin aufnehmen.
- Rechtliche Prüfung: Bestehen Konflikte mit dem OR oder einem anwendbaren Gesamtarbeitsvertrag (GAV)?
- Inhaltliche Prüfung: Widersprechen die Regeln im Betriebsreglement dem Einzelarbeitsvertrag?
- Verweis im Einzelarbeitsvertrag einfügen, dass das Reglement integrierender Bestandteil ist.
- Sicherstellen, dass der Arbeitnehmer das Reglement erhalten und gelesen hat.
- Klausel im Reglement aufnehmen, dass der Einzelarbeitsvertrag Vorrang hat.
Schritt 4: Kontrolle Einzelarbeitsvertrag
Kontrollieren Sie, ob alle Details im Betriebsreglement erfasst worden sind und diese nicht im Widerspruch zum Einzelarbeitsvertrag stehen.
Schritt 5: Gegenseitiger Verweis
Am Schluss des Einzelarbeitsvertrages (vor der Unterschrift) nehmen Sie den Verweis auf, dass das Betriebsreglement integrierender Bestandteil des Vertrages ist, der Arbeitnehmer dieses erhalten und gelesen hat und mit dessen Inhalt einverstanden ist.
Im Betriebsreglement nehmen Sie den Passus auf, dass dieses Reglement zur Anwendung kommt, soweit nicht die Bestimmungen des Einzelarbeitsvertrages vorgehen.
FAQ: Betriebsreglement
Welche Inhalte gehören nicht ins Betriebsreglement?
Alle Vereinbarungen, für die das Gesetz die Schriftform im Einzelvertrag verlangt, wie etwa abweichende Probezeiten, Kündigungsfristen, Konkurrenzverbote, spezielle Provisionsregelungen oder Erfinderklauseln, müssen zwingend im individuell unterzeichneten Einzelarbeitsvertrag stehen.
Ist ein Betriebsreglement rechtlich bindend?
Ein Betriebsreglement wird dann rechtlich bindend, wenn es im Einzelarbeitsvertrag als integrierender Bestandteil erwähnt wird und der Arbeitnehmer bestätigt hat, dass er es erhalten und gelesen hat.
Was passiert bei Widersprüchen zwischen Reglement und Einzelvertrag?
Die Bestimmungen des Einzelarbeitsvertrages gehen denjenigen des Betriebsreglements vor. Im Reglement sollte dies explizit festgehalten werden.
Muss das Betriebsreglement mit dem GAV übereinstimmen?
Ja, vor der Einführung muss geprüft werden, ob das Reglement im Einklang mit dem Gesetz und allfälligen anwendbaren Gesamtarbeitsverträgen (GAV) steht.