Transportrecht: Internationale Regelungen

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Im internationalen Transportrecht sind die massgebenden Rechtsgrundlagen stark zersplittert, was die Rechtsanwendung komplex gestaltet. Während das schweizerische Obligationenrecht nationale Fracht- und Speditionsverträge regelt, greifen bei grenzüberschreitenden Transporten spezifische Staatsverträge, die dem Bundesrecht vorgehen. Diese Abkommen decken Strasse, Luft, Schiene, Binnenschifffahrt und Seeschifffahrt separat ab, gelten jedoch nicht für Multimodaltransporte. Da sie zwingendes Recht darstellen, können sie weder durch individuelle Verträge noch durch AGB abgeändert werden.

Die wichtigsten Punkte:

  • Für jede Transportart existiert ein separater Staatsvertrag (z. B. CMR für Strasse, CIM für Schiene).
  • Staatsverträge gehen dem nationalen Schweizer Recht vor und sind zwingend.
  • Keine Abweichung durch vertragliche Vereinbarungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen möglich.
  • Bei Lücken in den Staatsverträgen greift ergänzend das nationale Recht (IPRG).
  • Multimodaltransporte fallen nicht unter die genannten einheitlichen Staatsverträge.
02.07.2025 Von: Regula Heinzelmann
Transportrecht

Welche internationalen Staatsverträge regeln den grenzüberschreitenden Transport in der Schweiz?

Das Transportrecht zeichnet sich nicht zuletzt dadurch aus, dass die massgebenden Rechtsgrundlagen sehr stark zersplittert sind, was die Rechtsanwendung entsprechend komplex macht. So denkt jeder Schweizer oft in erster Linie an das schweizerische Obligationenrecht, sind darin doch der Frachtvertrag und der Speditionsvertrag geregelt.

Sobald es um grenzüberschreitende Transporte geht, existiert mittlerweile jedoch für jede Transportart ein separater Staatsvertrag (für Speditionsverträge gibt es hingegen keinen Staatsvertrag!):

  • Strassentransport: CMR, SR 0.741.61
  • Lufttransport: Montrealer Übereinkommen, SR 0.748.411 (und gewisse Vorgängerabkommen)
  • Schiene: CIM (Anhang zum Cotif-Übereinkommen), SR 0.742.403.1
  • Binnenschifffahrt: Budapester Übereinkommen (CMNI), SR 0.221.222.32
  • Seeschifffahrt: Hague-Visby-Rules resp. Seeschifffahrtsgesetz, SR 0.747.354.11 und SR 747.30

Diese Staatsverträge kommen nicht auf sog. Multimodaltransporte zur Anwendung, d.h. einheitliche Transporte, bei denen z.B. ein Teil mittels Seetransport und ein Anschluss mittels Eisenbahntransport ausgeführt wird.

Da Staatsverträge dem Bundesrecht vorgehen, ist somit in einem ersten Schritt immer zu prüfen, ob ein Staatsvertrag existiert, der die entsprechende Frage behandelt (eine Ausnahme sind die Hague-Visby-Rules; dort ist das Seeschifffahrtsgesetz massgebend, welches jedoch im Lichte der Hague-Visby-Rules auszulegen ist).

Die Staatsverträge sind lückenhaft, d.h., sie regeln nicht alle Rechtsfragen der betreffenden Transportart. Beantwortet ein Staatsvertrag eine bestimmte Frage nicht, so ist ergänzend nationales Recht heranzuziehen. Die Regeln über das internationale Privatrecht (in der Schweiz: Bundesgesetz über das internationale Privatrecht, IPRG).

Alle diese Staatsverträge enthalten zwingendes Recht. Es ist deshalb nicht möglich, mittels individueller vertraglicher Vereinbarungen von den Bestimmungen dieser Staatsverträge abzuweichen. Ebenso sind AGB, welche abweichende Regelungen enthalten, unbeachtlich.

Geltendes Abkommen mit der EU

Mit dem Landverkehrsabkommen hat die Schweiz die Zusammenarbeit mit der EU im grenzüberschreitenden Schienen- und Strassenverkehr langfristig abgesichert und die Verlagerungspolitik im europäischen Kontext verankert. Es ist eines von sieben Abkommen, welches die Schweiz 1999 mit der EU abgeschlossen hat («Bilaterale I»). Ein zentraler Aspekt des Landverkehrsabkommens ist die EU-seitige Anerkennung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Auch das Nacht- und Sonntagsfahrverbot im Lastwagenverkehr konnte mit dem Abkommen abgesichert werden.

In einer gemeinsamen Erklärung haben die EU und der Bundesrat Massnahmen beschlossen, die bis zur Abstimmung über die neuen Abkommen gelten sollen. Dazu gehört die Verlängerung der Übergangsmassnahmen, die der Schweiz die Teilnahme an der Eisenbahnagentur der EU über 2025 hinaus ermöglichen.

Datenbanken

In folgender Datenbank findet man eine Menge Abkommen, die Regelungen über Transporte enthalten, teilweise über Beförderung von speziellen Produkten oder Abkommen mit anderen Staaten.

Checkliste

  • Ist der Transport rein national oder grenzüberschreitend?
  • Welche Transportart (Strasse, Luft, Schiene, Schiff) dominiert die Strecke?
  • Gibt es einen spezifischen Staatsvertrag für diese Transportart (z. B. CMR, Montrealer Übereinkommen)?
  • Handelt es sich um einen Multimodaltransport, der keine einheitliche Abdeckung hat?
  • Sind die vorgeschlagenen AGB mit den zwingenden Bestimmungen des Staatsvertrags vereinbar?
  • Wurde geprüft, ob Lücken im Staatsvertrag durch nationales Recht (IPRG) gefüllt werden müssen?
  • Ist das Landverkehrsabkommen mit der EU für die geplante Route relevant?
  • Sind spezielle Übergangsmassnahmen für die Teilnahme an EU-Agenturen zu beachten?
  • Wurde die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) im Kalkulationsmodell berücksichtigt?
  • Stehen alle relevanten Abkommen in den offiziellen Datenbanken zur Verfügung?

FAQ: Transportrecht

Gelten die internationalen Staatsverträge auch für Multimodaltransporte?

Nein, die genannten Staatsverträge kommen nicht auf sog. Multimodaltransporte zur Anwendung, bei denen verschiedene Transportarten (z. B. Seetransport und Eisenbahn) kombiniert werden.

Können Unternehmen von den Bestimmungen der Staatsverträge abweichen?

Nein, alle diese Staatsverträge enthalten zwingendes Recht. Weder individuelle vertragliche Vereinbarungen noch abweichende AGB sind wirksam.

Was passiert, wenn ein Staatsvertrag eine Rechtsfrage nicht regelt?

Die Staatsverträge sind lückenhaft. Beantwortet ein Staatsvertrag eine bestimmte Frage nicht, ist ergänzend das nationale Recht, insbesondere das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht (IPRG), heranzuziehen.

Welche Rolle spielt das Landverkehrsabkommen mit der EU?

Das Abkommen sichert die Zusammenarbeit im grenzüberschreitenden Schienen- und Strassenverkehr langfristig ab, anerkennt die LSVA und schützt das Nacht- und Sonntagsfahrverbot.

Wo finde ich detaillierte Informationen zu Transportabkommen?

Eine Vielzahl von Abkommen, auch für spezielle Produkte oder andere Staaten, findet sich in den offiziellen Schweizer Datenbanken zu Transportregelungen.

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