Transportrecht: Internationale Regelungen

Das Transportrecht zeichnet sich nicht zuletzt dadurch aus, dass die massgebenden Rechtsgrundlagen sehr stark zersplittert sind, was die Rechtsanwendung entsprechend komplex macht. So denkt jeder Schweizer oft in erster Linie an das schweizerische Obligationenrecht, sind darin doch der Frachtvertrag und der Speditionsvertrag geregelt.

08.07.2014
Transportrecht

Sobald es um grenzüberschreitende Transporte geht, existiert mittlerweile jedoch für jede Transportart ein separater Staatsvertrag (für Speditionsverträge gibt es hingegen keinen Staatsvertrag!):

  • Strassentransport: CMR, SR 0.741.61
  • Lufttransport: Montrealer Übereinkommen, SR 0.748.411 (und gewisse Vorgängerabkommen)
  • Schiene: CIM (Anhang zum Cotif-Übereinkommen), SR 0.742.403.1
  • Binnenschifffahrt: Budapester Übereinkommen (CMNI), SR 0.221.222.32
  • Seeschifffahrt: Hague-Visby-Rules resp. Seeschifffahrtsgesetz, SR 0.747.354.11 und SR 747.30

Diese Staatsverträge kommen nicht auf sog. Multimodaltransporte zur Anwendung, d.h. einheitliche Transporte, bei denen z.B. ein Teil mittels Seetransport und ein Anschluss mittels Eisenbahntransport ausgeführt wird.

Da Staatsverträge dem Bundesrecht vorgehen, ist somit in einem ersten Schritt immer zu prüfen, ob ein Staatsvertrag existiert, der die entsprechende Frage behandelt (eine Ausnahme sind die Hague-Visby-Rules; dort ist das Seeschifffahrtsgesetz massgebend, welches jedoch im Lichte der Hague-Visby-Rules auszulegen ist).

Die Staatsverträge sind lückenhaft, d.h., sie regeln nicht alle Rechtsfragen der betreffenden Transportart. Beantwortet ein Staatsvertrag eine bestimmte Frage nicht, so ist ergänzend nationales Recht heranzuziehen. Die Regeln über das internationale Privatrecht (in der Schweiz: Bundesgesetz über das internationale Privatrecht, IPRG).

Alle diese Staatsverträge enthalten zwingendes Recht. Es ist deshalb nicht möglich, mittels individueller vertraglicher Vereinbarungen von den Bestimmungen dieser Staatsverträge abzuweichen. Ebenso sind AGB, welche abweichende Regelungen enthalten, unbeachtlich.

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