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Compliance und Wettbewerbsrecht: Neuste Entwicklungen und aktuelle Rechtspraxis

Die weiterreichende kartellrechtliche Regulierung, die empfindlichen Kartellbussen der Wettbewerbshüter sowie teure Schadenersatzprozesse verlangen die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorgaben in sämtlichen Geschäftsprozessen. Die Umsetzung eines strukturierten und effizient geführten Compliance-Programms ist für jedes Unternehmen Pflicht. Hier stehen Entscheidträger und Rechtsdienste besonders in der Verantwortung.

14.02.2022 Von: Patrick L. Krauskopf, Markus Wyssling
Compliance und Wettbewerbsrecht

Neue und komplexe Herausforderungen

Die Beachtung von Regelungen und Publikumserwartungen fordern heute Unternehmensverantwortliche mehr denn je. Dieser Umstand ist zum einen auf die rapide zunehmende grenzüberschreitende Kooperation von Unternehmen, aber auch von Behörden zurückzuführen. Zum anderen nimmt die Komplexität von Regulierungen stetig zu und deren Einhaltung wird mit immer höheren Sanktionen durchgesetzt. Die beschriebenen Entwicklungen zwingen Verwaltungsräte und Topmanagemer, ihr Compliance-Knowhow à jour zu halten, um ihr Unternehmen und sich selbst vor Compliance-Verstössen und den damit verbundenen Risiken zu schützen. Dabei ist die Kenntnis der Rechtslage Grundvoraussetzung jeglicher Compliance-Bemühungen. Genauso wichtig ist indes das systematische Management von Compliance-Massnahmen, wobei die Implementierung von effektiven Compliance-Management-Systemen mit verschiedenen Herausforderungen verbunden ist.

Prävention als wirksamer Schutz vor Sanktionen

Die präventive Umsetzung von Compliance-Programmen ist gerade für Unternehmen in der DACH-Region bedeutsam. Denn auf nationaler und europäischer Ebene drohen scharfe Sanktionen für Kartellrechtsverstösse.

Eine mangelhafte oder gar fehlende Compliance kann deshalb rasch für Bussgelder in Millionenhöhe ursächlich sein. Gegen ein Telekom-Unternehmen verhängte die Wettbewerbskommission eine schwindelerregende Busse in der Höhe von 186 Mio. CHF. Nach Schweizer Kartellgesetz können Unternehmen mit einem Betrag von bis zu zehn Prozent des in den letzten drei Geschäftsjahren erzielten Umsatzes sanktioniert werden. Im EU-Wettbewerbsrecht besteht eine ähnliche Regelung.

Was heisst State of the Art Compliance?

Die Compliance von Unternehmen ist «State of the Art», wenn sie auch aus der Sicht von Behörden und Gerichten als wirksam beurteilt wird. Die Erfahrung der letzten zehn Jahre in den DACH-Staaten hat gezeigt, dass Compliance in der Regel dann effektiv ist, wenn sie die richtigen Risken adressatengerecht aufgreift und mit geeigneten Massnahmen durchsetzt (risk-based approach). Ein sog. Compliance-Management-System besteht im Wesentlichen aus einem zentralen Bekenntnis zur Compliance und vier unterstützenden Hauptschritten, nämlich:

State of the Art Compliance

UK-Competition & Markets Authority’s Quick Guidance to Complying with Competition Law: Competition law risk: a short guide, Edition 09/2020:

  1. Risikoidentifikation
  2. Risikobewertung
  3. Risikobegrenzung
  4. Überprüfung / Kontrolle

Im Zentrum des Systems steht das Commitment zur Compliance, welches top-down durch alle Hierarchiestufen im Unternehmen gelebt werden muss.

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