Kündigung in der Probezeit: Rechtliche Rahmenbedingungen und Besonderheiten
KURZ ZUSAMMENGEFASST
In der Schweiz beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist während der Probezeit sieben Tage, wobei die Probezeit selbst standardmässig einen Monat dauert, aber vertraglich bis auf drei Monate ausgedehnt werden kann. Arbeitgeber können grundsätzlich ohne Angabe von Gründen kündigen, müssen jedoch die Schriftform einhalten und missbräuchliche Kündigungen sowie Kündigungen zur Unzeit (z. B. bei Krankheit oder Schwangerschaft) strikt vermeiden.
Die wichtigsten Punkte:
- Die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt sieben Tage und darf nicht auf einen Samstag enden.
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen; eine mündliche Kündigung ist zwar gültig, aber rechtlich riskant.
- Der Kündigungsschutz vor missbräuchlichen Kündigungen (Diskriminierung) und zur Unzeit gilt auch während der Probezeit.
- Bei Nichteinhaltung der Fristen verschiebt sich das Arbeitsverhältnis auf die Fristen der nachfolgenden Vertragsperiode.
- Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Arbeitsbestätigung, auf Wunsch auch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

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Was müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einer Kündigung in der Probezeit in der Schweiz beachten?
Einleitung
Die Probezeit ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine wichtige Phase, um festzustellen, ob beide Parteien gut zusammenarbeiten können. Eine Kündigung während dieser Zeit kann jedoch für beide Seiten unangenehm sein und zu rechtlichen Unklarheiten führen. In der Schweiz gelten spezielle Regelungen für die Kündigung in der Probezeit, die von entscheidender Bedeutung sind. In diesem Fachbeitrag werden wir die rechtlichen Grundlagen und praktischen Aspekte einer Kündigung während der Probezeit erläutern. Dazu gehören Fristen, Formalitäten, mögliche Gründe für eine Kündigung und die Rechte der betroffenen Arbeitnehmer. Ziel ist es, Ihnen als Arbeitgeber einen umfassenden Überblick über das Thema zu geben, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen und rechtliche Fallstricke vermeiden können.
Wie lange dauert die gesetzliche Probezeit in der Schweiz?
In der Schweiz beträgt die gesetzliche Probezeit gemäss Art. 335b des Obligationenrechts (OR) einen Monat. Diese Regelung gilt für unbefristete und befristete Arbeitsverträge. Die Probezeit dient dazu, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Zusammenarbeit erproben und beurteilen können. Während dieser Zeit gelten besondere Kündigungsbedingungen, und beide Parteien können den Arbeitsvertrag mit verkürzter Frist kündigen.
Gibt es Unterschiede bei der Kündigung in der Probezeit zwischen verschiedenen Branchen oder Vertragsarten?
Die gesetzlichen Regelungen zur Kündigung in der Probezeit gelten grundsätzlich für alle Branchen und Vertragsarten. Dennoch können Gesamtarbeitsverträge (GAV) branchenspezifische Regelungen enthalten, die von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen. Es ist daher wichtig, die einschlägigen GAVs zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die branchenspezifischen Regelungen eingehalten werden.
Kann die Probezeit verlängert werden?
Die Probezeit kann jedoch in einem schriftlichen Arbeitsvertrag oder einem Gesamtarbeitsvertrag individuell vereinbart werden, solange sie nicht länger als drei Monate dauert.
Eine Verkürzung der Probezeit ist ebenfalls möglich, wenn beide Parteien dem zustimmen. Eine nachträgliche Verlängerung der Probezeit ist in der Regel nicht zulässig, es sei denn, beide Parteien stimmen dem ausdrücklich zu.
Bei einer effektiven Verkürzung der Probezeit infolge Krankheit, Unfall oder Erfüllung einer nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht erfolgt eine entsprechende Verlängerung der Probezeit.
Können befristete Arbeitsverträge eine Probezeit enthalten?
Ja, befristete Arbeitsverträge können ebenfalls eine Probezeit enthalten. Die gesetzliche Regelung für die Probezeit, wie sie im Obligationenrecht (OR) festgelegt ist, gilt sowohl für unbefristete als auch für befristete Arbeitsverträge. Die Dauer der Probezeit und die Kündigungsfristen während dieser Zeit gelten in gleicher Weise für beide Vertragsarten.
Wer kann die Kündigung aussprechen?
Eine Kündigung in der Probezeit kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden.
Welche Formalitäten sind bei einer Kündigung in der Probezeit zu beachten?
Bei einer Kündigung in der Probezeit sollten folgende Formalitäten beachtet werden:
- Schriftlichkeit: Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen, um rechtliche Unklarheiten und Missverständnisse zu vermeiden. Eine mündliche Kündigung ist zwar rechtlich zulässig, aber nicht empfehlenswert.
- Inhalt: Die Kündigung sollte das Datum, die Unterschrift des Kündigenden und einen Hinweis auf die Probezeit enthalten.
- Zustellung: Es ist ratsam, die Kündigung per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den Zugang zu haben. Eine persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung ist ebenfalls möglich.
- Fristen: Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt sieben Tage und darf nicht auf einen Samstag enden.
Wie wird die Kündigungsfrist berechnet?
Die Kündigungsfrist beginnt am Tag nach dem Zugang der Kündigung und endet am darauffolgenden siebten Tag. Es ist wichtig zu beachten, dass die Kündigungsfrist in der Probezeit nicht auf einen Samstag enden darf. Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.
Was sind die häufigsten Gründe für eine Kündigung in der Probezeit?
Die häufigsten Gründe für eine Kündigung in der Probezeit sind mangelnde fachliche Eignung, unzureichende Leistung, ungenügende Integration in das Team oder kulturelle Unterschiede im Unternehmen. Arbeitgeber können während der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen, sollten sich aber bewusst sein, dass bestimmte Kündigungen unrechtmässig sein können, etwa wenn sie diskriminierend sind oder gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen.
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Gibt es besondere Kündigungsschutzbestimmungen während der Probezeit?
Ja, es gibt besondere Kündigungsschutzbestimmungen, die auch während der Probezeit gelten. Dazu gehört der Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen (Art. 336 OR; z.B. aufgrund von Geschlecht, Religion oder Nationalität) und vor Kündigungen, die gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen.
Die sogenannte Kündigung zur Unzeit (Art. 336c OR) ist eine Schutzbestimmung, die beispielsweise einen Kündigungsschutz bei Schwangerschaft und während des Mutterschaftsurlaubs sowie bei Krankheit oder Unfall vorsieht. Sie kommt erst nach der Probezeit zur Anwendung.
Wie kann eine missbräuchliche Kündigung vermieden werden?
Um eine missbräuchliche Kündigung in der Probezeit zu vermeiden, sollten Sie sicherstellen, dass die Kündigungsentscheidung auf objektiven und nachvollziehbaren Kriterien beruht, wie zum Beispiel Leistung, Eignung oder Verhalten. Es ist wichtig, den betroffenen Arbeitnehmer fair und respektvoll zu behandeln und keine diskriminierenden Äusserungen oder Handlungen zuzulassen. Um mögliche Diskriminierung zu vermeiden, sollten folgende Aspekte beachtet werden:
- Verwenden Sie objektive Kriterien für die Beurteilung von Leistung und Eignung.
- Führen Sie regelmässige Feedbackgespräche und Leistungsbewertungen durch.
- Achten Sie darauf, dass die Kündigungsgründe keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Nationalität, Religion, politischer Überzeugung, sexueller Orientierung oder Behinderung beinhalten.
- Stellen Sie sicher, dass die Kündigungsgründe gut dokumentiert und nachvollziehbar sind.
- Informieren Sie sich über die geltenden Gesetze und Regelungen zur Diskriminierung und stellen Sie sicher, dass diese eingehalten werden.
- Schulen Sie Führungskräfte und Mitarbeiter im Umgang mit Vielfalt und Diskriminierung am Arbeitsplatz.
- Fördern Sie eine Unternehmenskultur, die Vielfalt und Gleichberechtigung wertschätzt.
Durch die Beachtung dieser Punkte können Sie sicherstellen, dass Kündigungen in der Probezeit fair und rechtmässig erfolgen und das Risiko von Diskriminierung minimiert wird.
Was passiert, wenn die Kündigungsfristen nicht eingehalten werden?
Werden die Kündigungsfristen während der Probezeit nicht eingehalten, ist sie ungültig, jedoch nicht nichtig. Dies heisst, dass die Kündigungsfristen zur Anwendung kommen, die für den Zeitraum nach der Probezeit vereinbart wurden. Wurde nichts vereinbart, gilt die Regelung nach Art. 335c Abs. 1 OR: «Das Arbeitsverhältnis kann im ersten Dienstjahr mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, im zweiten bis und mit dem neunten Dienstjahr mit einer Frist von zwei Monaten und nachher mit einer Frist von drei Monaten je auf das Ende eines Monats gekündigt werden.»
Wie kann ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung in der Probezeit vorgehen?
Ein Arbeitnehmer, der eine Kündigung in der Probezeit für unrechtmässig hält, kann rechtliche Schritte einleiten.
Was sind die Rechte des Arbeitnehmers bei einer Kündigung in der Probezeit?
Bei einer Kündigung in der Probezeit hat der Arbeitnehmer folgende Rechte:
- Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von sieben Tagen
- Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen
- Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das die Art und Dauer der Beschäftigung beurteilt
Checkliste
- Prüfen Sie das Arbeitsverhältnis auf die Einhaltung der vereinbarten oder gesetzlichen Probezeitdauer (max. 3 Monate).
- Überprüfen Sie, ob branchenspezifische Regelungen in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Vorrang haben.
- Stellen Sie sicher, dass keine Schutzfristen (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft) oder Diskriminierungsgründe vorliegen.
- Erstellen Sie das Kündigungsschreiben schriftlich mit Datum, Unterschrift und explizitem Hinweis auf die Probezeit.
- Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben oder übergeben Sie sie persönlich gegen Empfangsbestätigung.
- Führen Sie ein persönliches, respektvolles Gespräch mit dem Arbeitnehmer, um die Gründe (objektiv) zu erläutern.
- Dokumentieren Sie das Gespräch und die Gründe der Kündigung für Ihre Akten.
- Bereiten Sie die Arbeitsbestätigung vor und klären Sie den Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis.
- Informieren Sie sich über die korrekte Berechnung der Lohnzahlungen bis zum letzten Arbeitstag.
- Klären Sie mit dem Arbeitnehmer die Rückgabe von Firmeneigentum und Zugangsdaten.
Welche Rolle spielt das Arbeitszeugnis bei einer Kündigung in der Probezeit?
Bei einer Kündigung in der Probezeit ist es üblich, eine Arbeitsbestätigung auszustellen, welche sich auf grundlegende Informationen wie die Beschäftigungsdauer, die Position und die Hauptaufgaben beschränkt. Auf Wunsch des Arbeitnehmers kann jedoch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt werden, das auch eine Bewertung von Leistung und Verhalten enthält. Es ist wichtig, dass das Arbeitszeugnis wahrheitsgemäss und wohlwollend formuliert ist, um die berufliche Zukunft des Arbeitnehmers nicht unnötig zu beeinträchtigen.
Gibt es eine Kündigungsentschädigung für Arbeitnehmer, denen während der Probezeit gekündigt wird?
Eine gesetzliche Kündigungsentschädigung für Arbeitnehmer, denen während der Probezeit gekündigt wird, gibt es in der Schweiz nicht. Arbeitnehmer haben jedoch Anspruch auf den Lohn für die tatsächlich geleistete Arbeit sowie auf die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von sieben Tagen. Vorbehalten ist die Entschädigung bei einer missbräuchlichen Kündigung gemäss Art. 336a OR.
Welche Auswirkungen hat eine Kündigung in der Probezeit auf die Sozialversicherungen des Arbeitnehmers?
Eine Kündigung in der Probezeit kann Auswirkungen auf die Sozialversicherungen des Arbeitnehmers haben. Bei Arbeitslosigkeit muss sich der Arbeitnehmer bei der zuständigen Arbeitslosenkasse melden, um Arbeitslosenentschädigung zu beantragen. Bei Krankheit oder Unfall besteht ein zeitlich befristeter Schutz, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie können Arbeitgeber eine angemessene Dokumentation bei Kündigungen in der Probezeit sicherstellen?
Eine angemessene Dokumentation bei Kündigungen in der Probezeit sollte Folgendes beinhalten:
- schriftliche Kündigung mit Datum, Unterschrift und Hinweis auf die Probezeit
- Nachweis über den Zugang der Kündigung, z.B. durch Einschreiben oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung
- Dokumentation des persönlichen Gesprächs mit dem Arbeitnehmer, in dem die Kündigung kommuniziert wurde
- bei Bedarf: Dokumentation der Gründe für die Kündigung und eventuell vorhandene Abmahnungen oder Leistungsbewertungen
Wie sollten Arbeitgeber eine Kündigung in der Probezeit kommunizieren?
Eine offene und transparente Kommunikation ist bei einer Kündigung in der Probezeit wichtig. Arbeitgeber sollten ein persönliches Gespräch mit dem betroffenen Arbeitnehmer führen, um die Gründe für die Kündigung zu erläutern und mögliche Fragen zu klären. Dabei sollte ein respektvoller und empathischer Umgang gewährleistet sein. Nach dem Gespräch sollten die schriftliche Kündigung und gegebenenfalls weitere Informationen, wie zum Beispiel über Sozialversicherungen und Arbeitszeugnisse, übergeben werden.
Fazit
In diesem Beitrag wurden mehrere Fragen zur Kündigung in der Probezeit aus der Perspektive eines Schweizer Arbeitgebers behandelt. Die Probezeit ist eine wichtige Phase des Arbeitsverhältnisses, in der beide Parteien die Zusammenarbeit prüfen. Die gesetzliche Dauer der Probezeit beträgt einen Monat, kann jedoch vertraglich auf bis zu drei Monate ausgedehnt werden. Die Kündigungsfrist beträgt in der Probezeit sieben Tage und sollte schriftlich erfolgen.
Besondere Kündigungsschutzbestimmungen gelten auch während der Probezeit. Arbeitgeber sollten darauf achten, objektive Kriterien für Kündigungsentscheidungen zu verwenden und diese Entscheidungen transparent und respektvoll zu kommunizieren. Eine angemessene Dokumentation, einschließlich der schriftlichen Kündigung und der Gründe für die Kündigung, sollte gewährleistet sein.
Arbeitnehmer haben bei einer Kündigung in der Probezeit Anspruch auf eine Arbeitsbestätigung, welche die Art und Dauer der Beschäftigung beurteilt. Unter Umständen wird ein Arbeitszeugnis ausgestellt, welches sich auch über die Leistung und das Verhalten äussert. Eine Kündigung kann Auswirkungen auf die Sozialversicherungen des Arbeitnehmers haben, weshalb sich dieser unverzüglich damit auseinandersetzen sollte.
Arbeitgeber sollten sich über branchenspezifische Regelungen in Gesamtarbeitsverträgen (GAVs) informieren und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen.
FAQ: Kündigung in der Probezeit
Wie lange beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit in der Schweiz?
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt sieben Tage. Sie beginnt am Tag nach Zugang der Kündigung und endet am siebten Tag danach, darf jedoch nicht auf einen Samstag fallen.
Kann ein Arbeitgeber während der Probezeit ohne Begründung kündigen?
Ja, grundsätzlich kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Ausnahmen gelten jedoch bei missbräuchlichen Kündigungen (z. B. Diskriminierung) oder wenn eine Kündigung zur Unzeit vorliegt (z. B. bei Krankheit).
Ist eine mündliche Kündigung in der Probezeit rechtsgültig?
Ja, eine mündliche Kündigung ist rechtlich gültig, wird jedoch aus Beweisgründen dringend nicht empfohlen. Eine schriftliche Kündigung per Einschreiben ist der sicherere Weg.
Was passiert, wenn die Kündigungsfrist in der Probezeit nicht eingehalten wird?
Die Kündigung wird nicht automatisch ungültig, sondern verschiebt das Ende des Arbeitsverhältnisses auf den Zeitpunkt, der den gesetzlichen Fristen nach der Probezeit entspricht (z. B. ein Monat im ersten Dienstjahr).
Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung in der Probezeit?
Nein, es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung. Der Arbeitnehmer hat jedoch Anspruch auf den Lohn für die geleistete Arbeit und auf die Einhaltung der Kündigungsfrist.