Nebenkosten: Was ist nebenkostenfähig?
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Nebenkosten sind Entgelte für Leistungen, die mit dem Gebrauch der Mietsache zusammenhängen und nicht dem Unterhalt oder der Erneuerung des Objekts dienen. Während Finanzierungskosten, Steuern und Gebäudeversicherungen klar ausgeschlossen sind, dürfen verbrauchsabhängige und usanzgemäss nicht direkt erhobene Kosten wie Wasser, Abfall oder Serviceabonnemente für Lift und Haustechnik in die Abrechnung einfliessen. Umstrittene Positionen wie Grundgebühren oder Kinderhütedienste sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, erfordern jedoch oft eine explizite vertragliche Vereinbarung.
Die wichtigsten Punkte:
- Nebenkosten müssen mit dem Gebrauch der Sache zusammenhängen und dürfen keine Finanzierungskosten oder Steuern sein.
- Unterhalt, Reparaturen und Erneuerungen obliegen grundsätzlich dem Vermieter und sind nicht nebenkostenfähig.
- Verbraucherkosten wie Strom oder Kehricht werden oft direkt beim Mieter erhoben und sind im Nettomietzins nicht enthalten.
- Grundgebühren für Wasser und Abfall sind nebenkostenfähig, sollten aber idealerweise vertraglich explizit vereinbart werden.
- Schädlingsbekämpfung ist nur nebenkostenfähig, wenn der Mieter das Ungeziefer schuldhaft verursacht hat; sonst liegt es beim Vermieter.

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Welche Kosten sind in der Schweiz rechtssicher als Nebenkosten überwälzbar?
Begriff
Was die vorerwähnte gesetzliche Definition der Nebenkosten konkret heisst, ist am besten aus dem entsprechenden Umkehrschluss heraus zu verstehen: So sind Kosten des Vermieters, die nicht mit dem Gebrauch der Sache zusammenhängen, d.h. Kosten, die dem Vermieter auch bei leer stehender Liegenschaft entstehen, keine Nebenkosten. Das sind vor allem Finanzierungskosten, Liegenschaftensteuern und Versicherungsprämien (insbesondere für die Gebäudeversicherung). Nicht alle Kosten, die mit dem Gebrauch der Sache zusammenhängen, sind jedoch Nebenkosten. Für den Unterhalt des Mietobjekts und für Reparaturen und Erneuerungen (darunter versteht man den Ersatz einer Einrichtung am Ende ihres Lebenszyklus) muss nach Gesetz zwingend der Vermieter aufkommen (ausser für den so genannten "kleinen Unterhalt" im Sinne von Art. 259 OR). Dadurch wird der Begriff indirekt eingeschränkt, da die entsprechenden Kosten nicht dem Mieter überwälzt werden dürfen, obwohl sie mit dem Gebrauch der Sache zusammenhängen. Dies kann in der Praxis zu recht subtilen Abgrenzungsschwierigkeiten führen.
Gewisse Kosten, die mit dem Gebrauch der Liegenschaft zusammenhängen, werden usanzgemäss vom Leistungserbringer direkt beim Mieter erhoben. Zu denken ist an Stromkosten, je nach Ort der gelegenen Sache die Kehrichtgebühr oder die Telefonanschlussgebühr. Diese Kosten sind sozusagen "historisch" bedingt mietrechtlich nicht relevant. Man spricht von "Verbraucherkosten". Die Frage, ob sie im Nettomietzins inbegriffen sind, stellt sich letztlich zufolge der eingebürgerten Usanz, dass sie eben direkt beim Mieter als Endbezüger erhoben werden, nicht. Dass diese Kosten nicht im Nettomietzins inbegriffen sind, obwohl sie regelmässig nicht "besonders vereinbart" sind, weil es immer schon so war, ist somit letztlich das Resultat einer Auslegung der Mietverträge, welche diese Usanz berücksichtigt. Zusammengefasst sind sie das Entgelt für Leistungen des Vermieters oder eines Dritten, die
- mit dem Gebrauch der Sache zusammenhängen,
- nicht Unterhalt, Reparaturen und Erneuerungen betreffen, und
- dem Mieter usanzgemäss nicht direkt vom Leistungserbringer in Rechnung gestellt werden.
Beispiele umstrittener Nebenkostenpositionen
Trotz der vorstehend erwähnten, wie man meinen würde klaren Definition, gibt es in der Praxis immer wieder Fragen, ob gewisse Kosten nebenkostenfähig sind oder nicht. In der Folge sollen einige dieser immer wieder umstrittenen Kosten auf ihre Nebenkostenfähigkeit geprüft werden:
Verbrauchsunabhängig in Rechnung gestellte Grundgebühren, z.B. für Abfall-/Kehrrichtentsorgung oder Wasserversorgung
Von Mietern wird zuweilen behauptet, der nicht verbrauchsabhängige Anteil insbesondere der Wasser- und Abwasserkosten, die sogenannte Grundgebühr, könne nicht in die Nebenkostenabrechnung einfliessen, weil solche Grundgebühren unabhängig vom Verbrauch in Rechnung gestellt würden und damit auch bei leer stehender Liegenschaft anfallen würden. Diese Idee hat sich in der Praxis nicht durchgesetzt. Denn letztlich handelt es sich bei der Aufteilung der Kosten in Grundgebühren und verbrauchsabhängige Kosten um nichts anderes, als um ein der Kostenwahrheit und dem Verursacherprinzip noch besser gerecht werdendes Abrechnungsmodel der Leistungserbringer für eine Leistung, die natürlich insgesamt nichtsdestotrotz mit dem Gebrauch der Sache zusammenhängt. Um jegliche Unklarheit darüber, ob man als Vermieter auch die Grundgebühr in den Nebenkosten enthalten wissen will, zu vermeiden, empfiehlt es sich, dies im Vertrag entsprechend zu formulieren, beispielsweise mit folgender Formulierung: "Wasser/Abwasser inklusive Grundgebühren". Denn es gibt vereinzelt Schlichtungsbehörden, aber auch Gerichte, die entgegen dem vorstehend Ausgeführten die Grundgebühren dem Vermieter nicht zu Gute kommen lassen wollen.
Anteil der Kosten für einen Kinderhütedienst in einem Einkaufszentrum
Diese Kosten sind nebenkostenfähig. Der Kinderhütedienst wird eingerichtet, um den Gebrauch der Mietsache – ja des ganzen Einkaufszentrums – attraktiver zu machen. Der Kinderhütedienst wäre entbehrlich, wenn die Mietsache nicht gebraucht würde. Die entsprechenden Kosten hängen also mit dem Gebrauch der Sache zusammen und dürfen besonders vereinbart und dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
Checkliste
- Prüfen Sie, ob die Kosten mit dem Gebrauch der Mietsache direkt zusammenhängen.
- Stellen Sie sicher, dass keine Kosten für ordentlichen Unterhalt, Reparaturen oder Erneuerungen enthalten sind.
- Überprüfen Sie, ob Finanzierungskosten, Liegenschaftensteuern oder Gebäudeversicherungsprämien fälschlich aufgeführt sind.
- Klären Sie, ob Grundgebühren für Wasser oder Abfall explizit im Mietvertrag als nebenkostenfähig vereinbart wurden.
- Stellen Sie sicher, dass der Kinderhütedienst oder ähnliche Zusatzleistungen im Vertrag als nutzungsbedingte Kosten ausgewiesen sind.
- Überprüfen Sie Serviceverträge (Lift, Haustechnik) auf die Trennung zwischen nebenkostenfähigem Service und nicht nebenkostenfähigem Unterhalt.
- Dokumentieren Sie, ob Schädlingsbekämpfungskosten auf ein Verschulden des Mieters zurückzuführen sind.
- Vergewissern Sie sich, dass alle Positionen der Kostenwahrheit und dem Verursacherprinzip entsprechen.
- Prüfen Sie, ob die Abrechnung fristgerecht und formgerecht dem Mieter zugestellt wurde.
Kosten von Schädlingsbekämpfung
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ungeziefer und Schädlingen stehen, dürfen dem Mieter nicht belastet werden, handelt es sich doch dabei in aller Regel um nichts anderes als die Beseitigung eines mietrechtlichen Mangels. Der Vermieter ist zwingend dafür verantwortlich, die Mietsache in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand zu erhalten. Selbstverständlich gilt im Übrigen aber Folgendes: Die Kosten gehen zu Lasten des Mieters, wenn dieser das Aufkommen der Schädlinge schuldhaft verursacht hat, was aber vom Vermieter zu beweisen ist. Zudem handelt es sich diesfalls natürlich nicht um die Frage von Nebenkosten, sondern um eine Haftungsfrage zu Lasten des Mieters.
Kanalreinigung und ähnliche Wartungsarbeiten
Kanalreinigungs- und ähnliche Wartungsarbeiten sind "nebenkostenfähig", da sie mit dem Gebrauch der Sache unmittelbar zusammenhängen. Es handelt sich um Arbeiten, die vorgenommen werden, damit Sekundärschäden vermieden werden. Analoges gilt richtiger Ansicht nach für Serviceabonnemente für beispielsweise Lift, Geschirrspüler oder Waschmaschine. Die entsprechenden Arbeiten (Kontrollieren, Reinigen, Nachfüllen von Betriebsstoffen, Schmieren, Ersetzen von Gebrauchs- und Verschleissmaterial) werden durch den Gebrauch der Sache notwendig, ohne dass es sich dabei bereits um ordentlichen Unterhalt oder gar Reparaturen oder Ersatzanschaffungen handeln würde. Diese würden, wie erwähnt, Kraft zwingenden Gesetzesrechts dem Vermieter obliegen. Relativierend muss Folgendes bemerkt werden: Wo der nebenkostenfähige kleine Unterhalt aufhört und wo der nicht nebenkostenfähige ordentliche Unterhalt beginnt, ist Ermessenssache. Es kann daher nicht vorausgesagt werden, ob und inwieweit ein Gericht im Streitfall eventuell einzelne Positionen des Leistungskatalogs eines Servicevertrags als nicht nebenkostenfähig beurteilen und die unter diesem Titel erhobenen Nebenkosten entsprechend reduzieren könnte.
TIPP: Sie sind sich unsicher, ob die inkludierten Positionen in Ihrer Heiz- und Nebenkostenabrechnung rechtlich zulässig sind? Unzulässige Positionen in der Abrechnung können bei der Schlichtungsbehörde oder am Mietgericht vom Mieter bis zu 10 Jahre vollumfänglich zuzüglich 5% Zins zurückgefordert werden. Profitieren Sie jetzt für CHF 248.- pro Abrechnung von einem individuellen Heiz- und Nebenkostenabrechnungs-Check. Senden Sie uns Ihre Heiz- und Nebenkostenabrechnung (inkl. Mietvertrag) per E-Mail zu und unsere Fachexperten prüfen die inkludierten Positionen für Sie.
FAQ: Nebenkosten
Darf der Vermieter die Grundgebühr für Wasser und Abfall auf den Mieter umwälzen?
Ja, die Grundgebühr ist nebenkostenfähig, da sie mit dem Gebrauch der Sache zusammenhängt. Um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, sollte dies jedoch explizit im Mietvertrag formuliert sein, beispielsweise mit der Klausel «Wasser/Abfall inklusive Grundgebühren».
Sind Kosten für einen Kinderhütedienst im Einkaufszentrum als Nebenkosten zulässig?
Ja, diese Kosten gelten als nebenkostenfähig, da sie den Gebrauch der Mietsache (des Einkaufszentrums) attraktiver machen und ohne die Nutzung entbehrlich wären. Eine besondere Vereinbarung im Vertrag ist ratsam.
Wer trägt die Kosten für die Schädlingsbekämpfung?
Grundsätzlich trägt der Vermieter diese Kosten als Teil der Instandhaltung. Nur wenn der Mieter das Aufkommen der Schädlinge schuldhaft verursacht hat, darf er dafür haftbar gemacht werden. Dies ist jedoch eine Haftungsfrage und keine reine Nebenkostenfrage.
Dürfen Serviceabonnemente für Lift oder Waschmaschine in die Nebenkostenrechnung?
Ja, Kontrollen, Reinigungen und das Nachfüllen von Betriebsstoffen sind nebenkostenfähig, da sie durch den Gebrauch notwendig werden und keine ordentlichen Reparaturen oder Erneuerungen darstellen. Die Abgrenzung zum Unterhalt kann jedoch im Streitfall gerichtlich geprüft werden.
Was passiert, wenn der Mieter unzulässige Nebenkosten bezahlt hat?
Der Mieter kann unzulässige Positionen in der Abrechnung bis zu 10 Jahre lang bei der Schlichtungsbehörde oder am Mietgericht zurückfordern, inklusive 5 % Zinsen. Eine rechtssichere Abrechnung vermeidet solche Rückforderungen.