Unsere Webseite nutzt Cookies und weitere Technologien, um die Benutzerfreundlichkeit für Sie zu verbessern und die Leistung der Webseite und unserer Werbemassnahmen zu messen. Weitere Informationen und Optionen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ok
Weka Plus

Wirtschaftskriminalität: Finanz- und Rechnungswesen im Fokus

Wirtschaftskriminalität auf Sendung: Oder wie Nachtessen in der privaten Wohnung zum beruflichen Sturz führen können – mit dem Finanz- und Rechnungswesen in zentraler Rolle.

31.07.2023 Von: Susanne Grau
Wirtschaftskriminalität

Die Machenschaften der Intendantin

Die Meldung ist brisant: Die bisherige Intendantin eines Medienhauses tritt zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Untreue und Vorteilsnahme. Vetternwirtschaft, lukrative Aufträge an den Ehemann, frisierte Abrechnungen, dubiose Beraterverträge, luxuriöser Dienstwagen mit Massagesitzen, teurer Ausbau der Intendantenetage, Gehaltserhöhung und Boni in Sparzeiten für das Medienhaus. Lang ist die Liste der in den Medien bekannt gemachten Vorwürfe. Ins Rollen gebracht hat den Fall ein digitales Wirtschaftsmagazin.

Demnach hat die Intendantin Gäste aus Politik, Wirtschaft und Kultur in ihre Privatwohnung eingeladen und auf Rechnungen des Medienhauses bewirtet. Der beauftragte Caterer soll auf Wunsch des Medienhauses Rechnungen verändert haben, indem die Anzahl der bewirteten Personen verringert wurde – bei gleichbleibender Gesamtsumme der Rechnung. Über den Grund der Manipulation lässt sich derzeit nur spekulieren. Sollte damit die Teilnahme des Ehemanns oder anderer Personen und somit der private Charakter des Anlasses verschleiert werden? Hier wird es aus Sicht der Buchführung und Rechnungslegung und aus Sicht des Strafrechts interessant. Zunächst lohnt sich jedoch der Blick auf die generelle wirtschaftskriminelle Bedrohungslage von Unternehmen und Organisationen.

Die wirtschaftskriminelle Bedrohungslage

Unternehmen und Organisationen sind der Gefahr von Wirtschaftskriminalität in unterschiedlicher Art und Weise ausgesetzt, wie die Abbildung «Übersicht über Arten von Wirtschaftskriminalität» zeigt.

Unter den Begriff Occupational Fraud fallen deliktische Handlungen, welche durch Angestellte und Organe im Unternehmen gegen das Unternehmen begangen werden, mit dem Ziel der persönlichen Bereicherung. Geschädigt wird das Unternehmen. Die typischen Vorgehensweisen sind die Vermögensveruntreuung durch Bargeld, Buchgeld oder Sachwerte, die passive Bestechung durch Entgegennahme von Geldern, Geschenken oder anderen Vorteilen sowie die interne Bilanzfälschung, wenn beispielsweise die persönlichen Spesen mit fiktiven Belegen abgerechnet und verbucht werden.

Bei Corporate Fraud wird das Unternehmen selbst zum Täter, geschädigt werden Dritte wie beispielsweise Geschäftspartner, Kunden oder der Staat. Ein typisches Delikt ist die externe Bilanzfälschung, indem beispielsweise der Bank eine gefälschte Bilanz vorgelegt wird, um auf betrügerische Art und Weise Kredite zu erlangen. Eine Besonderheit bei Corporate Fraud stellt die Strafbarkeit des Unternehmens dar. Unternehmen werden gebüsst, wenn bei ihnen ein Verbrechen oder Vergehen begangen wird, welches wegen mangelhafter Organisation keiner Person zugerechnet werden kann (Organisationsmangel). Wenn es sich um besonders schwere Straftaten handelt, macht sich das Unternehmen in jedem Fall strafbar, unabhängig davon, ob die handelnde Person ausfindig gemacht werden kann oder nicht. Das gilt allerdings nur für einen genau bezeichneten Katalog an schweren Straftaten, die Geldwäscherei und die aktive Bestechung gehören dazu.

Bei den Angriffen von aussen werden Unternehmen durch externe Täter geschädigt. Der Angriff geschieht unter Zuhilfenahme von Täuschung, List und digitaler Mittel. Die Täter sind in der Regel unbekannt, befinden sich meistens im Ausland und sind unauffindbar. Es können aber auch IT-affine ehemalige Mitarbeitende sein, die frustriert sind und als Gehilfen agieren. Ein typisches Delikt ist der CEO-Fraud. Mit einer gefälschten E-Mail, welche typischerweise an einen Mitarbeitenden im Rechnungswesen gesandt wird, gibt sich die Täterschaft als Geschäftsführer aus und verlangt die Zahlung eines grösseren Geldbetrags auf ein Bankkonto im Ausland. Es wird vorgegaukelt, es handle sich dabei um ein sehr wichtiges und daher geheimes Projekt. Aber auch Angriffe mit Ransomware beziehungsweise «Erpressungstrojanern», bei welchen die Daten auf dem Computer verschlüsselt und unbrauchbar gemacht werden, kommen häufig vor.

Jetzt weiterlesen mit Weka+

  • Unlimitierter Zugriff auf über 1100 Arbeitshilfen
  • Alle kostenpflichtigen Beiträge auf weka.ch frei
  • Täglich aktualisiert
  • Wöchentlich neue Beiträge und Arbeitshilfen
  • Exklusive Spezialangebote
  • Seminargutscheine
  • Einladungen für Live-Webinare
ab CHF 24.80 pro Monat Jetzt abonnieren Sie haben schon ein W+ Abo? Hier anmelden
Newsletter W+ abonnieren