Steuertipps: Zwölf Möglichkeiten um richtig zu sparen
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Steueroptimierung ist das Recht jedes Steuerpflichtigen, erfordert aber gezieltes Handeln und Kenntnis der kantonalen Gesetze. Der Artikel stellt zwölf bewährte Methoden vor, von der lückenlosen Dokumentation aller Abzüge bis hin zur strategischen Planung von Pensionierung und Kapitalbezügen. Durch die Nutzung von Säule 3a, Pensionskasseneinkäufen, Abzügen für Kinderbetreuung oder Weiterbildung sowie speziellen Regelungen wie dem Unternutzungsabzug lassen sich erhebliche Steuerersparnisse realisieren.
Die wichtigsten Punkte:
- Steuermindernde Faktoren müssen zwingend lückenlos belegt werden.
- Säule 3a und Pensionskasseneinkäufe sind zentrale Instrumente zur Senkung des steuerbaren Einkommens.
- Der Unternutzungsabzug bei zu gross gewordenen Liegenschaften ist oft unbekannt, aber hochwirksam.
- Kosten für Gesundheit, Weiterbildung und Spenden können unter bestimmten Bedingungen abgezogen werden.
- Eine integrierte Steuerplanung, die auch den Partner und die Pensionierung einbezieht, ist entscheidend.

Passende Arbeitshilfen
Wie können Steuerpflichtige in der Schweiz ihre Steuerlast durch zwölf konkrete Massnahmen effektiv senken?
Steuertipps?
Die Ausgangslage und die Bedürfnisse jedes Steuerpflichtigen sind unterschiedlich. Eine junge Familie hat andere Möglichkeiten als ein Rentnerehepaar, ein Hauseigentümer hat wieder eine andere Ausgangslage. Dennoch macht es Sinn, sich die wichtigsten Möglichkeiten in Erinnerung zu rufen. Dabei sind immer die kantonalen Steuergesetze zu Rate zu ziehen. Vielleicht stehen Sie vor einer wichtigen Entscheidung, welche die Steuern massgeblich beeinflussen könnte? Aus der Beraterpraxis wissen wir, dass die Steuerpflichtigen ihre Möglichkeiten oft nicht optimal nutzen. Was könnten Sie tun, um endlich die Steuerrechnung zu vermindern?
Tipp 1: Alle Abzüge geltend machen und belegen
Das tönt vielleicht etwas banal. Dabei ist die lückenlose Zusammenstellung aller Unterlagen nicht immer ganz einfach. Der Steuerpflichtige muss steuermindernde Faktoren belegen können. Es empfiehlt sich daher, die Belege schon während des Steuerjahres geordnet abzulegen, damit sie Ende Jahr griffbereit sind. Auch empfiehlt es sich, die Wegleitung - zumindest den Teil mit den Abzügen - durchzulesen.
Tipp 2: Säule 3a einzahlen, Einkauf in die Pensionskasse
Einzahlungen in die Säule 3a sowie in die Pensionskasse können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Einkäufe in die Pensionskasse sollten sorgfältig geplant werden. Mit über mehrere Jahre gestaffelten Einzahlungen kann die Steuerprogression effizient gebrochen werden.
Tipp 3: Wechselpauschale beim Liegenschaftsunterhalt bewusst wählen
Die meisten Kantone lassen jährlich und pro Liegenschaft die Wahl zwischen der Pauschale und den effektiven Kosten zu. Nicht dringende Unterhaltskosten können oft vorgezogen oder hinausgeschoben werden, um Steuern zu sparen.
Tipp 4: Kinderbetreuungsabzug
Bei allen Kantonen und beim Bund kann ein Kinderbetreuungsabzug geltend gemacht werden, sofern die Kinder fremdbetreut werden.
Tipp 5: Vermögensverwaltungskosten
Die Kosten der Vermögensverwaltung durch Dritte können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. In verschiedenen Kantonen kann zwischen dem effektiven Abzug und einem Pauschalbetrag von 0,5 bis 3 Promille des Vermögens gewählt werden. Der Kanton Zürich lässt bspw. einen Pauschalabzug von 3 Promille, maximal jedoch einen Betrag von CHF 6‘000 zum Abzug zu.
Tipp 6: Unternutzungsabzug beim Eigenmietwert
Bei Liegenschaften, welche nach dem Auszug der Kinder oder dem Versterben des Lebenspartners zu gross geworden sind, kann beim Bund und bei zehn Kantonen ein sogenannter «Unternutzungsabzug» geltend gemacht werden. Damit wird der Eigenmietwert gesenkt. Der Antrag muss bei jeder Steuererklärung erneut eingereicht werden. Dies ist vielen Steuerpflichtigen nicht bewusst. Der Aufwand für die Geltendmachung des Unternutzungsabzugs ist klein, der Nutzen gross.
Passende Produkt-Empfehlungen
Tipp 7: Aus- und Weiterbildungskosten
Die selbst bezahlten Aus- und Weiterbildungskosten sind vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Der Maximalbetrag beträgt CHF 12‘000, im Kanton Basel-Stadt CHF 18‘000.
Tipp 8: Gesundheitskosten geltend machen
Selbst getragene Krankheitskosten (ohne Krankenkassenprämien) und behinderungsbedingte Kosten können abgezogen werden, wenn sie grösser als 5 % des Reineinkommens sind. Im Kanton Baselland gibt es keine 5 %-Limite.
Tipp 9: Spenden
Spenden an gemeinnützige Organisationen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Beim Bund müssen diese mindestens CHF 100 und dürfen maximal 20 % des steuerbaren Einkommens betragen.
Tipp 10: Indirekte Amortisation von Hypotheken
Bei der indirekten Amortisation werden die Rückzahlungen an die Bank auf ein Konto der Säule 3a geleistet, welches der Bank als Sicherheit dient. Dadurch bleiben die Hypothekarschuld und die Schuldzinsen unverändert hoch und können vom Vermögen bzw. Einkommen vollumfänglich abgezogen werden.
Tipp 11: Wertvermehrende Aufwendungen im Zusammenhang mit Energieeinsparungen
Investitionen, die dem Energiesparen dienen, können bei den meisten Kantonen auch bei Wertvermehrung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Solche wertvermehrende Aufwendungen, zum Beispiel die Montage einer neuen Solar- oder Photovoltaikanlage, können, wie Liegenschaftsunterhalt, vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die Subventionen der öffentlichen Hand sind natürlich zu berücksichtigen.
Checkliste
- Sammeln Sie während des ganzen Jahres alle Belege für steuermindernde Ausgaben.
- Lesen Sie die Wegleitung Ihres Kantons speziell zum Kapitel Abzüge.
- Prüfen Sie, ob Einzahlungen in die Säule 3a oder Pensionskasse sinnvoll sind.
- Entscheiden Sie bewusst zwischen Pauschale und effektiven Kosten beim Liegenschaftsunterhalt.
- Reichen Sie den Kinderbetreuungsabzug ein, falls Ihre Kinder fremdbetreut werden.
- Wählen Sie bei Vermögensverwaltungskosten den günstigeren Abzug (effektiv oder Pauschale).
- Beantragen Sie den Unternutzungsabzug, wenn Ihre Liegenschaft nach Auszug der Kinder zu gross ist.
- Dokumentieren Sie alle selbst getragenen Gesundheits- und Weiterbildungskosten.
- Planen Sie die Pensionierung und Kapitalbezüge langfristig koordiniert mit Ihrem Partner.
Tipp 12: Steuerplanung
Die Steuerplanung ist letztlich der entscheidende Faktor. Dabei ist an die Staffelung und Koordination der Einzahlungen in die Säule 3a und die Pensionskasse, aber auch an die Terminierung des Gebäudeunterhalts zu denken.
Sehr wichtig ist die Planung der Pensionierung und der Kapitalbezüge aus der Säule 3a, der Pensionskasse, aber auch der Freizügigkeitsguthaben. Nicht vergessen werden dürfen allfällige Lebensversicherung und die AHV bei einer Frühpensionierung. Dabei darf die Koordination mit dem Partner nicht vergessen gehen. Nur mit einer integrierten Steuerplanung können Sie das Maximum erreichen.
Fazit Steuertipps
Diese Steuertipps sollen helfen, das steuerbare Einkommen gezielt zu optimieren und die Steuerbelastung zu senken. Eine regelmässige Überprüfung und persönliche Beratung sichern langfristig den grössten Nutzen.
FAQ: Steuertipps
Was ist der Unternutzungsabzug und wann kann er geltend gemacht werden?
Der Unternutzungsabzug senkt den Eigenmietwert bei Liegenschaften, die nach dem Auszug der Kinder oder dem Tod des Partners zu gross geworden sind. Er kann beim Bund und in zehn Kantonen beantragt werden und muss bei jeder Steuererklärung neu eingereicht werden.
Welche Kosten für Aus- und Weiterbildung sind abziehbar?
Selbst bezahlte Aus- und Weiterbildungskosten sind vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Der Maximalbetrag beträgt in der Regel CHF 12'000, im Kanton Basel-Stadt sogar CHF 18'000.
Wie funktionieren Spendenabzüge beim Bund?
Spenden an gemeinnützige Organisationen können abgezogen werden, sofern sie mindestens CHF 100 betragen und maximal 20 % des steuerbaren Einkommens ausmachen.
Was versteht man unter indirekter Amortisation von Hypotheken?
Bei der indirekten Amortisation werden die Rückzahlungen auf ein Säule-3a-Konto geleistet, das der Bank als Sicherheit dient. Dadurch bleiben die Hypothekarschuld und die Schuldzinsen hoch und können vollumfänglich vom Vermögen bzw. Einkommen abgezogen werden.
Gibt es steuerliche Vorteile bei Energieeinsparungen?
Ja, wertvermehrende Aufwendungen, die dem Energiesparen dienen (z. B. neue Solaranlagen), können bei den meisten Kantonen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, wobei öffentliche Subventionen zu berücksichtigen sind.