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Gutscheine: Müssen Sie auf diese Gewinne Einkommenssteuern zahlen?

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Gewinne aus Gewinnspielen in Form von Einkaufsgutscheinen unterliegen in der Schweiz grundsätzlich der Einkommenssteuer, sofern sie über CHF 1'000.– liegen. Während die Verrechnungssteuer als Geldtreffer behandelt wird, ist bei der direkten Einkommenssteuer zu prüfen, ob der volle Betrag im Jahr des Zuflusses steuerbar ist oder ob das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine Besteuerung nur des effektiv bezogenen Betrags vorsieht.

Die wichtigsten Punkte:

  • Gutscheine gelten verrechnungssteuerlich als geldähnliche Treffer und unterliegen der Verrechnungssteuer.
  • Bei der Einkommenssteuer sind Lotteriegewinne ab CHF 1'000.– in allen Kantonen steuerpflichtig.
  • Ein Konflikt entsteht, wenn hohe Gutscheinbeträge in einer Steuerperiode nicht vollständig «versilbert» werden können.
  • Die Vermögenssteuer erfasst den gesamten Anspruch auf die Gutscheine im Jahr des Gewinns, unabhängig vom effektiven Bezug.
01.01.2025 Von: Alain Villard
Gutscheine

Wie werden Gewinne in Form von Einkaufsgutscheinen in der Schweiz steuerlich behandelt?

Seit geraumer Zeit werden Gewinnspiele nicht nur noch von Lotteriegesellschaften im klassischen Sinne durchgeführt. Der Detailhandel weiss Gewinnspiele als Kundenbindungsinstrument optimal zu nutzen. Der Teilnehmer an einem Gewinnspiel im Bereich des Detailhandels erhält durch seinen Einkauf ein Los. Sollte er gewinnen, wird ihm ein Preis ausgerichtet, der Einkommenssteuer unterliegt. Wie nachfolgend zu zeigen ist, spielt die Form, in welcher der Treffer ausgerichtet wird, eine wesentliche Rolle für die auf die Einkommensbesteuerung anzuwendenden Vorschriften.

Dieser Abhandlung werden Gewinnspiele zugrunde gelegt, bei welchen die Gewinner eine bestimmte Summe in Form von Einkaufsgutscheinen gewinnen können. Mit Bezug auf die Besteuerung solcher nicht in Geld ausgerichteter Treffer stellen sich mehrere, nachfolgend zu erörternde Fragen. Ist die Besteuerung des gesamten Treffers in der Steuerperiode, in der der Preis gewonnen wird, mit Blick auf den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zulässig? Hat die Form, in welcher der Preis ausgerichtet wird, einen Einfluss auf dessen Besteuerung? Besteht eine alternative Besteuerungsmethode, die zu einem sachgerechte(-re)n Ergebnis führt als die Besteuerung im Jahr des Zuflusses1 und gleichzeitig im Einklang mit dem geltenden Steuerrecht steht?

Steuerliche Einordnung

Verrechnungssteuer

Bei dieser Art von Gewinnspielen können die Teilnehmer eine bestimmte Summe in Form von übertragbaren Einkaufsgutscheinen gewinnen. Verrechnungssteuerlich handelt es sich um eine lotterieähnliche Veranstaltung, die im Inland durchgeführt wird.2Der Kunde erhält ein Los beim Abschluss eines Kaufvertrages im Ladengeschäft, womit das wesentliche Merkmal der Lotterieveranstaltung erfüllt ist.3 Die Gewinnsumme steht bereits vor Durchführung der Veranstaltung fest, weshalb nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung eine Lotterieveranstaltung und nicht ein Glücksspiel4 vorliegt.5Planmässig ist das Gewinnspiel, wenn der Veranstalter daran selbst nicht teilnimmt, sondern ‹das Risiko des zufälligen Spielentscheids für sich im Voraus planmässig› ausschliesst.6

Als weitere Voraussetzung sieht das Gesetz das aleatorische Element vor, wonach «über die Zuerkennung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Gewinns durch Ziehung von Losen oder Nummern oder durch ein ähnliches auf Zufall gestelltes Mittel entschieden wird».7 Indes wird dem aleatorischen Element bei den lotterieähnlichen Veranstaltungen kein derartiges Gewicht beigemessen wie bei den gewöhnlichen Lotterien, sodass der «Zufall bei der Entscheidung über den Spielausgang» nicht den alleinigen, aber immerhin einen «wesentlichen» Einfluss haben muss.8

In den vorliegend zu beurteilenden Gutschein-Gewinnspielen wird das einzige Gewinnerlos in der Regel von einem zentralen Rechner aufgrund mehrerer Zufallsprinzipien ermittelt. Gutscheine gelten verrechnungssteuerrechtlich als Geldtreffer, wenn sie in Geld umgewandelt werden können. Die Gutscheine können direkt als Zahlungsmittel im Verhältnis 1:1 beim Händler bzw. Veranstalter eingesetzt werden. Es handelt sich also um einen geldähnlichen Treffer, der der Verrechnungssteuer unterliegt.9

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