Steuererklärung: Möglichkeiten durch Digitalisierung
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Die Digitalisierung hat die Steuererklärung in der Schweiz grundlegend verändert, indem sie elektronische Plattformen und spezialisierte Deklarationsprogramme etabliert hat. Sowohl kantonale Steuerverwaltungen als auch private Anbieter wie Dr. Tax oder TaxWare bieten Lösungen, die kantonale Eigenheiten automatisch berücksichtigen und Abzüge präzise berechnen. Während der Prozess zunehmend medienbruchfrei wird, bleibt die Beachtung spezifischer formaler Anforderungen in einzelnen Kantonen sowie der Datenschutz bei sensiblen Finanzdaten essenziell.
Die wichtigsten Punkte:
- Kantonale und private Software berücksichtigen automatisch spezifische Abzüge und Steuersätze.
- Die Einreichung erfolgt zunehmend elektronisch, wobei eine formelle Unterschrift in manchen Kantonen noch nötig ist.
- Seit dem 1. Januar 2025 ist die MWST-Abrechnung für Unternehmen zwingend online über das ePortal.
- Künstliche Intelligenz bietet Potenzial für automatisierte Beratung, ist jedoch bei komplexen kantonalen Regeln noch vorsichtig einzusetzen.

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Wie kann die Digitalisierung die Steuererklärung in der Schweiz vereinfachen und welche Tools stehen zur Verfügung?
Einleitung zum Thema Steuererklärung
Die Steuererklärung ist ein zentraler Bestandteil des schweizerischen Steuersystems. Sie dient dazu, die Einkommens- und Vermögensverhätnisse einer Person oder eines Unternehmens gegenüber den Steuerbehörden offenzulegen. Auf dieser Grundlage wird die individuelle Steuerbelastung berechnet. Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung betrifft in der Regel alle steuerpflichtigen Personen und juristischen Einheiten in der Schweiz.
Mit der fortschreitenden Digitalisierung hat sich die Art und Weise der Erstellung und Einreichung stark verändert. Viele Kantone bieten heute elektronische Plattformen und Online-Formulare an, die den Prozess vereinfachen und beschleunigen.
Digitalisierung bei den direkten Steuern
Angebote der Steuerverwaltungen
Bereits seit Längerem bekannt und bewährt sind die Steuerrechner und die Steuerdeklarationsprogramme (BS: BalTax; BL: EasyTax; SO SolothurnTAX NP; BE TaxME Online; ZH: ZHprivateTax Online etc.), die die kantonalen Steuerverwaltungen anbieten. Diese decken nicht nur die Staats- und Gemeindesteuern ab, sondern berechnen auch die direkte Bundessteuer, sodass der Steuerpflichtige fast auf den Franken genau seine jährliche Steuerbelastung abschätzen und die Akontozahlungen einrichten kann und sich Abweichungen von definitiven Veranlagungen lediglich auf verweigerte Abzüge oder sonstige unerwartete Aufrechnungen reduzieren lassen. Mit Blick auf die Steuerrechner für Unternehmen ist hervorzuheben, dass die meisten Steuerrechner die Berechnung “vor Steuern” und “nach Steuern” anbieten. Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Berechnungen keine rechtliche Bindung schaffen, verbindlich ist lediglich die definitive Veranlagung von der zuständigen Steuerverwaltung.
Der grösste Vorteil der Deklarationsprogramme ist sicherlich die spezifische Berücksichtigung der kantonalen Eigenheiten des jeweiligen Fiskus, sodass dem Steuerpflichtigen bei der korrekten Eingabe der Stammdaten (persönliche Lebensverhältnisse, Nachwuchs etc.) in der Regel alle damit direkt verbundenen und ihm vom Steuerrecht zugestandenen Abzüge (Kinderabzug, Doppelverdienerabzug etc.) automatisch berechnet werden. Diese automatischen Abzüge sind in der Regel steuermindernde Tatsachen, die nicht mittels Belegen durch den Steuerpflichtigen nachzuweisen sind, sondern Pauschalabzüge. Gleichwohl ist hervorzuheben, dass diese Programme eine gewisse digitale Affinität des Anwenders erfordern. Ein Arbeitszimmerabzug z.B. kann im EasyTax (BL) nur in der weiteren Rubrik «übr. Kosten» unter dem jeweiligen Einkommensbestandteil «übrige berufsnotwendige Kosten Staat» eingetragen werden. Unabhängig davon sollte die Steuerverwaltung dem Steuerpflichtigen auch einen lediglich in den Schlussbemerkungen geltend gemachten Abzug, indes genügend belegt, durchaus gewähren. Es wäre nicht statthaft und wäre wohl als überspitzter Formalismus zu qualifizieren, wenn ein Abzug nur deshalb nicht gewährt wird, weil er elektronisch nicht korrekt im dafür vorgesehenen Feld deklariert worden ist.
Schliesslich ist hervorzuheben, dass sowohl die Steuerrechner als auch die Deklarationsprogramme von den Steuerpflichtigen kostenlos in Anspruch genommen werden können.
Angebote von privaten Herstellern
Die nennenswertesten der von privaten Herstellern angebotenen Steuerrechner und Deklarationsprogramme sind zweifelsfrei TaxWare und Dr. Tax, wobei Ersteres die Berechnung stärker im Fokus hat und Letzteres die Deklaration. Beide Programme berücksichtigen alle kantonalen Eigenheiten wie z.B. Abzüge und Steuersätze und werden laufend aktualisiert, sodass der Anwender jederzeit auf dem neuesten Stand ist. Beide Anwendungen eignen sich sowohl für natürliche als auch für juristische Personen und werden insbesondere in der externen, aber auch in der internen Steuerberatung verwendet. Mit Bezug auf TaxWare speziell hervorzuheben sind die Möglichkeiten bei den Spezialsteuern wie Grundstückgewinnsteuer, Erbschaft- und Schenkungssteuer oder die Berechnungsmöglichkeit der Steuerfolgen bei Vorsorgefragen. Das Programm bietet aber auch sehr hilfreiche Excel-Vorlagen wie z.B. für die Liquidation einer Einzelfirma oder bei der Steuerausscheidung von natürlichen Personen. Vermutlich etwas unglücklich eingeordnet, aber umso hilfreicher ist die Vorlage zur Erstellung eines Berechnungsvorschlags im Zusammenhang mit einer straflosen Selbstanzeige, die unter dem Button «Banking» zu finden ist. Alle Steuerberechnungen lassen sich auch ausdrucken und als nützliche Beilage zu einer gegebenenfalls aus einem anderen Programm generierten Steuerdeklaration ergänzend einreichen und sind auch von den Steuerverwaltungen anerkannt.
Die Einreichung der Steuerdeklaration kann sowohl bei Dr. Tax als auch bei jenen der Steuerverwaltungen elektronisch erfolgen. Mittlerweile können die Steuererklärung in diversen Kantonen „medienbruchfrei“ (d.h. ohne Unterzeichnung eines Bacodeblatts) eingereicht werden. Es sind aber noch nicht alle Kantone soweit.
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Dr. Tax bietet mit Bezug auf die Beilagen mit «E-Dossier» einen Beilagencontainer an, in welchem die Beilagen zur Steuererklärung in verschiedenen Formaten elektronisch der Steuererklärung hinzugefügt, kategorisiert und schliesslich auch elektronisch eingereicht werden können. Technisch wird die Steuererklärung samt Beilagen nach der Übermittlung zunächst in einem geschützten Bereich bei der Steuerverwaltung zwischengespeichert, in welchem sie noch 96 Stunden bearbeitet werden kann, bevor sie definitiv in die Weiterverarbeitung der Steuerverwaltung gelangt, wo der Steuerpflichtige bzw. der Einreicher keinen Einfluss mehr hat. Die formelle Unterschrift im Sinne einer separaten Bestätigung, die postalisch eingereicht werden muss, ist in gewissen Kantonen immer noch erforderlich.
MWST
Seit dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen, die MWST-pflichtig sind, die Mehrwertsteuer online via ePortal abrechne. Das Abrechnungsformular kann nicht mehr auf Papier bestellt werden!
Checkliste
- Prüfen, ob der Wohnsitzkanton ein elektronisches Deklarationsprogramm oder ein Online-Portal anbietet.
- Stammdaten (persönliche Verhältnisse, Nachwuchs) aktuell und vollständig im System hinterlegen.
- Pauschalabzüge (z. B. Kinderabzug) auf automatische Berechnung durch die Software überprüfen.
- Belege digitalisieren und im E-Dossier oder Beilagencontainer korrekt kategorisieren.
- Prüfen, ob eine formelle Unterschrift postalisch nachgereicht werden muss.
- Die 96-Stunden-Frist zur Korrektur nach der elektronischen Übermittlung beachten.
- Bei Unternehmen sicherstellen, dass die MWST-Abrechnung über das ePortal erfolgt.
- Ausgedruckte Berechnungsvorschläge (z. B. von TaxWare) als Beilage einreichen, falls erforderlich.
- Datenschutzaspekte bei der Nutzung externer Tools und Cloud-Speicher berücksichtigen.
Künstliche Intelligenz
Die Steuererklärung gehört zu den administrative Aufgabe, die von den meisten Privatpersonen und Unternehmen ungern erledigt werden. Die mühsame Arbeit lässt sich seit Langem an fachkundige Steuerberaterinnen und Steuerberater auslagern. Diese Dienstleistung bietet in der Regel eine hohe fachliche Sicherheit, ist jedoch mitunter kostenintensiv, insbesondere bei komplexen steuerlichen Verhältnissen oder umfangreichen Unterlagen.
Mit dem Fortschritt der Künstlichen Intelligenz eröffnen sich möglicherweise neue Möglichkeiten. KI-gestützte Tools versprechen, viele Schritte automatisch und mithilfe von Algorithmen zu erledigen. In der Praxis ist dabei jedoch noch häufig Vorsicht geboten. Das Steuerrecht ist bei gewissen Themen kantonal unterschiedlich geregelt, was die Komplexität erheblich erhöht. Viele KI-Systeme basieren auf allgemeinen Mustern oder (noch) ausländischen Rechtlagen.
Perspektivisch ist zu erwarten, dass Anbieter KI-Lösungen entwickeln, die wie ein persönlicher Steuerberater agieren. Über Sprachmodelle können Nutzer Fragen stellen. Die KI liefert dann die Antworten, erklärt die Rechtsgrundlagen und warnt vor Risiken.
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Für Steuerberaterinnen und Steuerberater wiederum eröffnet KI die Möglichkeit, komplexe Szenarien in kürzester Zeit zu simulieren und die steuerlichen Auswirkungen unternehmerischer Entscheidungen präzise aufzuzeigen.
Fazit zum Thema Steuererklärung: Möglichkeiten durch Digitalisierung
In Anbetracht dessen, dass auch die öffentliche Hand ihre Prozesse effizienter gestalten muss, ist davon auszugehen, dass die Steuerverwaltungen den Weg der Digitalisierung konsequent weitergehen werden. Gleichzeitig müssen Datenschutzbedenken besonders ernst genommen werden, da Steuerinformationen zu den sensibelsten personenbezogenen Daten gehören.
FAQ: Steuererklärung
Sind die kantonalen Steuerrechner rechtlich bindend?
Nein, die Berechnungen in Steuerrechnern und Deklarationsprogrammen dienen der Orientierung und Schätzung der Steuerbelastung. Verbindlich ist ausschliesslich die definitive Veranlagung durch die zuständige Steuerverwaltung.
Kann ich meine Steuererklärung komplett ohne Papier einreichen?
In vielen Kantonen ist eine medienbruchfreie Einreichung bereits möglich, doch nicht alle Kantone haben diesen Schritt vollzogen. In einigen Fällen ist weiterhin eine formelle Unterschrift auf einem separaten Formular erforderlich.
Welche Vorteile bieten private Steuerprogramme gegenüber kantonalen Lösungen?
Private Anbieter wie TaxWare oder Dr. Tax decken oft breitere Spezialthemen ab (z. B. Grundstückgewinnsteuer, Liquidation) und bieten zusätzliche Hilfsmittel wie Excel-Vorlagen oder Berechnungsvorschläge für Selbstanzeigen.
Ist Künstliche Intelligenz bereits zuverlässig für die Steuererklärung nutzbar?
KI-Tools versprechen grosse Effizienzgewinne und können als persönlicher Berater agieren. Aufgrund der komplexen, kantonal unterschiedlichen Rechtslagen ist jedoch derzeit noch Vorsicht geboten, insbesondere bei spezialisierten oder grenzüberschreitenden Fragen.
Müssen Unternehmen die Mehrwertsteuer ab dem 1. Januar 2025 elektronisch abrechnen?
Ja, seit dem 1. Januar 2025 ist für alle MWST-pflichtigen Unternehmen die Abrechnung via ePortal zwingend vorgeschrieben; die papierbasierte Abrechnung ist nicht mehr zulässig.