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Steuererklärung: Möglichkeiten durch Digitalisierung

Die Digitalisierung breitet sich auch im Steuerrecht immer mehr aus und bietet attraktive und bequeme Lösungen an, die sich sowohl seitens des Fiskus als auch bei den Steuerpflichtigen auswirken. Die Steuererhebung erfolgt in immer mehr Steuerbereichen in elektronischer Form. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die Digitalisierungsfortschritte in den betroffenen Steuerbereichen geben sowie auch die Vor- und Nachteile der einzelnen Produkte aufzeigen.

08.03.2024 Von: Alain Villard
Steuererklärung

Digitalisierung bei den direkten Steuern

Angebote der Steuerverwaltungen

Bereits seit Längerem bekannt und bewährt sind die Steuerrechner und die Steuerdeklarationsprogramme (BS: BalTax; BL: EasyTax; SO SolothurnTAX NP; BE TaxME Online; ZH: ZHprivateTax Online etc.), die die kantonalen Steuerverwaltungen anbieten. Diese decken nicht nur die Staats- und Gemeindesteuern ab, sondern berechnen auch die direkte Bundessteuer, sodass der Steuerpflichtige fast auf den Franken genau seine jährliche Steuerbelastung abschätzen und die Akontozahlungen einrichten kann und sich Abweichungen von definitiven Veranlagungen lediglich auf verweigerte Abzüge oder sonstige unerwartete Aufrechnungen reduzieren lassen. Mit Blick auf die Steuerrechner für Unternehmen ist hervorzuheben, dass die meisten Steuerrechner die Berechnung “vor Steuern” und “nach Steuern” anbieten. Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Berechnungen keine rechtliche Bindung schaffen, verbindlich ist lediglich die definitive Veranlagung von der zuständigen Steuerverwaltung.

Der grösste Vorteil der Deklarationsprogramme ist sicherlich die spezifische Berücksichtigung der kantonalen Eigenheiten des jeweiligen Fiskus, sodass dem Steuerpflichtigen bei der korrekten Eingabe der Stammdaten (persönliche Lebensverhältnisse, Nachwuchs etc.) in der Regel alle damit direkt verbundenen und ihm vom Steuerrecht zugestandenen Abzüge (Kinderabzug, Doppelverdienerabzug etc.) automatisch berechnet werden. Diese automatischen Abzüge sind in der Regel steuermindernde Tatsachen, die nicht mittels Belegen durch den Steuerpflichtigen nachzuweisen sind, sondern Pauschalabzüge. Gleichwohl ist hervorzuheben, dass diese Programme eine gewisse digitale Affinität des Anwenders erfordern. Ein Arbeitszimmerabzug z.B. kann im EasyTax (BL) nur in der weiteren Rubrik «übr. Kosten» unter dem jeweiligen Einkommensbestandteil «übrige berufsnotwendige Kosten Staat» eingetragen werden. Unabhängig davon sollte die Steuerverwaltung dem Steuerpflichtigen auch einen lediglich in den Schlussbemerkungen geltend gemachten Abzug, indes genügend belegt, durchaus gewähren. Es wäre nicht statthaft und wäre wohl als überspitzter Formalismus zu qualifizieren, wenn ein Abzug nur deshalb nicht gewährt wird, weil er elektronisch nicht korrekt im dafür vorgesehenen Feld deklariert worden ist.

Schliesslich ist hervorzuheben, dass sowohl die Steuerrechner als auch die Deklarationsprogramme von den Steuerpflichtigen kostenlos in Anspruch genommen werden können.

Angebote von privaten Herstellern

Die nennenswertesten der von privaten Herstellern angebotenen Steuerrechner und Deklarationsprogramme sind zweifelsfrei TaxWare und Dr. Tax, wobei Ersteres die Berechnung stärker im Fokus hat und Letzteres die Deklaration. Beide Programme berücksichtigen alle kantonalen Eigenheiten wie z.B. Abzüge und Steuersätze und werden laufend aktualisiert, sodass der Anwender jederzeit auf dem neuesten Stand ist. Beide Anwendungen eignen sich sowohl für natürliche als auch für juristische Personen und werden insbesondere in der externen, aber auch in der internen Steuerberatung verwendet. Mit Bezug auf TaxWare speziell hervorzuheben sind die Möglichkeiten bei den Spezialsteuern wie Grundstückgewinnsteuer, Erbschaft- und Schenkungssteuer oder die Berechnungsmöglichkeit der Steuerfolgen bei Vorsorgefragen. Das Programm bietet aber auch sehr hilfreiche Excel-Vorlagen wie z.B. für die Liquidation einer Einzelfirma oder bei der Steuerausscheidung von natürlichen Personen. Vermutlich etwas unglücklich eingeordnet, aber umso hilfreicher ist die Vorlage zur Erstellung eines Berechnungsvorschlags im Zusammenhang mit einer straflosen Selbstanzeige, die unter dem Button «Banking» zu finden ist. Alle Steuerberechnungen lassen sich auch ausdrucken und als nützliche Beilage zu einer gegebenenfalls aus einem anderen Programm generierten Steuerdeklaration ergänzend einreichen und sind auch von den Steuerverwaltungen anerkannt.

Die Einreichung der Steuerdeklaration kann sowohl bei Dr. Tax als auch bei jenen der Steuerverwaltungen elektronisch erfolgen. Mittlerweile können die Steuererklärung in diversen Kantonen „medienbruchfrei“ (d.h. ohne Unterzeichnung eines Bacodeblatts) eingereicht werden. Es sind aber noch nicht alle Kantone soweit.

Dr. Tax bietet mit Bezug auf die Beilagen mit «E-Dossier» einen Beilagencontainer an, in welchem die Beilagen zur Steuererklärung in verschiedenen Formaten elektronisch der Steuererklärung hinzugefügt, kategorisiert und schliesslich auch elektronisch eingereicht werden können. Technisch wird die Steuererklärung samt Beilagen nach der Übermittlung zunächst in einem geschützten Bereich bei der Steuerverwaltung zwischengespeichert, in welchem sie noch 96 Stunden bearbeitet werden kann, bevor sie definitiv in die Weiterverarbeitung der Steuerverwaltung gelangt, wo der Steuerpflichtige bzw. der Einreicher keinen Einfluss mehr hat. Die formelle Unterschrift im Sinne einer separaten Bestätigung, die postalisch eingereicht werden muss, ist in gewissen Kantonen immer noch erforderlich. Nachfolgende Liste zeigt den Stand (6.4.2022) jener Kantone, bei denen eine elektronische Einreichung über Dr. Tax möglich ist:

1. Kanton AR

  • Steuererklärung NP: Noch keine elektronische Einreichung möglich.$

  • Steuererklärung JP: Ab 2021 kann die STE elektronisch eingereicht werden.

  • Kapitalgesellschaften und Vereine können übermittelt werden.

  • Einreichung erfolgt unterschriftsfrei

  • Belege können Online oder per Post eingereicht werden

  • Fristen NP/JP: Per Brief (Einzel- und Sammel-Gesuch)

2. Kanton AI

  • Steuererklärung NP/JP: Noch keine elektronische Einreichung möglich.
  • Fristen NP/JP: Per Brief (Einzel- und Sammel-Gesuch)

3. Kanton AR

  • Steuererklärung NP: Freigabe: mit unterschriebener Freigabequittung (einzureichen per Post).
  • Die elektronische Einreichung von Belegen ist möglich.
  • (Limitierung: < 5 MB pro Beleg, < 40 MB für alle Belege, max. 100 Belege)
  • Unterjährig-2021 keine Online-Einreichung möglich.
  • Steuererklärung JP: Noch keine elektronische Einreichung möglich.
  • Fristen NP/JP: Per Brief (Einzel- und Sammel-Gesuch)

4. Kanton BE

  • Steuererklärung NP: Belege sind bei elektronischer Einreichung der Steuererklärung ebenfalls elektronisch einzureichen.
  • Freigabe: via BE-Login oder mit Freigabequittung.
  • - Leitfaden für Freigabe Deutsch
  • - Leitfaden für Freigabe Französisch (Guide français)
  • Formulare für Personengesellschaften können nicht online übermittelt werden
  • Keine Korrektureinreichung möglich (sollte per Briefpost nachgereicht werden).
  • Unterjährig-2021 keine Online-Einreichung möglich.
  • Steuererklärung JP: Noch keine elektronische Einreichung möglich.
  • Fristen: NP/JP: Per Brief (Einzel- und Sammel-Gesuch)

5. Kanton BL

  • Steuererklärung NP/JP: Noch keine elektronische Einreichung möglich.
  • Fristen NP/JP: Per Brief (Einzel- und Sammel-Gesuch)
  • 6. Kanton BS
  • Steuererklärung NP: unterschriftsfreie online Einreichung
  • Belege sind bei der elektronischen Einreichung der Steuererklärung zwingend elektronisch einzureichen.
  • Die Steuererklärung gilt als definitiv eingereicht, wenn nicht innerhalb von 72 Std. eine neue Steuererklärung elektronisch eingereicht wird - Die Einreichungsanzahl innerhalb dieser Frist ist auf total 5 Übermittlungen festgelegt. Danach ist keine erneute Übermittlung der Steuererklärung möglich.
  • Es muss keine Freigabequittung an das Steueramt übermittelt werden.
  • Nach der erfolgreichen Einreichung liefert die Schnittstelle eine Einreichungsbestätigung als PDF und eine Bestätigung an die in der Steuererklärung hinterlegte E-Mail.
  • Steuererklärung JP: noch keine online Einreichung möglich.
  • Fristen NP/JP: Sammelgesuch per Brief + E-Mail, Einzelgesuch nur per Brief

7. Kanton FR

  • Steuererklärung NP: Elektronische Einreichung von Belegen möglich.
  • Freigabe: unterschriftsfrei (ohne Freigabequittung).
  • Steuererklärung JP: Noch keine elektronische Einreichung möglich.
  • Fristen NP: Sammelgesuch per Brief + eMail, Einzelgesuche per Brief und Online
  • Fristen JP: Sammelgesuch per Brief + eMail, Einzelgesuche per Brief

8. Kanton GE

  • Steuererklärung NP/JP obligatorisch: Elektronische Einreichung von Belegen möglich.
  • Mit Freigabequittung (einzureichen per Post).
  • Fristen NP/JP: Sammelgesuch per Brief + eMail, Einzelgesuche per Brief

9. Kanton GL

  • Steuererklärung NP obligatorisch: online Einreichung inkl. Belegen unterschriftsfrei oder mit optionaler Freigabequittung.
  • Die Steuererklärung gilt als definitiv eingereicht, wenn nicht innerhalb von drei Tagen (72 Stunden) eine neue Steuererklärung elektronisch eingereicht wird. Bei der Einreichung mit Freigabequittung erfolgt die Freigabe nach Eingang derselben.
  • Steuererklärung JP: Noch keine elektronische Einreichung möglich.
  • Fristen NP/JP: Sammelgesuche per Brief, Einzelgesuche per Brief und Online

10. Kanton GR

  • Steuererklärung NP/JP: Einreichung erfolgt unterschriftsfrei ab 2021.
  • Belege werden elektronisch oder per Post eingereicht, auch Mischvarianten sind möglich.
  • Die Einreichung gilt nach 10 Tagen als definitiv erfolgt, bei jeder Korrektureinreichung beginnen die 10 Tage erneut.
  • Unterjährig-2021 keine Online-Einreichung möglich.
  • Fristen NP: Sammelgesuch per Brief + eMail, Einzelgesuche Online
  • Fristen JP: Sammelgesuch per Brief + eMail, Einzelgesuche per Brief und Online

11. Kanton JU

  • Steuererklärung NP/JP: Noch keine elektronische Einreichung möglich.
  • Fristen NP/JP: Sammelgesuch per Brief + eMail, Einzelgesuch nur per Brief

12. Kanton LU

  • Steuererklärung NP/JP: Belege sind bei elektronischer Einreichung der Steuererklärung elektronisch einzureichen
  • Limitierung: < 10 MB pro Beleg, < 100 MB für alle Belege, max. 50 Belege)
  • Die Steuererklärung gilt als definitiv eingereicht, wenn nicht innerhalb von fünf Tagen (120 Stunden) eine neue Steuererklärung elektronisch eingereicht wird - Die Einreichungsanzahl innerhalb dieser Frist ist auf total 3 Übermittlungen festgelegt. Danach ist keine erneute Übermittlung der Steuererklärung möglich.
  • Es muss keine Freigabequittung an das Steueramt übermittelt werden.
  • Gilt auch für Unterjährig-2021.
  • Fristen NP/JP: Sammelgesuche per Brief, Einzelgesuche per Brief und Online

13. Kanton NE

  • Steuererklärung NP/JP: Elektronische Einreichung von Belegen möglich.
  • Freigabe: mit unterschriebener Freigabequittung (einzureichen per Post).
  • Fristen NP/JP: Per Brief (Einzel- und Sammel-Gesuch)

14. Kanton NW

  • Steuererklärung NP obligatorisch: online Einreichung inkl. Belegen;
  • Einreichung unterschriftsfrei oder mit optionaler Freigabequittung.
  • Unterschriftsfrei; in Treuhänder-Version auch mit Freigabequittung möglich.
  • Die Steuererklärung gilt als definitiv eingereicht, wenn nicht innerhalb von drei Tagen (72 Stunden) eine neue Steuererklärung elektronisch eingereicht wird. Bei der Einreichung mit Freigabequittung erfolgt die Freigabe nach Eingang derselben.
  • Gilt auch für Unterjährig-2021.
  • Fristen NP: Sammelgesuche per Brief, Einzelgesuche per Brief und Online
  • Fristen JP: Per Brief (Einzel- und Sammel-Gesuch)

15. Kanton OW

  • Steuererklärung NP/JP obligatorisch: Elektronische Einreichung von Belegen möglich.
  • (Limitierung: max. 3 MB pro Beleg)
  • unterschriftsfrei; in Treuhänder-Version auch mit Freigabequittung möglich.
  • Die Steuererklärung gilt als definitiv eingereicht, wenn nicht innerhalb von drei Tagen (72 Stunden) eine neue Steuererklärung elektronisch eingereicht wird. Bei der Einreichung mit Freigabequittung erfolgt die Freigabe nach Eingang derselben.
  • Gilt auch für Unterjährig 2021.
  • Fristen NP/JP: Sammelgesuch per Brief + eMail, Einzelgesuch nur per Brief

16. Kanton SG

  • Steuererklärung NP: Ab 2021, Wahl zwischen unterschriftfreier, papierloser Einreichung oder Freigabe mit unterschriebener Freigabequittung (muss per Post eingereicht werden).
  • Belege können ab 2021 Online oder per Post eingereicht werden. Bei Einreichung mit Freigabequittung müssen die Belege zusammen mit der Quittung auf dem Postweg eingereicht werden.
  • Ohne Freigabequittung gilt die Steuererklärung nach 72 Stunden als definitiv eingereicht, es können in diesem Zeitraum bis zu 5 Korrektureinreichungen gemacht werden.
  • Steuererklärung JP: Noch keine elektronische Einreichung möglich.
  • Fristen NP/JP: Sammelgesuche per Brief, Einzelgesuche per Brief und Online

17. Kanton SH

  • Steuererklärung NP: Ab 2021 kann online und unterschriftsfrei eingereicht werden.
  • Belege müssen ab 2021 auch online eingereicht werden.
  • Vollmacht muss jedes Jahr als Beleg beigefügt werden.
  • Innert fünf Tagen nach der Übermittlung besteht die Möglichkeit Korrekturen anzubringen oder Belege nachzureichen.
  • Steuererklärung JP: Noch keine elektronische Einreichung möglich.
  • Fristen NP/JP: Sammelgesuche per eMail, Einzelgesuche per Brief und Online

18. Kanton SO

  • Steuererklärung NP/JP: Belege sind bei elektronischer Einreichung der Steuererklärung ebenfalls zwingend elektronisch einzureichen
  • Unterschriftsfrei; in Treuhänder-Version auch mit Freigabequittung möglich.
  • Die Steuererklärung gilt als definitiv eingereicht, wenn nicht innerhalb von drei Tagen (72 Stunden) eine neue Steuererklärung elektronisch eingereicht wird. Bei der Einreichung mit Freigabequittung erfolgt die Freigabe nach Eingang derselben.
  • Gilt auch für Unterjährig-2021.
  • Fristen NP/JP: Sammelgesuche per Brief und eMail, Einzelgesuche per Brief und Online

19. Kanton SZ

  • Steuererklärung NP: Belege sind bei elektronischer Einreichung der Steuererklärung ebenfalls zwingend elektronisch einzureichen. (Limitierung: < 20 MB pro Beleg)
  • Unterschriftsfrei (ohne Freigabequittung).
  • Die übermittelten Steuerdaten werden automatisch innert 48 Stunden freigegeben. Korrektureinreichungen innerhalb dieser Frist sind möglich.
  • Unterjährig-2021 keine Online-Einreichung möglich.
  • Steuererklärung JP: Noch keine elektronische Einreichung möglich.
  • Fristen NP/JP: Sammelgesuch per eMail, Einzelgesuche nur Online

20. Kanton TG

  • Steuererklärung NP: Elektronische Einreichung von Belegen möglich.
  • Freigabe: mit unterschriebener Freigabequittung (einzureichen per Post).
  • Unterjährig-2021 keine Online-Einreichung möglich.
  • Steuererklärung JP: Noch keine elektronische Einreichung möglich.
  • Fristen NP: Sammelgesuch per Brief, Einzelgesuch nur per Brief und eMail
  • Fristen JP: Per Brief und Online (nur Einzelgesuch)

21. Kanton TI

  • Steuererklärung NP: Elektronische Einreichung von Belegen möglich.
  • Freigabe: mit unterschriebener Freigabequittung (einzureichen per Post).
  • Keine unterjährigen Formulare vorhanden.
  • Steuererklärung JP: Noch keine elektronische Einreichung möglich.
  • Fristen NP/JP: Per Brief (Einzel- und Sammel-Gesuch)

22. Kanton UR

  • Steuererklärung NP obligatorisch: online Einreichung inkl. Belegen;
  • Einreichung unterschriftsfrei oder mit optionaler Freigabequittung.
  • Freigabe: Die Steuererklärung gilt als definitiv eingereicht, wenn nicht innerhalb von drei Tagen (72 Stunden) eine neue Steuererklärung elektronisch eingereicht wird. Bei der Einreichung mit Freigabequittung erfolgt die Freigabe nach Eingang derselben.
  • Steuererklärung JP: Noch keine elektronische Einreichung möglich.
  • Fristen NP/JP: Per Brief (Einzel- und Sammel-Gesuch)

23. Kanton VD

  • Steuererklärung NP: Elektronische Einreichung von Belegen möglich.
  • Freigabe: unterschriftsfrei (ohne Freigabequittung).
  • Steuererklärung JP: Noch keine elektronische Einreichung möglich.
  • Fristen NP/JP: Per Brief und eMail (Einzel- und Sammel-Gesuch)

24. Kanton VS

  • Steuererklärung NP: Elektronische Einreichung von Belegen möglich.
  • Freigabe: mit unterschriebener Freigabequittung (einzureichen per Post) oder unterschriftsfrei.
  • Steuererklärung JP: Noch keine elektronische Einreichung möglich.
  • Fristen NP/JP: Sammelgesuche per Brief und eMail, Einzelgesuche per Brief

25. Kanton ZG

  • Steuererklärung NP/JP: Einreichung von Belegen möglich.
  • (Limitierung: < 5 MB pro Beleg, < 100 MB für alle Belege, max. 100 Belege)
  • Die Unterschrift entfällt bei der elektronischen Übermittlung.
  • Freigabe erfolgt automatisch nach 5 Tagen.
  • Korrektureinreichungen sind innert 5 Tagen ab Ersteinreichung möglich.
  • Bei JP nur für Kapitalgesellschaften.
  • Fristen NP/JP: Sammelgesuch per Brief und eMail, Einzelgesuch nur per Brief und Online

26. Kanton ZH

  • Steuererklärung NP: Voraussetzung für die elektronische Einreichung ist ein Konto im Treuhänder-Register des Steueramts.
  • Belege können elektronisch eingereicht werden. Die Freigabe erfolgt unterschriftsfrei ohne Freigabequittung (inkl. Belege). Gilt auch für Unterjährig-2021.
  • Korrektureinreichungen sind innert 5 Tagen ab Ersteinreichung möglich.
  • Steuererklärung JP: Noch keine elektronische Einreichung möglich.
  • Fristen NP: per Brief und über TH-Register (Einzel- und Sammel-Gesuch)
  • Fristen JP: per Brief (Einzel- und Sammel-Gesuch)

In den übrigen Kantonen ist eine Einreichung via E-Filing von Dr. Tax noch nicht möglich. Schliesslich gilt es darauf hinzuweisen, dass Dr. Tax und TaxWare kostenpflichtig sind und mit unterschiedlicher Anzahl von Lizenzen für mehr oder weniger Benutzer freigeschaltet werden können.

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