VR-Vergütung: So wird sie korrekt abgewickelt
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Die Vergütung von Verwaltungsräten in der Schweiz setzt sich aus fixen Elementen wie Honoraren und Ausschuss-Spesen zusammen, während variable Komponenten wie Tantiemen oder Aktienoptionen eher unüblich oder problematisch sein können. Um Konflikte zu vermeiden, sollte die Entschädigung in einem Reglement festgehalten und sozialversicherungsrechtlich korrekt als unselbständige Erwerbstätigkeit behandelt werden, wobei die AHV-Pflicht grundsätzlich besteht.
Die wichtigsten Punkte:
- Die Vergütung erfolgt meist über fixe Honorare für Funktionen und Ausschüsse, Sitzungsgelder sind zunehmend verpönt.
- VR-Honorare unterliegen der AHV-Pflicht als unselbständige Erwerbstätigkeit, auch bei Auszahlung an Firmen.
- Eine BVG-Pflicht besteht, sofern die Entschädigung die jährliche Eintrittsschwelle von CHF 21'150 überschreitet und keine anderweitige Versicherung besteht.
- Variable Vergütungen wie Aktien oder Boni sind zu vermeiden, um die Neutralität des Verwaltungsrats zu wahren.
- MWST ist geschuldet, wenn das Honorar an eine Gesellschaft oder den Arbeitgeber des VR-Mitglieds ausbezahlt wird.

Passende Arbeitshilfen
Wie wird die Vergütung von Verwaltungsräten in der Schweiz rechtssicher abgewickelt?
Grundsätzlich haben Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte ein Recht auf eine Entschädigung für ihre Arbeit. Diese wird meist durch den Verwaltungsrat selbst festgelegt. Es gibt grundsätzlich keine Formvorschriften, aber es setzt sich bei vielen Firmen der Ansatz nach einem VR-Entschädigungsreglement durch.
Die üblichen Vergütungskomponenten
Vergütung besteht meist aus den folgenden Komponenten:
| Vergütungselement | Kommentar |
|---|---|
| Tantieme |
|
| Honorar/Pauschale für die Funktionen VRP, Vize-VRP, VR-Mitglied |
|
| Ausschuss-Honorar für die Ausschuss-Leiter/-innen und die Ausschussmitglieder |
|
| Sitzungsgeld |
|
| Spesen |
|
| Allfällige variable Komponenten |
|
| Entschädigungen nach Aufwand |
|
| Pensionskasse | Die meisten VR sind nicht PK-pflichtig und wollen auch keine zusätzliche PK-Versicherung. Siehe Kapitel Pensionskasse. |
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