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VR-Vergütung: So wird sie korrekt abgewickelt

Sitzungsgeld, Ausschuss-Honorare, Spesen oder variable Komponenten: Die Entschädigung für Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte setzt sich aus diversen Vergütungselementen zusammen. Der folgende Beitrag zeigt, auf was dabei geachtet werden muss, damit firmeninterne und öffentliche Konflikte verhindert werden können.

14.06.2021 Von: Urs Klingler
VR-Vergütung

Grundsätzlich haben Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte ein Recht auf eine Entschädigung für ihre Arbeit. Diese wird meist durch den Verwaltungsrat selbst festgelegt. Es gibt grundsätzlich keine Formvorschriften, aber es setzt sich bei vielen Firmen der Ansatz nach einem VR-Entschädigungsreglement durch.

Die üblichen Vergütungskomponenten

Vergütung besteht meist aus den folgenden Komponenten:

Vergütungselement Kommentar
Tantieme
  • Anteil am Gewinn, der an die Verwaltung bzw. an die Verwaltungsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft ausbezahlt wird.
  • In der Schweiz sehr unüblich.
  • Der Begriff ist bekannter, als er in Verwaltungsräten verwendet wird.
Honorar/Pauschale für die Funktionen VRP, Vize-VRP, VR-Mitglied
  • Nach üblichem Aufwand, bezüglich Zeit und Kapazität festgesetzte fixe Vergütung.
  • VRP verdienen mehr als Vize-VRP und diese mehr als die VR-Mitglieder.
Ausschuss-Honorar für die Ausschuss-Leiter/-innen und die Ausschussmitglieder
  • Nach üblichem Aufwand pro Ausschuss, bezüglich Zeit und Kapazität festgesetzte weitere fixe Vergütung.
  • Leiter/-innen des Ausschusses verdienen mehr als die Mitglieder.
Sitzungsgeld
  • Zunehmend verpönte Entschädigung pro Sitzung für alle.
  • Mehr Sitzungen, mehr Geld (höhere Kosten)
  • Bedeutung abnehmend
Spesen
  • Spesen können nach Aufwand abgerechnet werden.
  • Das Verhältnis zum Honorar darf eine bestimmte Höhe nicht überschreiten, sonst werden die Spesenpauschalen teilweise dem Einkommen zugerechnet.
Allfällige variable Komponenten
  • Gewisse Firmen bezahlen einen Anteil des Honorars in Form von Aktien (gesperrt) aus. Dies empfehlen wir auch nicht.
  • Sehr selten werden dem VR Boni oder Beteiligungen ermöglicht.
  • Der häufigste Fall bei Start-Ups sind Optionen, was aber zu Problemen führen kann. Diese sind meist auf den VRP beschränkt.
  • Grundsätzlich empfehlen wir keine variablen Vergütungen, damit der VR neutral und frei von Interessenskonflikten entscheiden kann.
Entschädigungen nach Aufwand
  • VR sollen aufgrund von Interessenskonflikten keine Projekte während ihrer VR-Tätigkeit im Unternehmen akquirieren.
  • Falls trotzdem Mandate gegeben werden, dann sind ordentliche Tagessätze und Budgetgrenzen vorgängig festzusetzen.
Pensionskasse Die meisten VR sind nicht PK-pflichtig und wollen auch keine zusätzliche PK-Versicherung. Siehe Kapitel Pensionskasse.

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